Krankenkassen-Wechsel: Bin ich in der Bringschuld?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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kritz
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Krankenkassen-Wechsel: Bin ich in der Bringschuld?

Beitrag von kritz » 11.07.2014, 21:04

Vorwort:
Mit der AOK hatte ich bislang nur Ärger. Erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde (die erste meines Lebens) brachte mir mehrere Hundert Euro zurück, die mir ungerechtfertigterweise berechnet wurden.
Daher kündigte ich meine Mitgliedschaft. Nachdem die AOK mehrere meiner Kündigungsschreiben ignorierte, fing die Mitgliedschaft wegen der Mindestdauer der Mitgliedschaft wieder von vorne an...

Jetzt hab ich es geschafft, bin seit 1.7. bei der TK, dachte ich jedenfalls. Mitgliedsausweis liegt vor, die Versicherung wurde mit telefonisch und schriftlich bestätigt.
Heute kam ein Brief von der AOK... Ich hätte denen nicht meine neue Kasse mitgeteilt und daher wäre ich weiterhin bei der AOK versichert. Sie berechnen mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, sofern ich denen keine Einkommensbescheide vorlege.
Hat die AOK recht, oder sind die nur komplett verrückt geworden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.07.2014, 22:58

Hallo,
Also, soweit ich es kenne ist es so, dass freiwillig Versicherte bei einer Kündigung die neue Krankenversicherung der alten Kasse nachweisen müssen damit die Kündigung rechtmäßig ist. Hat sich da etwas geändert ?
wenn nicht, dann wäre die AOK wohl im Recht, oder ?
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 11.07.2014, 23:49

Hallo kritz,

bei freiwillig Versicherten muss die Vorkasse eine Bescheinigung über die Folgekasse (oder eine anderweitige Krankenversicherung) erhalten - und das innerhalb der Kündigungsfrist.
Hast Du mit der TK besprochen, dass Du diese Bescheinigung erhältst und weiterleitest oder wollte die TK das für Dich übernehmen?

Gruß
roemer70

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 12.07.2014, 14:28

Hallo kritz,

eine der Voraussetzungen für einen korrekten Kassenwechsel ist, dass der sogenannten "zur Meldung verpflichteten Stelle" vor Beginn der Mitgliedschaft eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt.

die "zur Meldung verpflichtete Stelle" ist z. B. bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber und Arbeitslosen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Bei manchen freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständige) existiert keine "zur Meldung verpflichtete Stelle" - dann muss der allten Kasse (hier: AOK) vor dem Ende der Mitgliedschaft (hier: 30.06.) eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse (hier: TK) vorliegen. Die Kassen kennen diese Regelung und achten normalerweise darauf, dass alles richtig funktioniert. Hast du schon mit der TK gesprochen?

wenn du das ganze nachlesen willst: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... 080630.pdf ab Seite 19

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