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Kann der Risikozuschlag nochmals erhöht werden?

Verfasst: 17.06.2014, 20:00
von mistermister606
Hallo zusammen,

mir wurde wegen einem Rückenleidens, was ich mal hatte ein Risikozuschlag auf meine private Krankenversicherung aufgebrummt (85€!).

Ich möchte allerdings nochmals einen Orthopäden besuchen der bestätigen soll ob es wirklich so schlimm um mich steht.

Was passiert nun wenn der Orthopäde herausfindet, dass
- mir eigenlich vom Rücken her nichts/nichts mehr fehlt? (Ist der Risikozuschlag dann wieder weg?)
- es noch viel schlimmer ist als der vorherige Arzt festgestellt hat? (kann der Risikozuschlag erhöht werden?)

Vielen Dank für eure Antwort
Gruß

Verfasst: 18.06.2014, 04:44
von derKVProfi
Ich unterstelle, dass Vertrag abgeschlossen wurde und wir nicht von einem Gegenangebot auf der Basis eines Antrages ausgehen, das noch nicht angenommen wurde.

Der Risikozuschlag kann nicht erhöht werden, wenn der Tarif unverändert fortbesteht. Er steigt aber in der Regel bei Beitragsanpassungen. Bei einem Tarifwechsel könnte er sich verändern: erneute Erstantragsprüfung!

Entfällt der Grund, entfällt auch der Zuschlag (auf Antrag und auf nachweis), was aber bei Erkrankungen und Verletzungen der Wirbelsäule ein eher theoretischer Ansatz ist.

P.S.: "aufgebrummt" wurde Ihnen nichts - es wurde vereinbart und Sie waren einverstanden!

Verfasst: 19.06.2014, 18:46
von mistermister606
Danke füe die Antwort
ja es handelt sich um einen bestehenden Vertrag.
Er steigt aber in der Regel bei Beitragsanpassungen
Damit ich dies richtig verstehe steigt der Beitrag steigt auch mein Risikozuschlag? Hat aber nichts damit zu tun ob ich dann wegen Rücken Arzt Untersuchungen einreiche oder?
Entfällt der Grund, entfällt auch der Zuschlag (auf Antrag und auf nachweis), was aber bei Erkrankungen und Verletzungen der Wirbelsäule ein eher theoretischer Ansatz ist.
Mir wurde jetzt schon öffter gesagt, dass Ärzte gerne mehr auf schreiben als wirklich ist um mehr Geld zu bekommen. Deshalb bin ich ja auf die Idee gekommen nochmals einen Spezialisten zu konsultieren.
Was ist Ihre Erfahrung in diesem Zusammenhang?
P.S.: "aufgebrummt" wurde Ihnen nichts - es wurde vereinbart und Sie waren einverstanden!
Ja vielleicht falsch ausgedrückt aber groß die Wahl hat man da leider auch nicht kündigen oder eben zustimmen :(

Danke nochmal

Verfasst: 19.06.2014, 21:08
von derKVProfi
Was ist denn jetzt Ihre konkrete Fragestellung in Bezug auf wwelche herausforderung und meinen Sie wirklich, dass man das hier öffentlich klären sllte.

Antworten gegen Bevollmächtigung und Beauftragung und im individuellen Einzelfall!

Oder einfache Fragen und einfache Antworten, die allgemein und nicht individuell sind!