Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/Rente
Verfasst: 14.07.2014, 12:23
Hallo Forum,
seit rund einem Jahr bin ich arbeitsunfähig. Im März diesen Jahres habe ich nach langer Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung beginnen dürfen.
Anfang Mai erhalte ich von der Krankenkasse die Aufforderung o.g. Antrag zu stellen.
Selbstverständlich stehe ich einer Maßnahme zur med. Reha positiv gegenüber, halte den Zeitpunkt jedoch für ungünstig. Daher erhebe ich fristgerecht Widerspruch und lege der Begründung eine Stellungnahme der Psychotherapeutin anbei.
Letzten Freitag erfolgte daraufhin eine Begutachtung durch den MDK. Ein schriftlicher Bescheid liegt mir noch nicht vor, jedoch muss ich nach diesem Gespräch davon ausgehen, dass der Widerspruch abgelehnt wird.
Im Rahmen der 10-Wochen-Frist wurde ich aufgefordert den Antrag bis zum 21.07.14 an die KK zurückzusenden.
Der Antrag ist durch die Kasse vorausgefüllt - so ist angekreuzt "Leistungen zur med. Reha". Da ich jedoch ein langjähriges Alkohol-Problem habe, welches ich den Ärzten gegenüber auch nicht verschwiegen habe, möchte ich eine med. Reha für Abhängigkeitskranke beantragen. Eine anerkannte Einrichtung, zu der ich wegen dieser Suchtproblematik schon längere Zeit Kontakt habe, würde mich bei der Antragsstellung unterstützen. Ein heutiger Anruf bei der DRV hat ergeben, dass ich den Antrag einfach dementsprechend ändern könnte.
Meine Frage nun - muss ich die KK über die Änderung in dem Antrag informieren?
Und die Antragsstellung soll auch direkt bei der DRV erfolgen. Die KK würde durch die Einrichtung, welche bei der Antragsstellung behilflich ist, lediglich schriftlich informiert werden.
Nun möchte ich natürlich nicht, dass sich durch diese Vorgehensweise für mich Nachteile ergeben - gleichzeitig bin ich nun durch die Frist bis zum 21.07. unter erheblichem Zeitdruck.
Aus diesem Grund bin ich für Tipps und Ratschläge sehr dankbar!
Freundlichen Gruß
d.
seit rund einem Jahr bin ich arbeitsunfähig. Im März diesen Jahres habe ich nach langer Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung beginnen dürfen.
Anfang Mai erhalte ich von der Krankenkasse die Aufforderung o.g. Antrag zu stellen.
Selbstverständlich stehe ich einer Maßnahme zur med. Reha positiv gegenüber, halte den Zeitpunkt jedoch für ungünstig. Daher erhebe ich fristgerecht Widerspruch und lege der Begründung eine Stellungnahme der Psychotherapeutin anbei.
Letzten Freitag erfolgte daraufhin eine Begutachtung durch den MDK. Ein schriftlicher Bescheid liegt mir noch nicht vor, jedoch muss ich nach diesem Gespräch davon ausgehen, dass der Widerspruch abgelehnt wird.
Im Rahmen der 10-Wochen-Frist wurde ich aufgefordert den Antrag bis zum 21.07.14 an die KK zurückzusenden.
Der Antrag ist durch die Kasse vorausgefüllt - so ist angekreuzt "Leistungen zur med. Reha". Da ich jedoch ein langjähriges Alkohol-Problem habe, welches ich den Ärzten gegenüber auch nicht verschwiegen habe, möchte ich eine med. Reha für Abhängigkeitskranke beantragen. Eine anerkannte Einrichtung, zu der ich wegen dieser Suchtproblematik schon längere Zeit Kontakt habe, würde mich bei der Antragsstellung unterstützen. Ein heutiger Anruf bei der DRV hat ergeben, dass ich den Antrag einfach dementsprechend ändern könnte.
Meine Frage nun - muss ich die KK über die Änderung in dem Antrag informieren?
Und die Antragsstellung soll auch direkt bei der DRV erfolgen. Die KK würde durch die Einrichtung, welche bei der Antragsstellung behilflich ist, lediglich schriftlich informiert werden.
Nun möchte ich natürlich nicht, dass sich durch diese Vorgehensweise für mich Nachteile ergeben - gleichzeitig bin ich nun durch die Frist bis zum 21.07. unter erheblichem Zeitdruck.
Aus diesem Grund bin ich für Tipps und Ratschläge sehr dankbar!
Freundlichen Gruß
d.