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Kündigung der TK wegen Zahlungsrückstände trotz Arbeit
Verfasst: 23.07.2014, 11:45
von floridafan
Als ich letzte Woche zum Hausarzt ging und mir eine Überweisung holen wollte für eine geplannte Darmspiegelung hieß es meine Karte sei ungültig. Nach einem Anruf bei der TK stellte sich heraus sie hatten mir zum 01.07.2014 gekündigt, Grund fehlende Beitragszahlungen.
Als ich in finanzieller Not geriet, bekam ich 6 Monate ALG II Leistungen, darüber hinaus nicht, da ich ein Eigenheim habe. Ich begann eine Ausbildung, die ich selbst finanziert habe und war etwas über ein Jahr ohne Einkommen oder staatliche Unterstützung, die KK Beiträge zu zahlen war unmöglich.
Seit einem halben Jahr etwa habe ich feste Arbeit und der Arbeitgeber zahlt in der KK ein, jedoch trotzdem Kündigung. Die TK lässt nicht mit sich reden, telefonisch behandelt man mich unfreundlich, sie lassen sich auf keine Ratenzahlungen ein. Mittlerweile ist das Hauptzollamt eingeschaltet.
Meine Fragen wären, kann die KK mir kündigen, OBWOHL der Arbeitgeber weiterhin für mich einzahlt?
Und wie sieht es aus mit den Medikamenten, die ich verschrieben bekomme, die gesundheitlichen Probleme, die ich habe, warum auch die Darmspiegelung gemacht wurde. Wie soll das weiter nachgegangen werden, wenn die KK nicht zahlt? Ich weiss nicht einmal was ist, wenn ich eine Krankschreibung brauche für den Arbeitgeber.
Ratlos und verschweifelt bin
Verfasst: 23.07.2014, 12:52
von Poet
@floridafan: Eine Krankenkasse kann Dir nicht kündigen, allerhöchstens die Mitgliedschaft wegen fehlender Mitwirkung irgendwann beenden. Davor sind einige Versuche die Mitgliedschaft fortzuführen gesetzt und so war es sicher auch bei Dir. Die Mitgliedschaft hätte fortgeführt werden müssen, zur Not auch ohne Beitragszahlung. Eine Person ohne Krankenversicherung darf es nach Gesetz nicht geben und für die welche 2013 keine hatten gab es sogar eine Amnestie.
Mit der Anmeldung Deines Arbeitgebers (so er dies denn getan hat) ist die Mitgliedschaft wieder in Kraft getreten. Wenn das HZA bzgl. noch offener Forderungen eingeschaltet ist, dann kannst Du nur mit denen verhandeln, nicht mehr mit der Kasse. Ich würde prüfen lassen ob Du nicht unter die Amnestie fallen würdest und ob die zurückliegende Zeit nicht auch durch eine kostenfreie Familienversicherung geschlossen hätte werden können, z.B. beim Ehepartner. Dazu fehlen uns hier ein paar Angaben. Es ist also Kommunikation mit der Kasse angesagt, persönlich und zeitnah. Du bist auch auf goodwill der Kasse angewiesen und solltest mitspielen.
Verfasst: 23.07.2014, 13:12
von floridafan
Ob beendet, gekündigt.. Ich weiss nur man sagte mir ich bekäme keine neue Karte, man würde nur in Notfällen für mich zahlen. Die Mitgleidschaft wurde auch schonmal "beendet" aus Gründen, die nicht zugetroffen haben. Ich bat letzten Sommer um Wiederaufnahme, da es ohne nicht ging.
Mit der TK versuche ich schon seit Monaten zu reden, man sagte zu mich zurückzurufen, was nie geschieht, E-Mails werden angeblich weitergleitet etc., dies alles lange bevor das Hauptzollamt eingeschaltet wurde. Übrigens soll ich laut Hauptzollamt mit der KK verhandeln..soviel dazu.
Eine Frau, die einzige, die mich freundlich behandelt hat, sagte mir sobald der Arbeitgeber mich angemeldet hat (und das hat er definitiv) würde sie mir die meisten Schulden stunden, ich müsse nur noch für Januar und Februar zahlen. Aber davon weiss keiner mehr angeblich. Es geht mir auch darum, der Arbeitgeber zahlt für etwas was nicht geleistet wird?
Ich bin alleine, keine Familie, keine Geschwister, keinen Ehemann..keine Kinder.
Im übrigen gibt es v iele, die in Deutschland nicht krankenversichert sind. Ich hatte von 1983 bis 2012 keinerlei Versicherung.
Verfasst: 23.07.2014, 15:27
von Czauderna
Hallo,
wie Poet schon geschrieben hat - Kündigung durch die Kasse geht gar nicht, nicht wegen Beitragsrückstand und auch nicht bei Beendigung der Versicherungspflicht (z.B. Abmeldung durch Arbeitgeber). Die Mitgliedschaft muss als Anschlussversicherung als "freiwillig Versichert",
nahtlos weitergeführt werden.
Was den Leistungsanspruch betrifft, so wird dieser durch die Kasse auf "Notfälle" eingeschränkt, wenn es Beitragsrückstände gibt. Dazu gehört aber zwingend, dass die Kasse den Versicherten von der Leistungseinschränkung schriftlich in Kenntnis setzt.
Wenn ich den Beitrag richtig gelesen habe, dann ist dies durch die Kasse nicht geschehen. So, wie geschildert hat die Kasse nicht rechtmäßig gehandelt - meine Meinung.
Mein Rat - zur Kasse hingehen und vor Ort die Sache klären. Wenn dazu keine Möglichkeit besteht, die Kasse per E-Mail und auch per Post (Einschreiben mit Rückschein) auf die gesetzlichen Bestimmungen, gültig ab 01.08.2013 hinweisen und eine gültige EgK. (Krankenversichertenkarte anfordern, da die Leistungseinschränkung erst nach schriftlicher Bekanntgabe erfolgen darf (auch meine Meinung).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.07.2014, 15:39
von floridafan
Danke auch dir Czauderna.
Ich habe ein Postfach, wo ich aufgrund meiner Arbeitszeiten nicht immer hinkomme, es kann gut sein, dass die KK etwas schriftlich zugeschickt hat, werde ich auch klären.
Ob schriftlich oder nicht, kommt auf dasselbe raus. Und eine Notfallversicherung nützt mir mit meinen akuten Problemen und verschreibungspflichtigen Medikamenten wenig. Und mein Arbeitgeber zahlt dann weiter nur für eine Behandlung in Notfällen (davon hatte ich vielleicht drei in über 30 Jahren und nie etwas lebensbedrohliches).
Leider ist die nächste Filialle der KK nicht gerade in der Nähe, aber ich werde sie sofern es mir möglich ist, in nächster Zeit aufsuchen.
Welches Gesetz von 2013?
Verfasst: 23.07.2014, 17:01
von Poet
@floridafan: Hier das Gesetz von 2013 welches ev. auch Dir helfen könnte, wenn auch spät...
http://www.gkv-spitzenverband.de/servic ... setz_1.jsp
Verfasst: 23.07.2014, 17:10
von floridafan
Ach das. Die Schulden (obwohl ich alles selbst gezahlt habe) von 2007 bis zu meiner Meldung bei der KK sind erlassen worden. Nicht jedoch die von Juli 2013 bis März 2014.
Danke.
Verfasst: 23.07.2014, 17:52
von Poet
@floridafan: Was schreibst Du denn dann für Sachen à la "die Kasse hat Dir zum 01.07. gekündigt?" Die Kasse hat Deinen Leistungsanspruch auf "Notfallversorgung" gesetzt nachdem Du auch nach der Amnestie keine Beiträge gezahlt hast. Aber auch darüber hätte man mit der Kasse sprechen können bevor ein HZA eingeschaltet wird...
Nach Deiner Rechnung kannst Du dann aber auch keine 6 Monate über den Arbeitgeber versichert sein, maximal 4. Du wirst mit dem HZA wohl eine tragfähige Ratenzahlung vereinbaren und auch zahlen müssen.
Verfasst: 23.07.2014, 18:25
von floridafan
Ich weiss nicht was die Haarspalterei soll, ob nun "beendet" oder "gekündigt", außerdem hatten wir das schon.
Nein, keine 4, das Arbeitsverhältnis begann April.
Ich hatte zeitweise nichts ausser Aufbackbrötchen ohne Belag zu essen, weil ich kein Geld hatte, die Kosten hin- und zurück zur Schule + Nebenkosten waren auch zu zahlen. Ich hatte oft nicht einmal das Existenzminimum zum Leben, ICH KONNTE KEINE BEITRÄGE ZAHLEN. Ich bin auch in der Zeit fast nie zum Arzt, weil ich die Praxisgebühr nicht zahlen konnte, Rezepte einlösen erst gar nicht. Ich bleibt mir auch jetzt nicht viel von meinem Lohn übrig.
Ich habe hier Hilfe gesucht, keine Vorwürfe!
Verfasst: 23.07.2014, 18:53
von Poet
@floridafan: Keine Haarspalterei. Das ist wichtig: Die Mitgliedschaft wurde weder zum 01.07. noch irgendwann danach beendet. Sie läuft immer noch, wurde aber wegen fehlender Zahlungen auf Notfallversorgung gesetzt. Helfen kann Dir jetzt - nachdem das Kind im Brunnen liegt - nur verbindliche Kommunikation mit der Kasse und dem HZA.
Verfasst: 23.07.2014, 22:02
von Czauderna
Hallo,
tut mir leid - irgendwie klingt das alles etwas verworren. Obwohl Arbeit kein Geld - die Krankenkasse hat die Mitgliedschaft beendet - Beiträge wurden erlassen für alte Zeiträume, für den letzten Zeitraum nicht - Schriftverkehr landet in einem Postfach (kostet das nicht auch Geld ?), welches aber offenbar schon lange nicht mehr ausgeräumt wurde - alles, wie gesagt etwas verworren. Vorwürfe werden dir nicht gemacht, nur nachgefragt.
Ratschläge können wir dir geben, helfen in direkter Form, das können wir dir leider nicht, das kann nur die Kasse, wenn du ihr die Chance dazu gibst und dir selbst hilfst, in dem du das persönliche Gespräch suchst.
Was dein eingeschränkter Leistungsanspruch betrifft, wenn dein Arzt den Notfall attestiert, dann wird auch die entsprechende Behandlung und die dazugehörigen Medikamente bezahlt, und was die Praxisgebühr betrifft, die gibt es schon lange nicht mehr, oder meintest du da die Zeit für die dir der Beitrag erlassen wurde ?.
Nochmals mein Rat, am besten morgen zur Kasse,in welcher Form auch immer und die Sache klären - ein Erlass wird sicher nicht drinnen sein, aber eine Ratenzahlung mit Sicherheit, und wenn du die einhälst, dann gibt es auch den vollen Leistungsanspruch schon früher wieder.
Gruss
Czauderna