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WE Druck KK Arzt im Urlaub

Verfasst: 07.08.2014, 12:41
von Benni
Hallo,
ich bin im Mai operiert worden und bis zum 01.09. AU geschrieben. Meine Krankenkasse will das ich ab sofort eine WE beginne. Die haben mir nur das Formular mitgegeben in dem mein Arzt, ich als Patient und mein Arbeitgeber etwas eintragen soll und sonst nichts. Vor einiger Zeit habe ich schonmal mit meinem Arzt über die WE gesprochen und wir sind beide zu dem Entschluss gekommen das es keinen Sinn macht, weil ich einen koerperlich anstregenden Beruf habe und es nicht zu früh zu stark belasten soll. Ich gehe auch weiterhin noch zur Krankengymnastik und mein Arzt ist jetzt bis zum 01.09 im Uralub. Meine KK macht Druck und ich würde gerne wissen was zu tun ist. Ich würde dem nicht zustimmen um meine Muskeln noch weiter aufzubauen und nichts zu überstürzen was mich wieder zurück wirft, vorallem nicht ohne Rücksprache mit meinem behandelndem Arzt der ja zur Zeit nicht da ist. Es geht hier noch um 3 Wochen.. Wie wird sowas gehandhabt?
Vielen Dank und Liebe Grüße

Re: WE Druck KK Arzt im Urlaub

Verfasst: 07.08.2014, 12:55
von Bully
Benni hat geschrieben:
Meine Krankenkasse will das ich ab sofort eine WE beginne.
nunja,da müßte erst einmal Dein Arbeitgeber zustimmen, er könnte es auch aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Benni hat geschrieben:
Die haben mir nur das Formular mitgegeben in dem mein Arzt, ich als Patient und mein Arbeitgeber etwas eintragen soll und sonst nichts.
mein Arzt ist jetzt bis zum 01.09 im Uralub. Meine KK macht Druck und ich würde gerne wissen was zu tun ist.
Dieses solltest Du, auch von Deinem Arbeitgeber, ausgefüllt mit dem Hinweis das sich Dein Doc bis zum 01.09.2014 im Urlaub befindet
bei Deiner KK gegen Empfangsbescheinigung reinreichen.

Sonst könnte Deine KK auf die Idee kommen, Dir wegen fehlender Mitwirkung das Krankengeld zu streichen.

Gruß Bully

Verfasst: 07.08.2014, 13:06
von Benni
danke für die Antwort.

Ich habe inzwischen gelesen das eine WE freiwillig ist und ich weiß nicht warum ich meine Mitwirkungspflicht verletzen würde, wenn ich die freiwillige WE ablehne... ??

Verfasst: 07.08.2014, 14:13
von Bully
Benni hat geschrieben:
Ich habe inzwischen gelesen das eine WE freiwillig ist und ich weiß nicht warum ich meine Mitwirkungspflicht verletzen würde, wenn ich die freiwillige WE ablehne... ??
Hallo Benni,

schau mal hier,

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-81 ... -11-14.pdf

da heißt es

8.
Voraussetzung für die stufenweise Wiedereingliederung ist die Einverständniserklärung der oder
des Versicherten auf dem vereinbarten Vordruck. Auf diesem hat die Ärztin oder der Arzt die
tägliche Arbeitszeit und diejenigen Tätigkeiten anzugeben, die
die oder der
Versicherte während der Phase der Wiedereingliederung ausüben kann
bzw. denen sie oder er nicht ausgesetzt werden darf.

und dann schau mal hier,

http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/28.html

da heißt es,

§ 28
Stufenweise Wiedereingliederung

Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden.

tja, Deine KK wird sich auf die Aussage / Gutachten des MDK berufen,
und Dein Doc ist für Dich momentan nicht greifbar.

darum mein 1 Beitrag

Benni, es ist nur meine Meinung, eventuell sieht es ja jemand anders
Gruß Bully

Verfasst: 07.08.2014, 17:08
von Lady Butterfly
- du kannst warten, bis du etwas schriftliches (z. B. eine Aufforderung mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und die Folgen bei fehlender Mitwirkung) warten

- du kannst auch deiner Kasse mitteilen, dass du das gern mit deinem Arzt besprechen willst und ihn nach seiner med. Einschätzung fragen möchtest, dass dein behandelnder Arzt aber z. Zt. in Urlaub ist und du erst am ... den nächsten Termin hast, vorher also nichts sagen kannst.

- du kannst fragen, auf was genau die Kasse sich stützt - gibt es eine Empfehlung bzw. ein Gutachten des MDK?

- hattest du überhaupt schon einen Termin beim MDK bzw. wurdest du selbst schon vom MDK untersucht?

Verfasst: 07.08.2014, 19:25
von Benni
§ 28
Stufenweise Wiedereingliederung

Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden.

Zunächst: bist du sicher,dass dieses Gestz für mich Anwendung findet: ich bin nicht behindert und erbringe außerdem keine medizinischen oder ergänzenden Leistungen. Für mich liest sich das eher als ein Gesetz, dass sich auf irgendwelche Sozialleistungsträger bezieht.

Aber gut:
Da steht ja nur "sollen" nicht müssen.
Ob die Tätigkeit teilweise ausgeführt werden kann,ist ja nicht abschließend geklärt. Mein Arzt hat mich ja weiterhin als AU eingestuft, der MDK nach Aussage des SB (ich habe keinen Nachweis, kein Gutachten, nichts schriftliches in irgendeiner Form gesehen)
Ob ich "vorraussichtlich besser ins Erwerbsleben" eingegliedert werden kann dadurch ist auch strittig, wenn ich a) dazu gezwungen werde, b) meinen Kollegen trotz der vielen Arbeit immer wieder sagen muss,dass ich x y nicht übernehmen kann (ich arbeite körperlich anstrengend -das wäre also oft der Fall) und die Groll gegen mich hegen,weil ic zwar wieder da bin,aber doch fast nichts machen kann um sie zu entlasten.

c) Wenn ich, obwohl meine belastbarkeit derzeit auf ca 80 prozent geschätzt wurde, schon wieder einsetze statt den Arm auszukurieren (belaste ich ihn momentan tagsüber mal etwas mehr,merke ich das abends sehr deutlich)


Schließlich frage ich mich aber: Wer arbeitet denn mit mir meinen Eingliederungsplan aus, wer betreut mich medizinsch engmaschig,wenn mein behandelner Arzt im Urlaub ist?

Verfasst: 07.08.2014, 19:32
von Benni
Lady Butterfly hat geschrieben:- du kannst warten, bis du etwas schriftliches (z. B. eine Aufforderung mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und die Folgen bei fehlender Mitwirkung) warten

- du kannst auch deiner Kasse mitteilen, dass du das gern mit deinem Arzt besprechen willst und ihn nach seiner med. Einschätzung fragen möchtest, dass dein behandelnder Arzt aber z. Zt. in Urlaub ist und du erst am ... den nächsten Termin hast, vorher also nichts sagen kannst.

- du kannst fragen, auf was genau die Kasse sich stützt - gibt es eine Empfehlung bzw. ein Gutachten des MDK?

- hattest du überhaupt schon einen Termin beim MDK bzw. wurdest du selbst schon vom MDK untersucht?
Ich hab hier irgendwo den §§ zu den Mitwirkungspflichten gefunden. Ich kann da keinen Zwang zur WE erkennen. Im Gegenteil, meines Erachtens verzörgere ich durch eine zu frühe Belastung meinen Genesungsprozess und käme damit meier Mitwirklungspflicht nicht nach,wenn ich der WE zustimmen würde. Diese Auffassung teilt ja mein Physiotherapeut und vor zwei Wochen bei der letzetn krankschreibung auch mein behandelner Arzt.

Beim MDK war ich nicht und habe auch derzeit keinen Termin dort. Mein SB hat mir mündlich mitgeteilt,dass die nach Aktenlage gesagt haben,dass eine WE möglich sei. (schriftlich hatte er das aber nicht für mich.)

Mein Physiotherapeut sagte heute, nachdem ich ihn darauf ansprach, dass er mir davon abraten würde derzeit. Soll ich ihn bitten, etwas schriftlich aufzusetzen?

Verfasst: 08.08.2014, 07:36
von Bully
Benni hat geschrieben:
Ich hab hier irgendwo den §§ zu den Mitwirkungspflichten gefunden.
Hallo Benni,

bevor ich antworte, sag mal,

Bist Du von Deiner KK angerufen worden ???

Hast Du dabei erwähnt, das Du gedenkst ab dem 01.09.2014 Deine Tätigkeit
wieder aufzunehmen, oder es versuchen möchtest ????

das zu Wissen,wäre für meine Antwort schon ausschlaggebend (§ 9 SGB X)
Gruß Bully

Verfasst: 08.08.2014, 09:36
von Benni
Mein SB hat mich vor ca. 10 Tagen angerufen und gefragt wie es aussieht und wann ich wieder plane arbeiten zu gehen. Ich sagte, dass ich derzeit Au bin bis 1.9 und dann -nach derzeitigem Stand der Dinge- wohl wieder anfangen werde.

Verfasst: 08.08.2014, 20:07
von Czauderna
Hallo,
Wusstest du , dass während einer Wiedereingliederungsmassnahmr da Krankengeld in voller Höhe weitergezahlt wird wenn der Arbeitgeber nichts zahlt ?
was, also hindert dich daran dieser Maßnahme so kritisch gegenüber zu stehen ?
Oder habe ich da etwas total falsch verstanden ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.08.2014, 00:13
von Poet
@Benni: Eine stufenweise WE ist ein Versuch und ein Test was schon geht und was nicht. Sie kann erfolgreich sein oder auch nicht. Es gibt keinen Zwang dass danach 100% Arbeitsfähigkeit hergestellt sind. Die AU besteht immer während dieser Zeit fort, das ist kein Grund für das Nichtversuchen.

Re: WE Druck KK Arzt im Urlaub

Verfasst: 09.08.2014, 11:06
von Bully
Hallo Benni,

da ich weder Deinen Gesundheitszustand / berufl. Belastbarkeit kenne, kann ich auch nicht sagen,ob zum jetzigem Zeitpunkt eine WE sinnvoll ist.

Hier will Dein SB, auch keinen Druck aufbauen, er stützt sich auf Deine und auf die Aussage des MDK.
von daher ist für mich, die Aufforderung zur WE nachvollziebar.

wenn ich rückwärtsrechne, hat Dich Dein SB ca. 29./ 30. Juli angerufen,
mit dieser Anhörung, hat er ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
tja, Benni ein Verwaltungsverfahren ist nicht an einer bestimmten Form
gebunden, es ist halt, einfach und zweckmäßig durchzuführen,
und dazu zählt auch euer Telefongespräch.

jetzt schau ich mal über den Tellerrand,
da Dein für Dich zuständiger SB irgendwo im Hinterstübchen sitzen hat, das Deine AU auch über den 01.09.2014 hinausgehen kann,
könnte er meiner Meinung nach, wenn Du Dich bei Ihm NICHT meldest,
den Verwaltungsakt um den 13./14. 08. 2014 erlassen.

und wie der aussehen wird, dürfte klar sein.

also Benni, rede mit Ihm, mit Deinem Arbeitgeber,

und werde aktiv.

entschuldige, das ich es so sage, aber ich möchte Dir eine Erfahrung, und ein erneuten Beitrag zu einem anderen Thema einfach ersparen.

es ist aber nur meine eigene ganz persönliche Meinung,
eventuell sieht es noch jemand ganz anders.


Gruß Bully

Verfasst: 10.08.2014, 18:03
von Nadenn
Hallo Benni,

zu einer SWE können Sie nicht gezwungen werden und es greifen auch hier nicht die Mitwirkungspflichten. Von einigen Kassenbeschäftigten wird dieses zwar gerne immer wieder ins Feld geführt, jedoch fehlt es dafür an jeglicher Grundlage. Bereits bei aufmerksamen Lesen der jeweiligen Gesetzesnormen wird dieses deutlich.

Das andere sind die mit einer SWE zweifelsohne verbundenen Vorteile, die bereits beschrieben worden sind.

Verfasst: 10.08.2014, 18:32
von Lady Butterfly
@Bully: da es bislang keine Untersuchung beim MDK gab, kann es auch kein Gutachten geben, höchstens eine Stellungnahme des MDK auf Basis der vorhandenen Arztberichte.

Zum anderen muss eine Wiedereingliederung vom behandelnden Arzt befürwortet werden und der AG und das Mitglied müssen einverstanden sein. Der behandelnde Arzt ist z. Zt. in Urlaub - er kann die Maßnahme also weder befürworten noch ablehnen. Ich finde es einen legitimen Wunsch von Benni, wenn er zuerst mit seinem Arzt sprechen möchte - der kann die med. Sinnhaftigkeit schließlich am besten beurteilen.

wenn das so gegenüber der Kasse kommuniziert wird, sehe ich auch keine Möglichkeit der Kasse, dass Krankengeld wg. fehlender Mitwirkung einzustellen.

zum anderen: du hast natürlich recht, dass das Verwaltungsverfahren nicht an den Schriftweg gebunden ist (Ausnahmen bestätigen die Regel). Aber bei Telefonaten und Gesprächen stellt sich natürlich immer das Problem der Beweisbarkeit.

was anderes ist natürlich das, was Poet und Czauderna geschrieben haben: es kann durchaus sinnvoll sein, eine Wiedereingliederung zu versuchen.

Verfasst: 10.08.2014, 18:54
von Benni
Hallo Bully,

mir ist leider nicht klar,was genau ein Verwaltungsverfahren ist und was das heißen sollte. (Kannst du es mir vileleicht auf den konkreten Fall bezogen erklären?)

Außerdem versteh ich immer noch nicht, warum ein Verwaltungsverfahren die generelle Freiwilligkeit zur Eingliederung aufheben sollte. In den §§ zur Mitwirkungspflicht ist eine WE nicht enthalten.
Im Leitfaden zur WE steht ausdrücklich,dass sie freiwillig sein muss.
Ich verstehe nicht, wie ein Telefonat daran etwas grundsätzlich ändern sollte. Selbst wenn mein SB das als Bereitschaft ausgelegt haben sollte, sollte es doch ausreichen schriftlich zu widersprechen (Ja,wem eigentlich ohne Bescheid?)

Zum Schluss möchte ich nochmal fragen: wer soll denn eine WE mit mir ausarbeiten und mich betreuen,wenn mein behandelner Arzt im Urlaub ist? Ich kann mich ja nicht mal mit ihm verständigen,ob er es für möglich hält.

Was soll ich also tun? Stellungnahme von Physiotherapeuten ausstellen lassen und selbst widersprechen (was denn eigentlich? einer WE?) mit Hinweis darauf,dass mein behandelner Arzt derzeit im Urlaub ist?

LG an alle und Danke