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Hilfe zu Krankengeld. Wer zahlt?
Verfasst: 08.06.2014, 19:56
von Simsalabim01
Hallo, kann mir da jemand weiterhelfen?
Zur Zeit bin ich leider Krankgeschrieben und am 20.06.14 laufen die 42 Tage aus, in der der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt.
Ich habe mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt, und dann beim telefonischen Gespräch erfahren, das meine 3-Jahresfrist am 30.06.2014 herum ist, denn ich war wegen der gleichen Erkrankung schonmal über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. Habe nach der Wiedereingliederung ca. 15 Monate gearbeitet.
Was bedeutet nochmal dieser 3 Jahreszeitraum?
Heißt das, das ich erst ab dem 01.07.2014 wieder Anspruch auf Krankengeld hätte, falls der Arzt mich nochmal weiter Krank schreiben würde?
Und von wem würde ich dann Ersatzweise über den Überbrückungszeitraum Geld bekommen vom 20.06.2014 bis einschließlich 30.06.2014?
Ab 01.07.2014 bin ich bei einer anderen Krankenkasse versichert.
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank für Antworten vorab.
Verfasst: 09.06.2014, 12:56
von Czauderna
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Kasse damit den 78wöchigen Leistungsanspruch meinte, der (ausgerechnet) am 30.06.2014, also zum Tag des Kassenwechsels eintreten soll. Das bedeutet, so wie geschildert, dass du ab dem 01.07.2014 wegen dieser Erkrankung kein Krankengeld mehr erhältst, auch von der neuen Kasse nicht, du stehst ohne Geld da, weder Krankenkasse noch Arbeitgeber sind zur Zahlung verpflichtet - ob Du in diesem Fall Anspruch auf ALG-2 hast, das kann ich dir nicht sagen - vielleicht weiß da ein anderer Experte mehr dazu.
Mein Rat jedenfalls - lass die von der "alten" Kasse genau das Ende des Krankengeldanspruchs schriftlich bestätigen, zusammen mit der Errechnung dieses Tages.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.06.2014, 18:09
von Simsalabim01
Hallo,
der Krankenkassenwechsel hat nichts mit dieser Sache zu tun, der war schon länger geplant gewesen, ich würde halt nur gerne wissen, woran ich bin und von wem ich über die Überbrückungszeit Geld erhalten würde?
Zur Zeit bin ich ja noch in der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, bis zum 20.06.2014, danach wäre die Krankenkasse zuständig für mich, aber das ist wohl noch nicht der Fall, wie die mir sagten.
Ich hatte im Jahre 2011 im Sommer erstmalig Krankengeld erhalten, für die 78 Wochen. Und Anspruch auf Krankengeld besteht wohl erst wieder zum 01.07.2014, das meine ich mit innerhalb einer 3-Jahresfrist.
Wann entstünde jetzt neuer Anspruch auf Krankengeld?
Von wem erhalte ich Geld vom 21.06.14 bis 30.06.2014?
--Krankengeld von Mitte 2011 für 78 Wochen
--Aussteuerung Krankenkasse Ende 2012
--Februar 2013 bis Mai 2014 Tätig beim Arbeitgeber
Vielen Dank für eure Antworten vorab.
Verfasst: 10.06.2014, 11:20
von Czauderna
Simsalabim01 hat geschrieben:Hallo,
der Krankenkassenwechsel hat nichts mit dieser Sache zu tun, der war schon länger geplant gewesen, ich würde halt nur gerne wissen, woran ich bin und von wem ich über die Überbrückungszeit Geld erhalten würde?
Zur Zeit bin ich ja noch in der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, bis zum 20.06.2014, danach wäre die Krankenkasse zuständig für mich, aber das ist wohl noch nicht der Fall, wie die mir sagten.
Ich hatte im Jahre 2011 im Sommer erstmalig Krankengeld erhalten, für die 78 Wochen. Und Anspruch auf Krankengeld besteht wohl erst wieder zum 01.07.2014, das meine ich mit innerhalb einer 3-Jahresfrist.
Wann entstünde jetzt neuer Anspruch auf Krankengeld?
Wenn du das schriftlich hast, sollte meiner Meinung nach die neue Kasse
ab 01.07.2014 zuständig sein für die Prüfung und ggf. Zahlung des Krankengeldes
Von wem erhalte ich Geld vom 21.06.14 bis 30.06.2014?
so, wie geschildert gehst du für diese Zeit leer aus, jedenfalls was die Krankengeldzahlung angeht
--Krankengeld von Mitte 2011 für 78 Wochen
--Aussteuerung Krankenkasse Ende 2012
--Februar 2013 bis Mai 2014 Tätig beim Arbeitgeber
Vielen Dank für eure Antworten vorab.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.06.2014, 13:16
von Poet
@Simsalabim: Du könntest für den Zeitraum Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, ob Du Anspruch hast, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
Verfasst: 17.06.2014, 09:31
von Simsalabim01
Hallo,
Ich hatte nochmal mit meiner Krankenkasse gesprochen, und da habe ich erfahren, da ich leider vor dem 01.07.2014 krank geworden bin in der alten, voll ausgeschöpften 3-Jahresfrist, habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld, auch nicht ab dem 01.07.2014.
Hat jemand da eine Erfahrung? Wo und in welcher Form ich dann Leistungen erhalten werde? Wie soll ich mich den über Wasser halten und wie kann man seinen Lebensunterhalt sichern? Was ist jetzt meine erste Anlaufstelle?
Ab dem 20.06.2014 läuft die Entgeltfortzahlung beim Arbeitgeber aus.
Ich bin ganz verzweifelt.
MfG Simsalabim01
Verfasst: 17.06.2014, 11:33
von broemmel
zum 01.07. bist Du nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Daher kann keine Zahlung erfolgen.
Deine erste Anlaufstelle ist die ARGE. Da bleibt nur die Möglichkeit ALG 2 zu beantragen. So ärgerlich das ist.
Verfasst: 17.06.2014, 14:57
von Simsalabim01
Ok, danke für die schnelle Rückantwort.
Ist das wirklich nur die einzige Möglichkeit, zur ARGE zu gehen?
Was kann man da an Leistungen erwarten, was man bekommen wird?
Hartz 4 Grundbetrag oder ist das vom Einkommen abhängig ein anderer Betrag? Zuschuss für die Wohnkosten?
Kann man sich irgendwo informieren? Beim Rechtsanwalt,VDK oder einer anderen Stelle?
MfG Simsalabim01
Verfasst: 17.06.2014, 15:28
von Poet
@Simsalabim: Die Frage passt eher in ein Forum zum Thema ALG.