Berechnung des Einkommens nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
Verfasst: 21.07.2014, 13:50
Hallo!
Bin schon länger auf der Suche und habe bereits mit einer Krankenkasse telefoniert, aber keine ausreichende Antwort erhalten.
Sachverhalt wäre folgender:
Selbständig, 63 Jahre, Geschäftsaufgabe Ende 2015, Anspruch auf gesetzliche Rentenzahlung ab 01.04.2015, derzeit privat kv-versichert
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V wäre dann eine Familienversicherung möglich, wenn das anrechenbare EK (ohne geringf. Besch.) derzeit 395 €, im Jahr 2016 verm. ca. 415 € nicht überschreitet.
Andere Einkünfte liegen ab 2016 nicht mehr vor.
Bei der Berechnung des Gesamteinkommens, ab 2016 nur noch sonstiges EK (Rente), werden ja Kindererziehungszeiten abgezogen, was zu einer Minderung der Renteneinkünfte für die maßgebliche EK-Grenze führen würde.
FRAGE:
Können Kinderberücksichtigungszeiten ebenfalls abgezogen werden?! (Vermute eher nicht...)
Pflichtbeitragszeiten für Pflegetätigkeiten können vermutlich auch nicht abgezogen werden?
Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen!
Bin schon länger auf der Suche und habe bereits mit einer Krankenkasse telefoniert, aber keine ausreichende Antwort erhalten.
Sachverhalt wäre folgender:
Selbständig, 63 Jahre, Geschäftsaufgabe Ende 2015, Anspruch auf gesetzliche Rentenzahlung ab 01.04.2015, derzeit privat kv-versichert
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V wäre dann eine Familienversicherung möglich, wenn das anrechenbare EK (ohne geringf. Besch.) derzeit 395 €, im Jahr 2016 verm. ca. 415 € nicht überschreitet.
Andere Einkünfte liegen ab 2016 nicht mehr vor.
Bei der Berechnung des Gesamteinkommens, ab 2016 nur noch sonstiges EK (Rente), werden ja Kindererziehungszeiten abgezogen, was zu einer Minderung der Renteneinkünfte für die maßgebliche EK-Grenze führen würde.
FRAGE:
Können Kinderberücksichtigungszeiten ebenfalls abgezogen werden?! (Vermute eher nicht...)
Pflichtbeitragszeiten für Pflegetätigkeiten können vermutlich auch nicht abgezogen werden?
Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen!