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Krankengeld freiwillig gesetzlich versichert Arbeitslos
Verfasst: 19.08.2014, 10:55
von Mango
Hallo liebe Foren Mitglieder,
Nachdem ich hier viele Beiträge durchgelesen habe,bin ich doch sehr verunsichert bezüglich meiner Situation.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert aufgrund meines Einkommens.
Mein letzter Arbeitstag war der 31.Juli 2014.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht seit 29.Juli bis 08.08.2014(Freitag).
Folgebescheinigung wurde am 11.08.(Montag) bis 23.08. erstellt.
Wird es hier bezüglich dem Samstag/Sonntag eine Lücke geben ?
Falls ja kann ich über meinen Arzt eine neue AU mit Rückdatierung für die 2 Tage holen?
Ich habe keinen Zahlschein erhalten und KK hat sich auch noch nicht gemeldet.
Danke für Eure Antworten.
Re: Krankengeld freiwillig gesetzlich versichert Arbeitslos
Verfasst: 19.08.2014, 11:39
von Czauderna
Mango hat geschrieben:Hallo liebe Foren Mitglieder,
Nachdem ich hier viele Beiträge durchgelesen habe,bin ich doch sehr verunsichert bezüglich meiner Situation.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert aufgrund meines Einkommens.
Mein letzter Arbeitstag war der 31.Juli 2014.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht seit 29.Juli bis 08.08.2014(Freitag).
Folgebescheinigung wurde am 11.08.(Montag) bis 23.08. erstellt.
Wird es hier bezüglich dem Samstag/Sonntag eine Lücke geben ?
Falls ja kann ich über meinen Arzt eine neue AU mit Rückdatierung für die 2 Tage holen?
Hallo,
ja, das könnte durchaus passieren, und wenn die Kasse diese "Lücke" als solche erkennt, dann wird dir auch eine "rückwirkende" Bescheinigung des Arztes, welche er heute übrigens nicht mehr ausstellen kann, auch nix nützen, d.h. im Klartext Krankengeld wahrscheinlich nur bis 08.08.2014, leider.
Gruss
Czauderna
Ich habe keinen Zahlschein erhalten und KK hat sich auch noch nicht gemeldet.
Danke für Eure Antworten.
Verfasst: 19.08.2014, 11:58
von Mango
Danke für die Info.
Aber wie hätte ich es vorher wissen können wenn man nicht darauf hingewiesen wird ?
Verfasst: 19.08.2014, 12:26
von Czauderna
Mango hat geschrieben:Danke für die Info.
Aber wie hätte ich es vorher wissen können wenn man nicht darauf hingewiesen wird ?
Hallo,
gute Frage !!! - zwei Kandidaten gäbe es dafür. Wenn dein Arzt gewusst hat, dass du zum 31.07.2014 deine Beschäftigung beendet hast, dann hätte er dir grundsätzlich sagen müssen, dass du bereits am 8.8. wieder bei ihm hättest vorstellig werden sollen wenn es dir nicht besser ginge, dann hätte er dir am 8.8. die Folgebescheinigung ausgestellt und alles wäre gut gewesen. Wenn er dies nicht wusste, ist er außen vor.
Zweiter Kandidat wäre die Krankenkasse, aber wusste die beim erhalt der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon, dass du arbeitslos ab 01.08.2014 bist, wenn ja, hätte sie theoretisch dich informieren können -
theoretisch deshalb, weil meist diese Meldungen automatisch verarbeitet werden, also kein Kassenmitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit erfasst.
Da fällt mir aber noch ein dritter Kandidat ein - du selbst !
Dir war bekannt, dass du arbeitslos und arbeitsunfähig zugleich warst -
eigentlich musstest du dich doch ab dem 01.08. fragen, was denn jetzt mit deinem Krankengeld ist - evtl. hätte ein Anruf bei der Kasse die Information, nämlich am Freitag zum Arzt zu gehen, hervorbringen können ? - meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.08.2014, 12:51
von Bully
Hallo Mango,
schau mal, da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied
http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ld_sichern
hier sollte es Dein Doc in Zukunft anders händeln.
Gruß Bully
Verfasst: 19.08.2014, 13:03
von Mango
Hallo Zusammen,
Danke nochmal für Eure Meinungen.
Das heißt ich kann jetzt nur hoffen das die KK diese "Lücke" durchgehen lässt !?