Beitragsbescheide der KK
Verfasst: 30.05.2014, 09:13
Liebe Experten,
nachdem ich mich gerade hier über die E-Mail der Sachbearbeiterin aufgeregt habe, möchte ich mal meinen Fall hier vorstellen. Am 20.03.2014 erhielt ich mit Datum 14.03.2014 den Beitragsbescheid für den Zeitraum 11.02.2014 bis 16.03.2014. Für diesen Zeitraum war ich freiwillig bei dieser Krankenkasse versichert. Der Betrag wies eine Forderung von 179,67 EUR auf, die ich umgehend überwiesen habe. Kein Hinweis war darin zu finden, dass ich bis zum 15. des Monats hätte überweisen müssen. Am 20.03.2014 bat ich um Mitteilung, ob der Betrag eingegangen ist. Am 21.03.2014 wurde mir von der KK mitgeteilt, dass der Betrag eingegangen ist. Beweise darüber, dass ich diesen Betrag überwiesen habe, liegen vor.
Am 20.05.2014 erhielt ich einen weiteren Beitragsbescheid vom 19.05.2014 für den Zeitraum 15.01.2014 bis 10.03.2014. Wieder keine Belehrung darüber, dass der geforderte Betrag in Höhe von 136,09 EUR bis zum 15. überwiesen sein muss. Daraufhin habe ich versucht, die Sachbearbeiterin zu erreichen, die die Beitragsbescheide erstellt hat, da ich bei der KK zweimal für den Monat März als freiwillig Versicherte eingstuft werden. Da ich diese telefonisch nicht erreichen konnte, nahm ich per Mail Kontakt auf. Auf meine Fragen bekam ich keine Antwort. Am 21.05.2014 bin ich dann persönlich auf der Geschäftsstelle vorstellig geworden, um den Vorgang zu klären. Während diesem Gespräch kam dann heraus, es sei noch ein Betrag von 10,50 EUR für den Zeitraum 01.03.2014 bis 16.03.2014 offen. Woher nun dieser Betrag kommt, konnte und wollte man mir nicht sagen. Am 23.05.2014 bekam ich von der Sachbearbeiterin einen Kontoauszug, dass die Zahlung in Höhe von 179,67 EUR am 21.03.2014 eingegangen ist.
Am 28.05.2014 bekam ich von der KK eine Beitragsmahnung/Forderungscheid vom 24.05.2014, in dem jetzt 150,19 EUR offen sein sollen. Umgehend habe ich mich mit der Sachbearbeiterin per Mail am 28.05.2014 in Verbindung gesetzt, um zu erfragen, warum für den Zeitraum 01.03.2014 bis 16.03.2014 ein Betrag von 10,50 EUR offen ist und von mir noch der Säumniszuschlag und die Mahngebühr von 2,00 EUR verlangt werden. Da es finanziell gesehen den nächsten Monat eng wird, habe ich darum gebeten, den Betrag Ende Juni zahlen zu dürfen. Von der Sachbearbeiterin kam am 23.05.2014 das Angebot, ich könne auch in zwei Raten jeweils 75,00 EUR zahlen. Das kam mir schon merkwürdig vor, da der Beitragsbescheid vom 19.05.2014 eine Forderung von 136,09 EUR aufwies. Die Überraschung in Form der Beitragsmahnung/Forderungsscheid erreichte mich dann am 28.05.2014.
Heute bekam ich dann von dieser Sachbearbeiterin die Mail, es sei von mir nur eine Zahlung am 24.03.2014 von 169,73 EUR statt des Betrages von 179,67 EUR eingegangen. Freundlicherweise würde Sie mir die Mahngebühr von 2,00 EUR erlassen.
Auf diese Mail habe ich dann mitgeteilt, dass ich den Betrag von 179,67 EUR überwiesen habe und sie mir den Zahlungseingang am 21.03.2014 bestätigt hat.
Mir stellt sich hier die Frage: Am 23.05.2014 den Kontoauszug erhalten und somit den Nachweis, dass der Betrag von 179,67 EUR am 21.03.2014 bei der KK auf dem Konto eingegangen ist. Dann wird am 24.05.2014 der Forderungsbescheid erstellt und da sind 10,50 EUR offen.
Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten? Um des lieben Friedens willen habe ich am 28.05.2014 auf den Beitragsbescheid 75,00 EUR überwiesen. Eigentlich wollte ich heute zur KK um den HKP wegen meiner Prothese abgeben, dies kann ich wohl vergessen.
nachdem ich mich gerade hier über die E-Mail der Sachbearbeiterin aufgeregt habe, möchte ich mal meinen Fall hier vorstellen. Am 20.03.2014 erhielt ich mit Datum 14.03.2014 den Beitragsbescheid für den Zeitraum 11.02.2014 bis 16.03.2014. Für diesen Zeitraum war ich freiwillig bei dieser Krankenkasse versichert. Der Betrag wies eine Forderung von 179,67 EUR auf, die ich umgehend überwiesen habe. Kein Hinweis war darin zu finden, dass ich bis zum 15. des Monats hätte überweisen müssen. Am 20.03.2014 bat ich um Mitteilung, ob der Betrag eingegangen ist. Am 21.03.2014 wurde mir von der KK mitgeteilt, dass der Betrag eingegangen ist. Beweise darüber, dass ich diesen Betrag überwiesen habe, liegen vor.
Am 20.05.2014 erhielt ich einen weiteren Beitragsbescheid vom 19.05.2014 für den Zeitraum 15.01.2014 bis 10.03.2014. Wieder keine Belehrung darüber, dass der geforderte Betrag in Höhe von 136,09 EUR bis zum 15. überwiesen sein muss. Daraufhin habe ich versucht, die Sachbearbeiterin zu erreichen, die die Beitragsbescheide erstellt hat, da ich bei der KK zweimal für den Monat März als freiwillig Versicherte eingstuft werden. Da ich diese telefonisch nicht erreichen konnte, nahm ich per Mail Kontakt auf. Auf meine Fragen bekam ich keine Antwort. Am 21.05.2014 bin ich dann persönlich auf der Geschäftsstelle vorstellig geworden, um den Vorgang zu klären. Während diesem Gespräch kam dann heraus, es sei noch ein Betrag von 10,50 EUR für den Zeitraum 01.03.2014 bis 16.03.2014 offen. Woher nun dieser Betrag kommt, konnte und wollte man mir nicht sagen. Am 23.05.2014 bekam ich von der Sachbearbeiterin einen Kontoauszug, dass die Zahlung in Höhe von 179,67 EUR am 21.03.2014 eingegangen ist.
Am 28.05.2014 bekam ich von der KK eine Beitragsmahnung/Forderungscheid vom 24.05.2014, in dem jetzt 150,19 EUR offen sein sollen. Umgehend habe ich mich mit der Sachbearbeiterin per Mail am 28.05.2014 in Verbindung gesetzt, um zu erfragen, warum für den Zeitraum 01.03.2014 bis 16.03.2014 ein Betrag von 10,50 EUR offen ist und von mir noch der Säumniszuschlag und die Mahngebühr von 2,00 EUR verlangt werden. Da es finanziell gesehen den nächsten Monat eng wird, habe ich darum gebeten, den Betrag Ende Juni zahlen zu dürfen. Von der Sachbearbeiterin kam am 23.05.2014 das Angebot, ich könne auch in zwei Raten jeweils 75,00 EUR zahlen. Das kam mir schon merkwürdig vor, da der Beitragsbescheid vom 19.05.2014 eine Forderung von 136,09 EUR aufwies. Die Überraschung in Form der Beitragsmahnung/Forderungsscheid erreichte mich dann am 28.05.2014.
Heute bekam ich dann von dieser Sachbearbeiterin die Mail, es sei von mir nur eine Zahlung am 24.03.2014 von 169,73 EUR statt des Betrages von 179,67 EUR eingegangen. Freundlicherweise würde Sie mir die Mahngebühr von 2,00 EUR erlassen.
Auf diese Mail habe ich dann mitgeteilt, dass ich den Betrag von 179,67 EUR überwiesen habe und sie mir den Zahlungseingang am 21.03.2014 bestätigt hat.
Mir stellt sich hier die Frage: Am 23.05.2014 den Kontoauszug erhalten und somit den Nachweis, dass der Betrag von 179,67 EUR am 21.03.2014 bei der KK auf dem Konto eingegangen ist. Dann wird am 24.05.2014 der Forderungsbescheid erstellt und da sind 10,50 EUR offen.
Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten? Um des lieben Friedens willen habe ich am 28.05.2014 auf den Beitragsbescheid 75,00 EUR überwiesen. Eigentlich wollte ich heute zur KK um den HKP wegen meiner Prothese abgeben, dies kann ich wohl vergessen.