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KG-Bescheid erst nach erster Zahlung?

Verfasst: 13.06.2014, 12:46
von BillBixby
Hallo, hab da ein kleines Problem.
Bin zum 1.6.14 ins KG gefallen und habe alle Formulare an meine KK geschickt.
Bis heute kein KG-Bescheid bekommen, also mal nachgefragt.

Die Antwort haute mich um: ich bekomme erst einen KG-Bescheid, wenn ich die erste Auszahlung bekommen habe nach Zusendung des Zahlscheins!

Ist das rechtens? Hab sowas noch nie erlebt, dass man einen Bescheid wie z.B. Rente, Wohngeld usw., erst nach der ersten Zahlung erhält!

So weiß ich also nicht, ob ich überhaupt KG bekomme und vor allem, wie viel! Kann ich gegen diese Vorgehensweise meiner KK etwas machen?

Verfasst: 13.06.2014, 14:13
von Czauderna
Hallo,
etwas unlogisch seitens der Krankenkasse - ich kenne es aus der Praxis so, dass der Versicherte eine Mitteilung über die Höhe des Krankengeldes erhält und da sind dann ein oder mehrere Auszahlscheine dabei.
Natürlich kann es in Einzelfällen schon mal vorkommen, dass der Versicherte vorab einen Auszahlschein erhält damit es dann mit der Auszahlung etwas schneller geht, aber das ist nicht die Regel.
War das vielleicht eine solche Ausnahme, z.B. das der Anspruch und der Beginn schon zweifelsfrei feststand, aber die Höhe noch nicht weil die Berechnungsgrundlagen (Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers) der Kasse noch nicht vorlagen - alles andere macht, wie gesagt keinen Sinn,
jedenfalls momentan nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.06.2014, 14:18
von BillBixby
Es ist alles da bei der Kasse, habe auch schon Zahlschein bekommen vor einiger Zeit.
Eben angerufen und es ist bei der Kasse so, dass erst nach Zusendung des Zahlscheins die Berechnung erfolgt und dann erst der Bescheid verschickt wird.
Für mich auch nicht nachvollziehbar. Mir wurde aber am Fon der tägliche Zahlbetrag genannt, also habe ich Anspruch.