Selbständig und Härtefall?
Verfasst: 04.06.2014, 11:41
Hallo,
ich würde gerne etwas zur Tarif-Einstufung bei Selbständigkeit wissen...wenn man Selbständig ist, gibt es scheinbar 3 verschiedene Mindest-Einkommensgrenzen:
- Einkommensgrenze freiwillig Versicherte (30/90tel Bezugsgröße) bzw. nebenberuflich Selbständig
- Einkommensgrenze Gründungszuschuss (30/60tel Bezugsgröße)
- Einkommensgrenze hauptberufl. Selbständig (30/40tel Bezugsgröße)
Ich habe jedoch gelesen, dass es wohl so etwas wie eine Härtefall-Regelung geben soll.
Mal angenommen, man wird als hauptberuflich Selbständig eingestuft und erhält auch keinen Gründungszuschuss. Gäbe es dann die Möglichkeit, aufgrund seiner finanziellen Situation(kein nennenswertes Vermögen) als Härtefall eingestuft zu werden?
Ist das eine Ermessensfrage der Krankenkasse oder gibt es da verbindliche Kriterien vom GKV Spitzenverband, wonach ein entsprechender Antrag zu beurteilen ist?
Und was passiert eigentlich, wenn die Einnahmen über der jeweils zugrunde gelegten Einkommensgrenze(30/90tel, 30/60tel oder 30/40tel) liegen, aber dennoch unterhalb der Bezugsgröße WEST liegen? Wird dann der Beitrag Einkommens-Abhängig für die zugrunde gelegte Einkommensgrenze ausgerechnet, oder wird dieser immer pauschal anhand der zugrunde gelegten Einkommensgrenze in relation zur Bezugsgröße berechnet?
Ich würde gerne nachträglich den Verlauf der Einkommensgrenzen für Selbständige(Kinderlos/ohne Krankengeld) ab 2010 dokumentieren, sind die folgenden Zahlen richtig?
Bezugsgröße WEST
2010: € 2.555,00
2011: € 2.555,00
2012: € 2.626,00
2013: € 2.695,00
2014: € 2.765,00
Einkommensgrenze freiwillig Versicherte (30/90tel Bezugsgröße) bzw. nebenberuflich Selbständig
2010: € 851,67
2011: € 851,67
2012: € 875,33
2013: € 898,33
2014: € 921,67
Einkommensgrenze Gründungszuschuss (30/60tel Bezugsgröße)
2010: € 1.277,50
2011: € 1.277,50
2012: € 1.313,00
2013: € 1.347,50
2014: € 1.382,50
Einkommensgrenze hauptberufl. Selbständig (30/40tel Bezugsgröße)
2010: € 1.916,25
2011: € 1.916,25
2012: € 1.969,50
2013: € 2.021,25
2014: € 2.073,75
Vielen Dank für eure Hilfe.
Schöne Grüße,
Pickelhering
ich würde gerne etwas zur Tarif-Einstufung bei Selbständigkeit wissen...wenn man Selbständig ist, gibt es scheinbar 3 verschiedene Mindest-Einkommensgrenzen:
- Einkommensgrenze freiwillig Versicherte (30/90tel Bezugsgröße) bzw. nebenberuflich Selbständig
- Einkommensgrenze Gründungszuschuss (30/60tel Bezugsgröße)
- Einkommensgrenze hauptberufl. Selbständig (30/40tel Bezugsgröße)
Ich habe jedoch gelesen, dass es wohl so etwas wie eine Härtefall-Regelung geben soll.
Mal angenommen, man wird als hauptberuflich Selbständig eingestuft und erhält auch keinen Gründungszuschuss. Gäbe es dann die Möglichkeit, aufgrund seiner finanziellen Situation(kein nennenswertes Vermögen) als Härtefall eingestuft zu werden?
Ist das eine Ermessensfrage der Krankenkasse oder gibt es da verbindliche Kriterien vom GKV Spitzenverband, wonach ein entsprechender Antrag zu beurteilen ist?
Und was passiert eigentlich, wenn die Einnahmen über der jeweils zugrunde gelegten Einkommensgrenze(30/90tel, 30/60tel oder 30/40tel) liegen, aber dennoch unterhalb der Bezugsgröße WEST liegen? Wird dann der Beitrag Einkommens-Abhängig für die zugrunde gelegte Einkommensgrenze ausgerechnet, oder wird dieser immer pauschal anhand der zugrunde gelegten Einkommensgrenze in relation zur Bezugsgröße berechnet?
Ich würde gerne nachträglich den Verlauf der Einkommensgrenzen für Selbständige(Kinderlos/ohne Krankengeld) ab 2010 dokumentieren, sind die folgenden Zahlen richtig?
Bezugsgröße WEST
2010: € 2.555,00
2011: € 2.555,00
2012: € 2.626,00
2013: € 2.695,00
2014: € 2.765,00
Einkommensgrenze freiwillig Versicherte (30/90tel Bezugsgröße) bzw. nebenberuflich Selbständig
2010: € 851,67
2011: € 851,67
2012: € 875,33
2013: € 898,33
2014: € 921,67
Einkommensgrenze Gründungszuschuss (30/60tel Bezugsgröße)
2010: € 1.277,50
2011: € 1.277,50
2012: € 1.313,00
2013: € 1.347,50
2014: € 1.382,50
Einkommensgrenze hauptberufl. Selbständig (30/40tel Bezugsgröße)
2010: € 1.916,25
2011: € 1.916,25
2012: € 1.969,50
2013: € 2.021,25
2014: € 2.073,75
Vielen Dank für eure Hilfe.
Schöne Grüße,
Pickelhering