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Krankengeld bei bestehendem Nebengewerbe!

Verfasst: 26.06.2014, 08:39
von JanBanan
Hallo zusammen!

Wie ist das, wenn ich ein Nebengewerbe habe und Krankengeld bekomme? Ich meine damit, reicht das aus, wenn ich in dem Jahr (oder der Zeit) wo ich Krankengeld erhalte, dass Gewerbe einfach komplett ruhen lassen und nicht ausübe, oder muss man ein Gewerbe bei Bezug von Krankengeld sogar abmelden?

LG JanBanan

Verfasst: 26.06.2014, 18:00
von Czauderna
Hallo,
Auch Selbständige können Arbeitsunfäigkeit sein, deshalb muss während einer AU. Das Gewerbe nicht ruhen.
Gruss
Czaudetna