Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.07.2014 leider arbeitslos und beziehe ALG I.
Wegen meiner Halswirbelsäule war ich schon mal fast 8 Monate arbeitsunfähig und habe Krankengeld bezogen.
Das war von 12/2012 bis 07/2013.
Meine Frage:
Wenn ich jetzt wieder arbeitsunfähig wegen meiner Halswirbelsäule werde, bekomme ich dann wie wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe erst mal 6 Wochen ALG I (als sogenannte "Lohnfortzahlung")
oder bekomme ich direkt Krankengeld, da ich ja bereits wegen derselben Krankheit bis 07/2013 Krankengeld bekomme habe.
Sollte ich direkt Krankengeld bekommen, wonach wird es berechnet?
Gleiche Höhe wie ALG I oder wird es berechnet aus ALG I und meinem Verdienst.
Berücksichtigt werden dann ja die letzten 3 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit,
in meinem Fall bei Arbeitsunfähigkeit in diesem Monat
ALG I von Juli und der Verdienst meiner Beschäftigung aus Mai/Juni 2014?
Wer kann mir weiterhelfen?
Schönen Abend noch an alle im Forum!
LG
Rainer
Krankengeld / ALG I
Moderator: Czauderna