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Aussteuerung + demnächst Mediz. Reha

Verfasst: 02.06.2014, 19:06
von DEPRIMAN
Hallo,

meine KK hat mir jetzt mitgeteilt daß mein KG Ende Juli ausläuft.
Reha habe ich bereits im Februar beantragt und die DRV hat mir die Medizinische Reha genehmigt.
Jetzt warte ich nur noch darauf daß mich das Reha Institut einlädt...
dies kann aber noch dauern da wenig Plätze und große Nachfrage !


Meine Fragen :

1.
Wenn mein KG ausläuft und ich noch immer NICHT die Reha angetreten habe, soll ich dann unter §125 oder § 145 einen Antrag auf ALG 1 beim Arbeitsamt stellen ?
Da ich ja die letzten Jahre beschäftigt war und normalerweise Anspruch auf 12 Monate ALG 1 habe. Oder ?
Wurde letztes Jahr während meiner Krankheit gekündigt.

2.
Wie lange geht eine MEDIZINISCHE REHA ?
(Ich werde diese ambulant machen.)

Verfasst: 03.06.2014, 17:07
von DEPRIMAN
Haaaloooooo...
kann mir bitte jemand meine Fragen beantworten ?

Re: Aussteuerung + demnächst Mediz. Reha

Verfasst: 03.06.2014, 18:54
von Czauderna
DEPRIMAN hat geschrieben:Hallo,

meine KK hat mir jetzt mitgeteilt daß mein KG Ende Juli ausläuft.
Reha habe ich bereits im Februar beantragt und die DRV hat mir die Medizinische Reha genehmigt.
Jetzt warte ich nur noch darauf daß mich das Reha Institut einlädt...
dies kann aber noch dauern da wenig Plätze und große Nachfrage !


Meine Fragen :

1.
Wenn mein KG ausläuft und ich noch immer NICHT die Reha angetreten habe, soll ich dann unter §125 oder § 145 einen Antrag auf ALG 1 beim Arbeitsamt stellen ?
Da ich ja die letzten Jahre beschäftigt war und normalerweise Anspruch auf 12 Monate ALG 1 habe. Oder ?
Wurde letztes Jahr während meiner Krankheit gekündigt.

Ja, das macht Sinn

2.
Wie lange geht eine MEDIZINISCHE REHA ?
(Ich werde diese ambulant machen.)
In der Regel drei Wochen, kann aber auch länger sein

Re: Aussteuerung + demnächst Mediz. Reha

Verfasst: 03.06.2014, 19:23
von ratte1
DEPRIMAN hat geschrieben:
Wie lange geht eine MEDIZINISCHE REHA ?
(Ich werde diese ambulant machen.)
Das müsste im Bewilligungsschreiben vermerkt sein.

MfG
ratte1

Verfasst: 04.06.2014, 01:33
von DEPRIMAN
Hi

also in dem Schreiben steht nur daß die DRV mir eine Reha in Aussicht stellt und deswegen das Reha Institut angeschrieben hat damit die sehen ob die mich überhaupt aufnehmen würden.

Das Institut hat mir dann die Aufnahmeantrag Bögen geschickt, die ich dann ausgefüllt vor einem Monat zurück gesendet habe.
Da sie erstmal den ausgefüllten Antrag haben wollten bevor sie mich zu einem "Arztgespräch" einladen.

Bei diesem Arztgespräch wollen die dann wohl entscheiden ob sie mich aufnehmen oder ich einen Rentenantrag stellen soll ?
Bin mir aber nicht sicher ob das so läuft ?

Denn mir wurde gesagt daß bei diesem Gespräch außer die beiden Psychiater von dem Institut auch Jemand vom MDK dabei sein wird.

Kennt sich jemand damit aus...also dieses oben beschriebene Prozedere ?

Verfasst: 04.06.2014, 22:12
von reallyangry
Hallo Depriman,
wenn du ausgesteuert bist, beantragst du ALGI nach §145, SGB III.
(Nahtlosigkeit)
Mach dich vorher schlau, bevor du da in irgendwelche Fallen tappst.
Melde dich mal bei krank-ohne-rente forum an, auch wenn du noch keinen Rentenantrag gestellt hast.
Die können dir eventuell besser helfen.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 05.06.2014, 01:01
von DEPRIMAN
Danke dir :)

Habe mich heute bei "Krank ohne Rente" angemeldet und
schon tolle Info gefunden was Aussteuerung und § 145 betrifft :

Antrag bei Aussteuerung aus dem Krankengeld (ALG nach § 145 SGB III)
http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi ... df7e645afe


Also wenn ich bis Ende nächster Woche nichts vom Reha Institut höre,
werde ich da mal anrufen und nachfragen.
Meine Antrag haben die nun seit 3 Wochen...

Wie gesagt, Ende Juli läüft mein KG aus und ich hoffe die Medizinische Reha vorher antreten zu können.

Verfasst: 05.06.2014, 13:49
von DEPRIMAN
Hallo,

hätte noch eine Frage.....

Wenn ich dann nach Aussteuerung dann vom Arbeitsamt nach § 145,
ALG 1 beziehe...

soll ich dann die AU Bescheinigungen an die KK oder Arbeitsamt weiterleiten ?
Oder diese nur daheim sammeln ?

Habe ja keinen Arbeitgeber mehr an den ich sie weitergeben muß !

Meine KK ist die DAK Gesundheit !

Verfasst: 05.06.2014, 14:20
von Czauderna
Hallo,
die Meldung, die für den "Arbeitgeber" bestimmt ist unbedingt an das Arbeitsamt geben, die Ausfertigung mit der Diagnose sollte schon an die Kasse gehen - ich rate dir, in deinem speziellen Fall, das auch mit der Kasse abzuklären.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.06.2014, 12:40
von reallyangry
Nein, Nein, Nein!!!!!
Keine AU Bescheinigungen an das Arbeitsamt.
Depriman muss sich dem Arbeitsamt mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.
Der Amtsarzt der AfA überprüft das dann und legt fest", welche Tätigkeiten noch ausgeübt werden können. (Einschränkungen)
Wenn du der AfA eine AU gibst, dann stellen die nach 6 Wochen die Zahlung ein!
(Verschiebebahnhof)
LG
ReallyAngry

Verfasst: 08.06.2014, 13:14
von Czauderna
Hallo,
wenn du arbeitsunfähig bist, stehst du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, bekommst aber trotzdem für maximal sechs Wochen dein ALG-1
weitergezahlt, das, was Really Angry widerfahren ist, das ist zwar sehr schlimm gewesen, ändert aber nichts an deiner Verpflichtung deine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsamt anzuzeigen - die Leistung ALG-1 wird gezahlt für Personen, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen und aufgrund der bisher gezahlten Beiträge auch einen Rechtsanspruch haben, und wo es Rechte gibt, da gibt es auch Pflichten.
Du hast jetzt die Qual der Wahl.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.06.2014, 13:50
von DEPRIMAN
Danke euch beiden :)

Also wenn ich bis zum Tag der Aussteureung nicht die Reha antreten sollte, da noch immer kein Platz in dem Institut frei ist....
werde ich bei der Arbeitsagentur nach § 145 ALG 1 beantragen.
Die AU Meldung werde ich nur der KK zukommen lassen !

Die Arbeitsagentur kriegt von mir keine AU Meldung !

Wäre ja ziemlich bescheuert wenn ich nach 6 Wochen da stehe und kein ALG 1 Geld mehr erhalten würde und noch immer nicht in Reha wäre.
Von was bitteschön soll ich dann meine laufenden Kosten zahlen ?
Nee, nee....ich habe über 5 Jahre gearbeitet und eingezahlt.
Da will ich ALG 1 haben und nicht nach 6 Wochen Hartz 4 beantragen müssen.

Da sieht man wieder was das für ein abgefucktes System ist, in dem wir leben !

Realangry hat da vollkommen RECHT !
:wink:

Verfasst: 11.06.2014, 15:44
von broemmel
Mach es doch so. Das Arbeitsamt sieht ja auch nur wie lange Du vorher Krankengeld bezogen hast und kommt mit Sicherheit nie auf die Idee das weitere Arbeitsunfähigkeit vorliegen könnte.

Nein, auf so einen Gedanken können die ja nicht kommen. Und wenn das Arbeitsamt dann doch Sanktionen verhängt weil Arbeitsunfähigkeitsmeldungen nicht vorgelegt wurden würden die nie im Leben darauf kommen das überzahlte Arbeitslosengeld zurückzufordern und eine Sperre für die Zukunft zu verhängen.

Denn Depriman hat ja 5 Jahre eingezahlt und entscheidet selbst über den Leistungsumfang den er vom Arbeitsamt beziehen möchte.

Jetzt mal Ironie aus.
Wieso zum Geier fragst Du nicht einfach das Arbeitsamt? Die Bescheinigung ist normalerweise für das Arbeitsamt. Also frag dort nach, ob die sie haben wollen oder nicht. Nur als ernsthaften Hinweis. Von jemand unbekannten mit Forumnamen reallyangry kannst Du keinen Schadenersatz wegen einer falschen Auskunft erhalten.

Also bitte Kopf einschalten und bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Alternativ natürlich machen was man will und sich hinterher über die achso grosse Ungerechtigkeit ärgern und alle andern verwünschen ausser sich selber.

Verfasst: 11.06.2014, 16:55
von CiceroOWL
2)§ 145 Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt.Nimmt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflict gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

Die Krankenkasse muss dir sowieso eine Bescheinigung nach § 312 SGB III ausstellen wegen des Bezuges von Krankengeldes zur Berechnugnsgrundlage des ALG I. Sofern die Kostenzusage des RV Trägers vorliegt und denn noch die med Reha über kurz oder lang genehmigt wird.

Die Leistugnsfähigkeit richtet sich da meist nach arbeitsmediznischen Grundlagen *** der RV, also Verweisungstätigkeiten usw.

§ 145 Abs. 1Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich die leistungsgeminderte Person wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen

Der § 145 ist eh dazu gedacht zwischen der AfA und der RV im Sinne des SGB IX eine zusammenarbeit zu gestalten.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... sucht.html

Verfasst: 11.06.2014, 17:31
von Herby2011
Hallo Depriman,

ich kann Dir auch nur raten, dich mit der Arbeitsagentur auseinanderzusetzten und zu klären, ob die Deine AU´s haben wollen (und sie werden wollen :wink: )
Unterschlägst Du die AU´s einfach, wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit herauskommen und die Arbeitsagentur wird Dich zu recht in Regress nehmen.


Nun noch eine Anmerkung zu Der Einstellung: Ich habe 5 Jahre eingezahlt, jetzt will ich länger als 6 Wochen ALG1.

Ich bitte dies nicht als Kritik zu verstehen, mir geht es um "Augen öffnen und Blickwinkel ändern", denn damit haben alle Sozialversicherungsträger täglich zu kämpfen.

Die Einstellung "Ich habe soundsolange eingezahlt und jetzt will ich Dieses oder Jenes haben" passt nicht mit dem Grundgedanken der Solidarversicherung zusammen. Ein Beispiel: Nehmen wir mal an, Person D. hätte 5 Jahre lang 4000 Euro brutto verdient. Macht pro Jahr 48.000 Euro, in 5 Jahren 240.000 Euro. Mal Beitragssatz Arbeitslosenversicherung von 3 Prozent = 7.200 Euro. Das ist der Betrag, der dann von D. und seinem Arbeitgeber zusammen eingezahlt wurde. D. allein hat "nur" 3.600 Euro beigetragen in 5 Jahren. Wenn das ALG1 jetzt ca. 1.500 Euro netto beträgt, kann D. jetzt knapp 5 Monate ALG1 (=7.200 Euro) bekommen, nicht maximal 12 Monate. Denn soviel hat er ja nur eingezahlt..... :(

Was ich damit sagen möchte: Es sollte kein Anspruchsdenken in dieser Form geben, sondern es geht darum, wass einem Versicherten als Leistung zusteht und was er dabei zu erfüllen und zu beachten hat. Dazu zählt eben auch, dass ich dem Leistungserbringer alle für die Leistung relevanten Informationen zur Verfügung stellen muss. Halte ich diese zurück, wird das Konsequenzen bezüglich der Leistung haben.
Was der Versicherte dabei selbst gerne möchte oder für richtig hält, ist für den Leistungsanspruch, so hart es auch klingen mag, nicht relevant.

LG Herby