ohne zeitliche Begrenzung, 78 Wochen, oder was?
Verfasst: 25.06.2014, 16:05
Ich hatte gerade eine angeregte Unterhaltung mit einer Krankenkassenmitarbeiterin über den folgenden Absatz in einem Schreiben an den Arbeitgeber über das Ende des Krankengeldbezugs:
"Versicherte erhalten von uns grundsätzlich Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit zahlen wir das Krankengeld für insgesamt 78 Wochen. Im Falle von XXX endet dieser Zeitraum am XXX."
Hierzu meine Gedanken als "normal" denkender Versicherter:
Es gibt sehr wohl eine zeitliche Begrenzung beim Krankengeldbezug, auf die man hier freundlicherweise im zweiten Satz hinweist. Satz 1 ist also unzutreffend.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen, wovon jedoch die 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgezogen werden, bzw. während dieser 6 Wochen ruht der Anspruch. Also ist auch Satz 2 unzutreffend.
Da ist es nicht verwunderlich, daß es im Bereich des Krankengelds (wie hier sehr häufig zu lesen) Probleme gibt.
Was sagen denn die Fachleute hier dazu?
"Versicherte erhalten von uns grundsätzlich Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit zahlen wir das Krankengeld für insgesamt 78 Wochen. Im Falle von XXX endet dieser Zeitraum am XXX."
Hierzu meine Gedanken als "normal" denkender Versicherter:
Es gibt sehr wohl eine zeitliche Begrenzung beim Krankengeldbezug, auf die man hier freundlicherweise im zweiten Satz hinweist. Satz 1 ist also unzutreffend.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen, wovon jedoch die 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgezogen werden, bzw. während dieser 6 Wochen ruht der Anspruch. Also ist auch Satz 2 unzutreffend.
Da ist es nicht verwunderlich, daß es im Bereich des Krankengelds (wie hier sehr häufig zu lesen) Probleme gibt.
Was sagen denn die Fachleute hier dazu?