Rückwirkende Erhöhung des Zusatzbeitrags?
Verfasst: 19.08.2014, 21:36
Ich war 2010 und 2011 bei der BKK für Heilberufe versichert. In diesen beiden Jahren hatte die Kasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von 10€ pro Monat verlangt den ich damals auch bezahlt hatte.
Nun (August 2014) erreicht mich ein Schreiben, der Zusatzbeitrag für 2010 wäre bei 1% des Einkommens gelegen und ich müsste nun ganz schnell noch etwas nachzahlen.
Der Bescheid von 2010 wäre damals nur vorläufig gewesen.
Der Bescheid für 2011 war nicht vorläufig, daher bleibt mir für 2011 eine Nachzahlung erspart.
Kann das rechtens sein?
Nun (August 2014) erreicht mich ein Schreiben, der Zusatzbeitrag für 2010 wäre bei 1% des Einkommens gelegen und ich müsste nun ganz schnell noch etwas nachzahlen.
Der Bescheid von 2010 wäre damals nur vorläufig gewesen.
Der Bescheid für 2011 war nicht vorläufig, daher bleibt mir für 2011 eine Nachzahlung erspart.
Kann das rechtens sein?