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Wenn Krankengeld Ruhr im wegen aufenthalt im Ausland AU
Verfasst: 03.08.2014, 06:22
von Nitro1
Hallo
es ist bekannt das ein nicht genehmigter Aufenthalt im Ausland ein Ruhen des KG hervorruft.
Meine Frage wäre :
Wenn das KG ruht muss man im Ausland die AU Nachweisen können ,müssen ,sollen ?
Habe schriftlich das das KG ruht und nach Einreise sofort ein Deutschen Arzt aufgesucht werden soll um Krankheit zu beurteilen bzw evtl weiter Au .
Steht aber nichts das man im Ausland was nicht zu EU gehört sich bei den Ärzten vorstellen sollen um eine Überlappende AU/KG gewährleitet.
Wie sollte man sich hier verhalten ?
Wenn man da eine Lücke hat ist das Ruhende KG weck ?
MFG
Verfasst: 04.08.2014, 06:07
von Czauderna
Hallo,
Eine sehr gute Frage. Für "kreative"Kassen(Mitarbeiter) evtl. Sogar eine Steilvorlage.
Meiner Auffassung nach ist es aber so, dass durch die "unbedenklichkeitsbescheinigung" des behandelnden Arztes, zusammen mit der "Bewilligung" der Kasse es schon festgestellt wurde, dass auch für die Dauer des Auslandsaufenthaltes AU. Besteht und festgestellt wurde.
Ganz wichtig dabei ist es aber, meine ich, dass sofort nach Rückkehr, der Arzt aufgesucht wird.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.08.2014, 06:16
von Nitro1
Hallo
also wenn KK es nicht zustimmt und auch KG Ruhen lässt durch nicht Genehmigen heisst es doch das trotzdem nichts entgegenspricht nur das man kein KG mehr bekommt für den Zeitraum.
Bei uns ist es der Fall ,ohne Genehmigung und ohne Arztinfo im Ausland.
Selber mitgeteilt das man im Ausland ist.
Ich habe nichts gefunden so das ich nicht weis wie man handelt.
Ob man im Ausland AU bescheinigen lassen musst trotz Ruhen des KG .
Wenn man keine AU Bescheinigung aus dem Ausland ranholt ist man sein KG los ?
mfg
Verfasst: 04.08.2014, 06:54
von Czauderna
Hallo,
also ohne Genehmigung während des Krankengeldbezuges ins Ausland, ich fürchte, da reicht auch eine Au-Bescheinigung aus dem Ausland nicht aus um die Krankenkasse von der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit zu überzeugen. Ich hätte da auch so meine Zweifel, wenn z.B. jemand mit einem Bandscheibenvorfall eine Auslandsreise unternimmt - wer das kann, der kann nicht gleichzeitig arbeitsunfähig sein - sicher gilt das nicht generell, war auch nur ein Beispiel.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.08.2014, 07:53
von broemmel
Du hast doch im elo forum schon einige Antworten erhalten.
Richte Dich doch darauf ein das Deine Frau nach der Rückkehr sofort zum MDK muss und ob da weitere AU festgestellt wird wage ich mal zu bezweifeln.
Wer eine längere Urlaubsreise unternehmen kann der wird eventuell doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Verfasst: 20.08.2014, 22:12
von Pflastero
AU und dann Auslandsurlaub machen... Das sind die liebsten!!!! Nehmt doch euren Jahresurlaub und liegt nicht der Solidargemeinschaft auf der Tasche!
Verfasst: 21.08.2014, 09:22
von Nitro1
Hallo
wenn man AU(Krankengeld) ist heisst es ja nicht das man nicht aus dem Haus kann oder nicht verreisen kann/darf.
Bei Krankengeld darf man verreisen bekommt nur kein KG!
Das heisst nur das man die Arbeit nicht ausführen kann.
Wenn es nicht der Genesung etwas entgegen spricht kann man es machen.
Man bekommt da kein Krankengeld, gut ist.
Wir haben AU Bescheinigungen aus der Türkei das auch zugelassen ist vor den Deutschen Gerichten.
Unabhängigen Patienten Beratungen haben bestätigt.
Der Urlaub würde schon letztes Jahre gebucht vor der OP,Ärtzte meinten da auch nach Op. sei man in ca. 3-4 Monate Fit .
MFG
Verfasst: 21.08.2014, 10:32
von Poet
@Nitro1: Genauso ist es. Du musst Dich nicht rechtfertigen...