Krankenkasse verweigert Urlaub bei Krankengeld, soll Kur mac
Verfasst: 27.08.2014, 14:08
Hallo,
ich bin neu hier und komme gleich mit einer schwierigen Frage, sorry
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin seit Oktober 2013 aus psychischen Gründen (Essstörung, Adipositas, Persönlichkeitsstörung, schwere Depression) arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalte Krankengeld.
Zur Förderung der Genesung wurden folgende Schritte unternommen:
Oktober/November 2013 Rehaklinik, vorzeitig von beiden Seiten beendet wegen falscher Therapie
Januar 2014 Kurzaufenthalt in Psychiatrie
Januar - Mai 2014 probatische Sitzungen bei ambulanter Tiefentherapeutin, Therapie nicht bewilligt zugunsten von Verhaltenstherapie
seit Juni 2014 psychiatrische Betreuung mit Einnahme von Psychpharmaka
seit Juli 2014 ambulante Verhaltenstherapie
seit Juli 2014 deutliche Bessserung des Zustands mit Abnahme
Im Juli 2014 wurde ein Antrag auf Fortzahlung des Krankengelds bei Urlaubsfahrt ins Ausland (Urlaub schon im September 2013 gebucht!) gestellt. Alle behandelnden Mediziner (Hausärztin, Psychiaterin, Verhaltenstherapeutin) befürworten den Urlaub zur weiteren Stabilisierung der Patientin. Atteste wurden beigelegt. Arzttermine wurden entsprechend gelegt, Psychiaterin sehe ich eh nur alle 5 bis 6 Wochen, Hausärztin alle 3 Wochen, es fällt also nichts aus.
Der MdK lehnt den Urlaub nun aber anhand Aktenlage (!) mit der nicht nachvollziehbaren Begründung ab, die Patientin solle eine Rehamaßnahme machen, der Urlaub mit dem Partner habe keine positive Wirkung auf die Genesung.
Die Frage ist nun, ob diese Argumentation sachdienlich ist und Bestand hat? Kann der Patientin die Fortzahlung des Krankengeld bei Urlaub mit dem Partner nur mit der Begründung, eine Reha sei sinnvoller, verwehrt werden? Es gibt nur diese Begründung.
Und drohen Sanktionen, wenn ich jetzt in den Urlaub fahre? Welche Sanktionen sind das?
Danke im Voraus
ich bin neu hier und komme gleich mit einer schwierigen Frage, sorry
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin seit Oktober 2013 aus psychischen Gründen (Essstörung, Adipositas, Persönlichkeitsstörung, schwere Depression) arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalte Krankengeld.
Zur Förderung der Genesung wurden folgende Schritte unternommen:
Oktober/November 2013 Rehaklinik, vorzeitig von beiden Seiten beendet wegen falscher Therapie
Januar 2014 Kurzaufenthalt in Psychiatrie
Januar - Mai 2014 probatische Sitzungen bei ambulanter Tiefentherapeutin, Therapie nicht bewilligt zugunsten von Verhaltenstherapie
seit Juni 2014 psychiatrische Betreuung mit Einnahme von Psychpharmaka
seit Juli 2014 ambulante Verhaltenstherapie
seit Juli 2014 deutliche Bessserung des Zustands mit Abnahme
Im Juli 2014 wurde ein Antrag auf Fortzahlung des Krankengelds bei Urlaubsfahrt ins Ausland (Urlaub schon im September 2013 gebucht!) gestellt. Alle behandelnden Mediziner (Hausärztin, Psychiaterin, Verhaltenstherapeutin) befürworten den Urlaub zur weiteren Stabilisierung der Patientin. Atteste wurden beigelegt. Arzttermine wurden entsprechend gelegt, Psychiaterin sehe ich eh nur alle 5 bis 6 Wochen, Hausärztin alle 3 Wochen, es fällt also nichts aus.
Der MdK lehnt den Urlaub nun aber anhand Aktenlage (!) mit der nicht nachvollziehbaren Begründung ab, die Patientin solle eine Rehamaßnahme machen, der Urlaub mit dem Partner habe keine positive Wirkung auf die Genesung.
Die Frage ist nun, ob diese Argumentation sachdienlich ist und Bestand hat? Kann der Patientin die Fortzahlung des Krankengeld bei Urlaub mit dem Partner nur mit der Begründung, eine Reha sei sinnvoller, verwehrt werden? Es gibt nur diese Begründung.
Und drohen Sanktionen, wenn ich jetzt in den Urlaub fahre? Welche Sanktionen sind das?
Danke im Voraus