Fahrtkosten Tagesklinik
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Fahrtkosten Tagesklinik
Patient muss ein Therapie in einer psychosomatischen Tagesklinik machen, die ca. 30 km entfernt vom Wohnort ist.
Übernimmt die Krankenkasse die täglichen Fahrtkosten hierfür?
Patient ist ALG II Empfänger und kann diese Kosten alleine nicht aufbringen.
Übernimmt die Krankenkasse die täglichen Fahrtkosten hierfür?
Patient ist ALG II Empfänger und kann diese Kosten alleine nicht aufbringen.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, je nachdem, ob eine
- teilstationäre Behandlung oder eine
- ambulante Behandlung durchgeführt wird, eine
- stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird,
- die nächste Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird
fällt die Antwort unterschiedlich aus.
- teilstationäre Behandlung oder eine
- ambulante Behandlung durchgeführt wird, eine
- stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird,
- die nächste Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird
fällt die Antwort unterschiedlich aus.
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- Beiträge: 1
- Registriert: 31.10.2014, 13:25
Hallo zusammen
Der Beitrag ist zwar schon eine Weile her, aber ich kämpfe gerade auch um Fahrtkostenerstattung.
Der Grund? Ich leide, gutachterlich bestätigt, an Agoraphobie. Klaustrophobie oder Platzangst ist der dafür eher geläufige Begriff.
Ich kann jedenfalls nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, ohne Gefahr zu laufen, umzukippen und ins Koma zu fallen.
Einmal ist das passiert und schon lag ich 5 Stunden im Koma.
Nun habe ich die Gutachten (erstellt für das Sozialgericht) eingereicht und um Fahrkostenerstattung gebeten. Mit dem eigenen Fahrzeug oder gegebenenfalls mit dem Taxi. Zu allen Ärzten und zur Physiotherapie.
Ich werde berichten, wie das Ganze weiter geht.
LG
Robert
Der Beitrag ist zwar schon eine Weile her, aber ich kämpfe gerade auch um Fahrtkostenerstattung.
Der Grund? Ich leide, gutachterlich bestätigt, an Agoraphobie. Klaustrophobie oder Platzangst ist der dafür eher geläufige Begriff.
Ich kann jedenfalls nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, ohne Gefahr zu laufen, umzukippen und ins Koma zu fallen.
Einmal ist das passiert und schon lag ich 5 Stunden im Koma.
Nun habe ich die Gutachten (erstellt für das Sozialgericht) eingereicht und um Fahrkostenerstattung gebeten. Mit dem eigenen Fahrzeug oder gegebenenfalls mit dem Taxi. Zu allen Ärzten und zur Physiotherapie.
Ich werde berichten, wie das Ganze weiter geht.
LG
Robert
Verordnung einer Krankenbeförderung
Patient hat nun nach einer langen Wartezeit einen Platz in einer psychosomatischen Tagesklinik erhalten. Die Behandlung erfolgt
teilstationär.
Müssen die Fahrtkosten vor Antritt der Behandlung genehmigt sein?
Wer ist für das Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung
zuständig? Der einweisende Arzt? Wie lange dauert dann die Genehmigung der Krankenkasse?
Der Aufnahmetermin ist kurzfristig.
Der Patient darf in dieser Zeit nicht selber Auto fahren, da evtl.
Medikamtente (Antidepressiva) umgestellt werden müssen.
Er muss also öffentliche Verkehrsmittel nehmen.
Werden da auch alle Kosten von der KK übernommen?
teilstationär.
Müssen die Fahrtkosten vor Antritt der Behandlung genehmigt sein?
Wer ist für das Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung
zuständig? Der einweisende Arzt? Wie lange dauert dann die Genehmigung der Krankenkasse?
Der Aufnahmetermin ist kurzfristig.
Der Patient darf in dieser Zeit nicht selber Auto fahren, da evtl.
Medikamtente (Antidepressiva) umgestellt werden müssen.
Er muss also öffentliche Verkehrsmittel nehmen.
Werden da auch alle Kosten von der KK übernommen?
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Verordnung einer Krankenbeförderung
Alle Auskünfte unter der Voraussetzung, dass es sich tatsächlich um eine teilstationäre Behandlung und nicht um eine ambulante Behandlung in einer Tagesklinik handelt. Ich kann nur raten, vorab bei der Kasse nachzufragen.schemesch hat geschrieben:Patient hat nun nach einer langen Wartezeit einen Platz in einer psychosomatischen Tagesklinik erhalten. Die Behandlung erfolgt
teilstationär.
Neinschemesch hat geschrieben: Müssen die Fahrtkosten vor Antritt der Behandlung genehmigt sein?
Bei teilstationärer Behandlung ist eine Verordnung nur erforderlich, wenn der Patient nicht mit öffentlichem Verkehrsmittel fahren kann.schemesch hat geschrieben: Wer ist für das Ausfüllen der Verordnung einer Krankenbeförderung
zuständig? Der einweisende Arzt? Wie lange dauert dann die Genehmigung der Krankenkasse?
Günstigste Variante (Wochen-, Monatskarte) bis zur nächsten Behandlungsmöglichkeit unter Abzug des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt werden übernommen.schemesch hat geschrieben: Werden da auch alle Kosten von der KK übernommen?
Nochmals: Frag bei deiner Kasse nach, in der Praxis kommt es oft zu MIssverständnissen, da das, was landläufig unter "teilstationär" verstanden wird nicht automatisch das ist, was zwischen Klinik und Kasse in den Verträgen vereinbart wurde. Nicht, dass du hinterher auf den Kosten sitzenbleibst.
Fahrtkosten genehmigt?
Mittlerweile hat der Patient die Verordnung (blaues Formular) genehmigt von der Krankenkasse zurück bekommen mit dem Hinweis: .....Fahrt wird wie folgt genehmigt: Hin- und Rückfahrt zur teilstationären Behandlung in die .......Klinik mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Soweit so gut.
Es lag aber auch ein Formblatt dabei mit folgendem Text.....
diesem Schreiben liegt ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei. Fahrtkosten werden bis........Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,-- Euro, höchstens jedoch 10,-- Euro und gilt für jede einzelne Fahrt......
Werden die Fahrtkosten nun doch nicht übernommen?
Muss für jede einzelne Fahrt (also täglich) mind. 5,-- Euro selber gezahlt werden?
Patient hat auch schon eine Zuzahlungsbefreiung für 2015, da er den fälligen Betrag im voraus gezahlt hat.
Soweit so gut.
Es lag aber auch ein Formblatt dabei mit folgendem Text.....
diesem Schreiben liegt ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei. Fahrtkosten werden bis........Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,-- Euro, höchstens jedoch 10,-- Euro und gilt für jede einzelne Fahrt......
Werden die Fahrtkosten nun doch nicht übernommen?
Muss für jede einzelne Fahrt (also täglich) mind. 5,-- Euro selber gezahlt werden?
Patient hat auch schon eine Zuzahlungsbefreiung für 2015, da er den fälligen Betrag im voraus gezahlt hat.
Re: Fahrtkosten genehmigt?
Hallo,schemesch hat geschrieben:Mittlerweile hat der Patient die Verordnung (blaues Formular) genehmigt von der Krankenkasse zurück bekommen mit dem Hinweis: .....Fahrt wird wie folgt genehmigt: Hin- und Rückfahrt zur teilstationären Behandlung in die .......Klinik mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Soweit so gut.
Es lag aber auch ein Formblatt dabei mit folgendem Text.....
diesem Schreiben liegt ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei. Fahrtkosten werden bis........Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,-- Euro, höchstens jedoch 10,-- Euro und gilt für jede einzelne Fahrt......
Werden die Fahrtkosten nun doch nicht übernommen?
Muss für jede einzelne Fahrt (also täglich) mind. 5,-- Euro selber gezahlt werden?
Patient hat auch schon eine Zuzahlungsbefreiung für 2015, da er den fälligen Betrag im voraus gezahlt hat.
Dann muss er natürlich nix zahlen, er ist ja befreit
Gruß
Czauderna