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Reha

Verfasst: 30.07.2014, 18:43
von Taucher
Hallo!
Bin seit dem 20.12.2013 63 Jahre. Seit dem 16.09.2013 bin ich arbeitslos und seit dem 14.10.2013 arbeitsunfähig geschrieben. Mein Arzt hat jetzt nach einer Meniskus-OP einen Antrag auf eine Reha gestellt. Kann die Krankenkasse oder LVA den Antrag ablehnen und mich auffordern einen Rentenantrag zu stellen, weil ich die Anspruchsvoraussetzungen ab 01.07.2014 für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erfüllt habe? Eigentlich will ich gesund werden und da hilft mir eine Reha auf jeden Fall mehr als jetzt 2mal pro Woche Krankengymnastik und habe immer noch Beschwerden, so dass ich weiterhin auf unabsehbare Zeit arbeitsunfähig sein werde.
Danke Taucher

Verfasst: 31.07.2014, 06:28
von Czauderna
Hallo,
Ich fürchte, ja - die Kasse kann das machen. Bisher war es so, dass die Kasse die Antragstellung einfordern konnten wenn die Voraussetzungen für die Altersrente ab 65. Jahren erfüllt waren. wenn nun die Voraussetzungen mit 63. (Rente ohne Abschlag) erfüllt sind, dann wird das wohl auch so gelten.
Bei Leistungsempfängern nach dem SGB II, war es bisher sogar auch dann möglich, selbst wenn dann die Rente mit Abschlägen gezahlt wurde..
Gruss
Czauderna