Krankengeld als Arbeitsloser
Verfasst: 19.06.2014, 23:08
Hallo liebe Forum-Mitglieder!
Ich habe mal eine Frage in Sachen Krankengeld wenn man nahtlos mit zwei verschiedenen Krankheiten (Diagnoseschlüsseln) Krank ist.
Ich bin seit dem 01.04 arbeitslos und seit dem 01.03. (bis auf weiteres) krank geschrieben.
Nun taucht aber folgendes Problem auf:
Wenn ich z.B. ...
• vom 01.03.2014 bis 15.07.2014 wegen Psyche krank geschrieben wäre
• und vom 16.07.2014 bis (z.B.) 30.09.2014 nahtlos wegen einer LWS-OP
... dann wäre ich beim Arbeitsamt erst wieder frühestens ab dem 01.10.2014 anmeldbar.
Das Arbeitsamt meldet einen nach 6 Wochen Krank sowieso automatisch ab und nimmt eine Anmeldung erst wieder entgegen, wenn man wieder gesund geschrieben ist. Denen ist es egal um welche Diagnoseschlüssel es sich dabei handelt.
Bei der Krankenkasse hingegen kann es ja sein (was ich aber nicht weiß), dass sie die ersten 6 Wochen der LWS-OP nicht als Krankengeld übernehmen. Und da man, wenn man als Arbeitsloser Krankengeld erhält, auch nur durch dieses Krankengeld versichert ist (die Krankenzeit ist von den Krankenkassen nämlich Pflichtversichert), wäre man in dem Fall noch nicht einmal Krankenversichert, auch hätte es andere schlimme Folgen, die hier aber nicht rein gehören.
Wie ist das nun dem Krankengeld, wenn ich (wie in dem Beispiel erklärt) als Arbeitsloser nahtlos in eine andere Krankheit herein rutschte?
Bekomme ich dann trotzdem direkt (also auch nahtlos) weiter mein Krankengeld?
Oder habe ich da doch mit Problemen zu rechnen?
Wäre für ein Feedback unendlich dankbar!
LG JanBanan
Ich habe mal eine Frage in Sachen Krankengeld wenn man nahtlos mit zwei verschiedenen Krankheiten (Diagnoseschlüsseln) Krank ist.
Ich bin seit dem 01.04 arbeitslos und seit dem 01.03. (bis auf weiteres) krank geschrieben.
Nun taucht aber folgendes Problem auf:
Wenn ich z.B. ...
• vom 01.03.2014 bis 15.07.2014 wegen Psyche krank geschrieben wäre
• und vom 16.07.2014 bis (z.B.) 30.09.2014 nahtlos wegen einer LWS-OP
... dann wäre ich beim Arbeitsamt erst wieder frühestens ab dem 01.10.2014 anmeldbar.
Das Arbeitsamt meldet einen nach 6 Wochen Krank sowieso automatisch ab und nimmt eine Anmeldung erst wieder entgegen, wenn man wieder gesund geschrieben ist. Denen ist es egal um welche Diagnoseschlüssel es sich dabei handelt.
Bei der Krankenkasse hingegen kann es ja sein (was ich aber nicht weiß), dass sie die ersten 6 Wochen der LWS-OP nicht als Krankengeld übernehmen. Und da man, wenn man als Arbeitsloser Krankengeld erhält, auch nur durch dieses Krankengeld versichert ist (die Krankenzeit ist von den Krankenkassen nämlich Pflichtversichert), wäre man in dem Fall noch nicht einmal Krankenversichert, auch hätte es andere schlimme Folgen, die hier aber nicht rein gehören.
Wie ist das nun dem Krankengeld, wenn ich (wie in dem Beispiel erklärt) als Arbeitsloser nahtlos in eine andere Krankheit herein rutschte?
Bekomme ich dann trotzdem direkt (also auch nahtlos) weiter mein Krankengeld?
Oder habe ich da doch mit Problemen zu rechnen?
Wäre für ein Feedback unendlich dankbar!
LG JanBanan