Beitragsnachzahlung
Verfasst: 07.08.2014, 15:40
Hallo zusammen,
ich war im 1. Halbjahr 2011 (und die Jahre davor) pflichtversichert und nebenberuflich selbständig. Im 2. HJ 2011 f. war ich dann hauptberuflich selbständig (Gründungszuschuss) und wurde somit vorläufig eingestuft.
Nun hat die KK im Zuge der Nachberechnung den gesamten Ertrag 2011 auf das 2 HJ umlegt (1/6) und daraus den Beitrag berechnet (Höchststrafe).
Das wird m.E. den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht, deshalb überlege ich mir, ob ich dagegen Widerspruch einlegen soll.
Aber könnte dann auch noch die Pflichtversicherung im 1. HJ (und davor) rückwirkend auf den Prüfstand gestellt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
ich war im 1. Halbjahr 2011 (und die Jahre davor) pflichtversichert und nebenberuflich selbständig. Im 2. HJ 2011 f. war ich dann hauptberuflich selbständig (Gründungszuschuss) und wurde somit vorläufig eingestuft.
Nun hat die KK im Zuge der Nachberechnung den gesamten Ertrag 2011 auf das 2 HJ umlegt (1/6) und daraus den Beitrag berechnet (Höchststrafe).
Das wird m.E. den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht, deshalb überlege ich mir, ob ich dagegen Widerspruch einlegen soll.
Aber könnte dann auch noch die Pflichtversicherung im 1. HJ (und davor) rückwirkend auf den Prüfstand gestellt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!