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Nachversicherungspflicht Studienende

Verfasst: 25.07.2014, 13:56
von Schlupie
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen und sagen, was nun richtig ist.
Ich werde im September mein Studium beenden. Danach nehme ich erstmal bis Ende des Jahres eine recht gut bezahlte Honorartätigkeit auf. Damit muss ich mich ja selber versichern, was dann natürlich um einiges teurer wird als der Studentenbeitrag. Weiterhin möchte ich die neue Mitgliedschaft auch gleich nutzen, um in eine andere GKV einzutreten.
Es gibt ja die Nachversicherungspflicht von einem Monat. Nun frage ich mich, ob die dann also für mich automatisch bis Ende Oktober gilt und ich dann zu Ende Oktober die alte GKV kündigen kann und ab 1.11. in die neue als freiwillig Versicherter eintreten kann? So könnte ich ja auch im Oktober noch den weitaus günsitgeren Studententarif bezahlen. Oder gilt die Nachversicherungspflicht ausschließlich dann, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit nach Ablauf des einen Monats anfangen würde? Wenn das so wäre, würde ich sofort ab Oktober in die neue GKV wechseln.
Viiielen Dank für eure Hilfe!!

Re: Nachversicherungspflicht Studienende

Verfasst: 25.07.2014, 14:49
von Bully
Schlupie hat geschrieben:
Ich werde im September mein Studium beenden. Danach nehme ich erstmal bis Ende des Jahres eine recht gut bezahlte Honorartätigkeit auf.
Hallo Schlupie,

Honorartätigkeit, welcher Art ???????

hauptberuflich als Selbständiger

oder künstlerisch, wie z.b. Webdesign etc. dann greift hier das KSVG

Gruß Bully

Verfasst: 25.07.2014, 15:10
von Schlupie
Honorartätigkeit als Psychologin in einem großen Unternehmen. Das ist dann wohl als Selbstständiger, denke ich.

Re: Nachversicherungspflicht Studienende

Verfasst: 25.07.2014, 15:44
von Czauderna
Schlupie hat geschrieben:Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen und sagen, was nun richtig ist.
Ich werde im September mein Studium beenden. Danach nehme ich erstmal bis Ende des Jahres eine recht gut bezahlte Honorartätigkeit auf. Damit muss ich mich ja selber versichern, was dann natürlich um einiges teurer wird als der Studentenbeitrag. Weiterhin möchte ich die neue Mitgliedschaft auch gleich nutzen, um in eine andere GKV einzutreten.
Es gibt ja die Nachversicherungspflicht von einem Monat. Nun frage ich mich, ob die dann also für mich automatisch bis Ende Oktober gilt und ich dann zu Ende Oktober die alte GKV kündigen kann und ab 1.11. in die neue als freiwillig Versicherter eintreten kann? So könnte ich ja auch im Oktober noch den weitaus günsitgeren Studententarif bezahlen. Oder gilt die Nachversicherungspflicht ausschließlich dann, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit nach Ablauf des einen Monats anfangen würde? Wenn das so wäre, würde ich sofort ab Oktober in die neue GKV wechseln.
Viiielen Dank für eure Hilfe!!
Hallo,
in deinem Fall gibt es keine Nachversicherungspflicht - wenn du deine Mitgliedschaft noch im, Juli kündigst, dann kannst du zu 01.10.2014 in die neue Kasse wechseln.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.07.2014, 16:53
von Bully
Schlupie hat geschrieben:Honorartätigkeit als Psychologin in einem großen Unternehmen. Das ist dann wohl als Selbstständiger, denke ich.
Hallo Schlupie

ja.

ist es richtig das, Dein Betätigungsfeld im Bereich "Schulung,Coaching oder auch Einzelcoaching von Fach/ Führungkräften liegt.

dann gilt es abzuklären, ob Du rentenversicherungspflichtig bist.
meiner Meinung nach unterliegt Coaching NICHT dieser Pflicht, da keine Lehrtätigkeit.
die Abgrenzung " Training, Beratung, Coaching " ist aber auch eine kleine Gradwanderung.
je nachdem wie Deine Rechnungen aussehen.

Gruß Bully

Verfasst: 25.07.2014, 17:44
von Schlupie
Nee, in dem Bereich liegt das nicht. Rentenversicherungspflichtig ist das nicht.

Danke auf alle Fälle für eure Antworten! Werd dann mal noch schnell meine Krankenkasse kündigen.