Seite 1 von 1

Härtefallregelung, zählt Kindesunterhalt zu Einnahmen ?

Verfasst: 11.06.2014, 11:35
von Moni30
Guten Tag und hallo,

demnächst steht bei mir sowie bei meinem Mann teurer Zahnersatz ins Haus. Wir denken darüber nach, ob es sicht lohnt, einen Antrag auf zusätzliche, weitere Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse zu stellen - als Härtefall.

Ich bin mit meinem Mann verheiratet. Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meiner Kinder. Für die Kinder, die beide bei uns leben, erhalte ich vom Vater Kindesunterhalt und das Kindergeld vom Staat. Zählt der Kindesunterhalt zu den Einnahmen ? Ich kann es nirgends finden.
Die Höhe der Bruttoeinnahmen, um den Zuschuß zu erhalten, habe ich auf der Seite der Krankenkasse nachlesen können.

Vielleicht weiß jemand eine Antwort auf meine Frage.

Vielen Dank Moni

Verfasst: 11.06.2014, 12:11
von CiceroOWL
Guten Tag, grundsätzlich gehören die Zahlungen an Kindesunterhalt zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt

http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/04_ ... cationFile
Härtefallregelung:

Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen weitgehend befreit, wenn sie unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2014 die Grenze von 1.106,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.520,75 Euro, mit zwei Angehörigen 1.797,25 Euro und mit drei Angehörigen 2.073,75 Euro) nicht übersteigen.
[/quote]

Sory vergessen, danke Swantje

Re: Härtefallregelung, zählt Kindesunterhalt zu Einnahmen ?

Verfasst: 11.06.2014, 14:57
von Swantje B.
Hallo Moni,

der Kindesunterhalt zählt als Einnahme mit, das Kindergeld nicht.

Gruß
Swantje