Widerspruch gegen 'Gesundschreibung'
Verfasst: 11.08.2014, 16:50
Servus zusammen,
stecke gerade in einem ziemlichen Dilemma und hoffe, dass mir hier jemand ratgebend zur Seite stehen kann.
Folgende Situation:
Bin seit März AU und befinde mich aktuell in 2 laufenden Therapien (Psycho und Logo). Nach der 2. Woche im KG-Bezug wurde ich zum MDK geladen, welcher meine AU bestätigte und vorschlug, ich solle nach einigen Wochen nochmals vorstellig werden.
Nun bekam ich letzte Woche allerdings überraschend einen Verwaltungsakt der Kasse, in welchem verfügt wurde, dass ich Ende August wieder voll arbeitsfähig sei und die Zahlung des Krankengeldes eingestellt würde.
Problem a) ist, dass ich noch immer arbeitsunfähig bin - sowohl aus meiner Sicht als auch aus der meines Hausarztes.
Das zweite Problem ist, dass mich mein AG nach dem 2. Monat AU 'betriebsbedingt' gekündigt hat.
Nun habe ich erwogen, Widerspruch einzulegen. Habe dazu als Begründung ausgeführt, dass ich, laut meinem HA, noch immer AU bin und derzeit noch Therapien stattfinden, um diese beenden.
Außerdem habe ich die Kasse aufgefordert, mir weiterhin Krankengeld zu zahlen, mir binnen 5 Tagen einen neuen Zahlschein zukommen zu lassen und den Erhalt des Widerspruchs zu bestätigen.
Sollte man dem Widerspruch nicht stattgeben, bitte ich darum, mir nach § 25 SGB X Kopien des MDK-Gutachtens zwecks Antrag auf Zweitgutachten des HA zuzusenden.
Kann man das so verfassen? Fehlt noch etwas oder sollte man bestimmte Absätze besser weglassen? Ist der Widerspruch überhaupt wichtig oder nur eine Formsache?
Chronologisch sähe es also so aus, dass ich zunächst den Widerspruch verschicke und anschließend mit meinem HA über ein Zweitgutachten spreche. Soweit korrekt?
Problem ist aber der ALG1-Bezug. Wenn ich vor dem 'Stichtag' dort auftauche, schickt man mich ja sicherlich weg. Tauche ich danach auf und hört man von meiner Vorgeschichte, will man mich evtl. dem MD der Agentur zuführen.
Das heißt, es gibt zu dieser Zeit weder von der KK noch von der AFA Bezüge. Nun kann ich sicherlich 1-2 Monate ohne diese auskommen, aber danach wird es langsam eng.
Kann mir hier jemand etwas zum genauen Ablauf erzählen? Wie lange dauert die Bearbeitung in beiden Fällen (AFA und Widerspruch/Zweitgutachten bei der KK)? Und laufe ich evtl. Gefahr, einige Prozente meiner Bezüge zu verlieren, wenn der MD der AFA keine volle Diensttauglichkeit feststellt? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Auch will ich keinesfalls in die EU-Rente, da ich noch relativ jung bin und nach überstandener Krankheit auf jeden Fall wieder arbeiten möchte.
Momentan frage ich mich einfach, ob es überhaupt Sinn macht, in dieser Situation gegen den VA der Kasse anzukämpfen. Wäre super, wenn mich jemand durch diesen Bürokraten-Irrgarten geleiten könnte.
Danke im Voraus,
Mondragon
stecke gerade in einem ziemlichen Dilemma und hoffe, dass mir hier jemand ratgebend zur Seite stehen kann.
Folgende Situation:
Bin seit März AU und befinde mich aktuell in 2 laufenden Therapien (Psycho und Logo). Nach der 2. Woche im KG-Bezug wurde ich zum MDK geladen, welcher meine AU bestätigte und vorschlug, ich solle nach einigen Wochen nochmals vorstellig werden.
Nun bekam ich letzte Woche allerdings überraschend einen Verwaltungsakt der Kasse, in welchem verfügt wurde, dass ich Ende August wieder voll arbeitsfähig sei und die Zahlung des Krankengeldes eingestellt würde.
Problem a) ist, dass ich noch immer arbeitsunfähig bin - sowohl aus meiner Sicht als auch aus der meines Hausarztes.
Das zweite Problem ist, dass mich mein AG nach dem 2. Monat AU 'betriebsbedingt' gekündigt hat.
Nun habe ich erwogen, Widerspruch einzulegen. Habe dazu als Begründung ausgeführt, dass ich, laut meinem HA, noch immer AU bin und derzeit noch Therapien stattfinden, um diese beenden.
Außerdem habe ich die Kasse aufgefordert, mir weiterhin Krankengeld zu zahlen, mir binnen 5 Tagen einen neuen Zahlschein zukommen zu lassen und den Erhalt des Widerspruchs zu bestätigen.
Sollte man dem Widerspruch nicht stattgeben, bitte ich darum, mir nach § 25 SGB X Kopien des MDK-Gutachtens zwecks Antrag auf Zweitgutachten des HA zuzusenden.
Kann man das so verfassen? Fehlt noch etwas oder sollte man bestimmte Absätze besser weglassen? Ist der Widerspruch überhaupt wichtig oder nur eine Formsache?
Chronologisch sähe es also so aus, dass ich zunächst den Widerspruch verschicke und anschließend mit meinem HA über ein Zweitgutachten spreche. Soweit korrekt?
Problem ist aber der ALG1-Bezug. Wenn ich vor dem 'Stichtag' dort auftauche, schickt man mich ja sicherlich weg. Tauche ich danach auf und hört man von meiner Vorgeschichte, will man mich evtl. dem MD der Agentur zuführen.
Das heißt, es gibt zu dieser Zeit weder von der KK noch von der AFA Bezüge. Nun kann ich sicherlich 1-2 Monate ohne diese auskommen, aber danach wird es langsam eng.
Kann mir hier jemand etwas zum genauen Ablauf erzählen? Wie lange dauert die Bearbeitung in beiden Fällen (AFA und Widerspruch/Zweitgutachten bei der KK)? Und laufe ich evtl. Gefahr, einige Prozente meiner Bezüge zu verlieren, wenn der MD der AFA keine volle Diensttauglichkeit feststellt? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Auch will ich keinesfalls in die EU-Rente, da ich noch relativ jung bin und nach überstandener Krankheit auf jeden Fall wieder arbeiten möchte.
Momentan frage ich mich einfach, ob es überhaupt Sinn macht, in dieser Situation gegen den VA der Kasse anzukämpfen. Wäre super, wenn mich jemand durch diesen Bürokraten-Irrgarten geleiten könnte.
Danke im Voraus,
Mondragon