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Pendelformular der PKV - Grad der AU

Verfasst: 20.08.2014, 10:37
von Radler65
Auf was bezieht (soll sich beziehen?) sich jeweils der Grad der AU den der Arzt eintragen muss? Auf den zurückliegenden ( 2 wöchigen ) Zeitraum ? Oder ist das die aktuelle ( zum Zeitpunkt des Arzttermins ) gültige Einschätzung die der Arzt angeben soll? Also im zweiten Fall die Grad-Einschöätzung die für die nächste Zahlung dann gelten würde ?

Beispiel: Karenzzeit ist abgelaufen am 1. Juni, Arzttermin am 15. Juni, Grad der AU 100%. Nächster Termin am 29. Juni, Grad nun 80 %. Soll das nun bedeuten dass – nachträglich eingeschätzt – zwischen 15 und 29 Juni 80% bestand ? Oder dass ab 29 Juni die Einschätzung 80% ist ?

Also - wie interpretiert der Versicherer diese Angaben ?