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Muss das Pflegegeld bei der BFA gemeldet werden?
Verfasst: 25.08.2014, 14:17
von indiaberty
Ich bin in Pflegestufe 1 und habe private pflege von meiner Nachbarin.
Ich bekomme monatlich 235 Euro von der Pflegekasse und bezahle ihr monatlich 235 Euro Pflegegeld.
Sie hat eine gute Rente und bekommt zusätzlich Witwenrente
Beim Finanzamt muss sie es nicht melden, aber muss sie das zusätzliche Einkommen bei der BFA angeben?
Wenn ja, hat sie dadurch Abzüge von ihrer Gesamtrente???
Re: Muss das Pflegegeld bei der BFA gemeldet werden?
Verfasst: 25.08.2014, 14:49
von Czauderna
indiaberty hat geschrieben:Ich bin in Pflegestufe 1 und habe private pflege von meiner Nachbarin.
Ich bekomme monatlich 235 Euro von der Pflegekasse und bezahle ihr monatlich 235 Euro Pflegegeld.
Sie hat eine gute Rente und bekommt zusätzlich Witwenrente
Beim Finanzamt muss sie es nicht melden, aber muss sie das zusätzliche Einkommen bei der BFA angeben?
Wenn ja, hat sie dadurch Abzüge von ihrer Gesamtrente???
Hallo,
nein, muss sie nicht und nein, hat sie nicht - Pflegegeld, welches an die Pflegeperson weitergegeben wird hat keinen Einfluss auf eine Rente und deren Höhe.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.08.2014, 18:15
von indiaberty
Habe bei BFA Berlin angerufen.
Die berechneten einen Rentenabzug von 42 Euro bei zusätzlichen Einnahmen von 235 Euro durch das Pflegegeld.
Es soll von der zusätzlichen Witwenrente abgezogen werden.
Die Pflegekraft, Witwe, hat durch 35 Jahre Arbeit die Höchstrente erreicht.
Bin jetzt verunsichert.
Was meint die GKK, bzw. Pflegekasse?
Verfasst: 25.08.2014, 18:23
von Czauderna
indiaberty hat geschrieben:Habe bei BFA Berlin angerufen.
Die berechneten einen Rentenabzug von 42 Euro bei zusätzlichen Einnahmen von 235 Euro durch das Pflegegeld.
Es soll von der zusätzlichen Witwenrente abgezogen werden.
Die Pflegekraft, Witwe, hat durch 35 Jahre Arbeit die Höchstrente erreicht.
Bin jetzt verunsichert.
Was meint die GKK, bzw. Pflegekasse?
Hallo,
Jetzt bin ich aber doch erstaunt weil ich so etwas noch nie gehört habe geschweige denn in meiner Praxis damit konfrontiert worden wäre. Könnte es sein, dass der Mensch bei der Rentenversicherung von einer normalen Beschäftigung ausgegangen ist ?
Aus der Sicht der Krankenkasse gehört eine solche Leistung nicht (mehr )zum
Gesamteinkommen.
Lass dir das mal schriftlich geben, ich kann es einfach nicht glauben. Vielleicht meldet sich mal ein anderer Experte dazu - ich lerne gerne noch dazu !
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.08.2014, 19:06
von Poet
@indiaberty:Ich kenne es auch nur so wie Czauderna dass das Pflegegeld nicht mit angerechnet wird wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
Verfasst: 25.08.2014, 20:00
von indiaberty
Möchte meine Frage noch etwas erweitern.
Muß ich die Beschäftigung meiner Pflegeperson der Minijobzentrale melden.
Ist sie bei einem Unfall in meinem Haushalt versichert?
Oder ist alles durch die Pflegeversicherung von 235 euro abgedeckt?
Verfasst: 25.08.2014, 23:30
von Czauderna
Hallo,
wir reden jetzt von einer Beschäftigung ??
Ja.
Gruss
Czauderna