Familienversicherung Sohn
Verfasst: 23.06.2014, 20:34
Hallo und einen guten Abend, ich habe eine Frage zur Familienversicherung für unseren Sohn. Unser Sohn ist bei mir mit kostenlos familienversichert.
Beim Fragebogen den wir von der Krankenkasse wegen der Überprüfung bekommen, muß meine Frau auch per Gehaltsbescheinigung ihr Gehalt nachweisen. Sie ist privatversichert. Soweit so gut.
Wo ich mir unsicher bin sind die Angaben zu den Kapitalvermögen. Ich habe bisher keine Angaben darüber gemacht, da unsere Einnahmen aus Zinsen usw. immer weit unter dem Sparerfreibetrag von 1602 Euro lagen. In dem Begleitschreiben das wir immer von der Krankenkasse mitgeschickt bekommen, steht das von den Einnahmen aus Kapitalvermögen der Sparerfreibetrag ( in unserem Falle 1602 Euro für Verheiratete ) abgezogen werden können.
Durch Recherchen im Internet habe ich ein Rundschreiben der Krankenkassen gefunden in dem für Kapitaleinkünfte das gleiche steht wie in dem Begleitschreiben der Krankenkasse.
Ich bin mir jetzt halt unsicher, ob ich die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Selbstauskunft zur Familienversicherung hätte angeben müssen, auch wenn Sie unter dem Sparerfreibetrag liegen oder ob das so ok ist wie ich es gemacht habe.
Von der Krankenkasse hat sich dewegen noch keiner beschwert oder nachgefragt.
Danke Frank
Beim Fragebogen den wir von der Krankenkasse wegen der Überprüfung bekommen, muß meine Frau auch per Gehaltsbescheinigung ihr Gehalt nachweisen. Sie ist privatversichert. Soweit so gut.
Wo ich mir unsicher bin sind die Angaben zu den Kapitalvermögen. Ich habe bisher keine Angaben darüber gemacht, da unsere Einnahmen aus Zinsen usw. immer weit unter dem Sparerfreibetrag von 1602 Euro lagen. In dem Begleitschreiben das wir immer von der Krankenkasse mitgeschickt bekommen, steht das von den Einnahmen aus Kapitalvermögen der Sparerfreibetrag ( in unserem Falle 1602 Euro für Verheiratete ) abgezogen werden können.
Durch Recherchen im Internet habe ich ein Rundschreiben der Krankenkassen gefunden in dem für Kapitaleinkünfte das gleiche steht wie in dem Begleitschreiben der Krankenkasse.
Ich bin mir jetzt halt unsicher, ob ich die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Selbstauskunft zur Familienversicherung hätte angeben müssen, auch wenn Sie unter dem Sparerfreibetrag liegen oder ob das so ok ist wie ich es gemacht habe.
Von der Krankenkasse hat sich dewegen noch keiner beschwert oder nachgefragt.
Danke Frank