Czauderna hat geschrieben:Hallo, ergänzend dazu - es kann dir auch passieren, dass die Krankenkasse zwar einwilligt, dir aber für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kein Krankengeld zahlt - muss nicht sein, kann aber.
Gruss
Czauderna
Also wollte nur dazu sagen, das es den KK fast schon egal ist ob du während einer AU in Urlaub fährst.
Sie werden immer die Leistung aussetzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich kann diese Politik weder verstehen noch zustimmen.
Ich haben letzten Monat als ich auf Mallorca war mal die Urlauber am Flughafen angesprochen die mit Gipsfuß oder eingegipsten Arm in den Urlaub geflogen sind.
Die sind alle samt ohne Bedenken in den Urlaub geflogen.
Ich denke das es das recht eines jeden sein sollte selbst zu entscheiden wo er seine Krankheit auskurieren möchte.
Ich für meinen Teil werde mir bald eine Wohnung in Spanien mieten und da werd ich mir keine Gedanken mehr machen wen meine Frau ihre Seelischen Beschwerden dort auskuriert.
Der Arzt sagte ihr sie benötig Wärme,Sonne und soll sich dort aufhalten wo sie sich wohl fühlt,das würde ihren Heilungsvorgang erheblich verbessern.
Wie gesagt wir dürfen aufgrund dieses Attestes zu jeder zeit verreisen, können aber das Angebot nicht wahrnehmen da ihr sonst 53 Euro pro Urlaubstag fehlen würden.Übrigens hat man uns auch ohne Attest verreisen lassen,wir mussten nur die Zeit angeben wo wir nicht in Deutschland sind,diese Zeit wurde dann nicht bezahlt. Das wars dann,danach floss das KK wieder wie gehabt weiter.
Die KK sagte noch sie dürfen sich an jeden Eck in Deutschland aufhalten und verlieren nicht das Krankengeld,aber nicht im Ausland. Also wir dürfen nach Hamburg fliegen aber den Bodensee in der Nähe nur die Deutsche Seite betreten.
Auf der Zugspitze bitte nur die Deutsche Seite betreten.
Aber was solls, wir fahren einmal weg und verzichten dann auf einen Monat Krankengeld, das sind 1400 Euro.
Früher als meine Frau noch im Arbeitsverhältnis war, da konnte man die Krankheit durch Urlaub unterbrechen und meine Frau bekam nach den Urlaub sofort wieder Krankengeld.
Gab aber Nebengeräusche und es wurde gar nicht gerne gesehen. Den man ließ die AU bis zum Urlaubsantritt einfach auslaufen.
Eine Angestellte der KK meinte sie waren doch auch während des Urlaubes krank und wer soll das bitte jetzt noch nachweisen?
Ihr wisst schon auf was sie hinaus wollte! Ja genau, sie wollte die Zeit vom Anspruch streichen. Ich denke die haben das auch gemacht. Eine Bodenlose Frechheit!
Ich möchte hier auch mal an die Rechte von Psychisch Kranken festhalten.
Wer wegen einer Krankheit wenigstens 50% Schwerbehindert ist, der ist unter Umständen auch dann Krank wen er arbeitet. So habe ich zb. eine Chronische Erkrankung die Sarkoidose heißt Stadium II Lunge,Leber und Nieren. Verdacht auch auf Herz und Lymphsystem.
Das heiß ganz klar und deutlich wenn ich mich so schwach fühle das ich keine Körperliche Arbeit mehr verrichten kann,dann heißt das noch lange nicht das ich mir nicht einen Erholungsurlaub am Atlantik genehmigen darf. Den dieses Klima ist für diese Krankheit mehr als Gesundheitsfördernd!
Das gilt auch bei Krebs,HIV oder Depressive Erkrankungen.
Das darf doch mal gesagt werden!
Es ist eine Frechheit zu behaupten das man bei jeder Krankheit nicht verreisen darf, das Wort Urlaub ist hier zudem befremdend. Gesundheits- Aufenthalt dazu angedacht das Leiden schneller zu überwinden, so sollte es heißen! das würde dann der KK auch sehr viel Geld ersparen.
Schneller Gesund weniger Krankengeld!
Bitte jetzt nicht unterstellen es gibt da auch Schmarotzer! die gibt es überall.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.