Härtefallregelung, zählt Kindesunterhalt zu Einnahmen ?
Verfasst: 11.06.2014, 11:35
Guten Tag und hallo,
demnächst steht bei mir sowie bei meinem Mann teurer Zahnersatz ins Haus. Wir denken darüber nach, ob es sicht lohnt, einen Antrag auf zusätzliche, weitere Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse zu stellen - als Härtefall.
Ich bin mit meinem Mann verheiratet. Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meiner Kinder. Für die Kinder, die beide bei uns leben, erhalte ich vom Vater Kindesunterhalt und das Kindergeld vom Staat. Zählt der Kindesunterhalt zu den Einnahmen ? Ich kann es nirgends finden.
Die Höhe der Bruttoeinnahmen, um den Zuschuß zu erhalten, habe ich auf der Seite der Krankenkasse nachlesen können.
Vielleicht weiß jemand eine Antwort auf meine Frage.
Vielen Dank Moni
demnächst steht bei mir sowie bei meinem Mann teurer Zahnersatz ins Haus. Wir denken darüber nach, ob es sicht lohnt, einen Antrag auf zusätzliche, weitere Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse zu stellen - als Härtefall.
Ich bin mit meinem Mann verheiratet. Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meiner Kinder. Für die Kinder, die beide bei uns leben, erhalte ich vom Vater Kindesunterhalt und das Kindergeld vom Staat. Zählt der Kindesunterhalt zu den Einnahmen ? Ich kann es nirgends finden.
Die Höhe der Bruttoeinnahmen, um den Zuschuß zu erhalten, habe ich auf der Seite der Krankenkasse nachlesen können.
Vielleicht weiß jemand eine Antwort auf meine Frage.
Vielen Dank Moni