streitiges Familienversicherungsende: Wechsel in PKV
Verfasst: 27.05.2014, 22:19
Hallo,
folgendes Problem haben wir:
Meine Frau ist seit Jahren in der GKV (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis), ich bin als Beamter in der PKV versichert. Unser Sohn ist seit Geburt bei ihr familienmitversichert. Die GKV hat turnusmäßig sich zur Prüfung der Überschreitung der JEG meine Daten zum Gesamteinkommen geben lassen. Ende 2013 hat sie nun erstmals ein paar zusätzliche Unterlagen haben wollen und bekommen inkl. Angebot von mir, dies ggf. auch persönlich zu erläutern.
Als Reaktion kam nun letzte Woche oder weiteres Eingehen auf meine Angaben ein Formschreiben, dass ich die Grenze seit dem 01.04.2013 überschritten hätte und sie deshalb die Familienversicherung zum 31.03.2014 beenden müssten, sie aber zum 01.04.2014 eine eigene Versicherung für ihn anböten.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die GKV für ab dem 01.04.2014 in Anspruch genommene Leistungen zu prüfen hätte, ob diese ihr zu erstatten wäre, falls bei ihr keine Folgeversicherung begründet würde. Unabhängig davon sei die "ungültig gewordene" Versichertenkarte zurückzusenden.
Wir haben dort erst einmal angerufen und um Zusendung der Berechnung der JEG-Überschreitung gebeten, da ich anderer Meinung bin und dies auch dargelegt hatte. Bin mir auch ziemlich sicher, Restrisiko bleibt natürlich.
Parallel dazu musste ich vorsichtshalber bei meiner PKV einen Versicherungsvertrag abschließen, da meine dortige Anwartschaftsversicherung für meinen Sohn nur greift, wenn innerhalb von 2 Monaten der Antrag gestellt wird. Nach Aussage des Vertreters würde im Falle, dass die GKV die Familienversicherung rückwirkend doch akzeptieren würde, der PKV-Vertrag rückabgewickelt.
Mein Problem ist nun: Wenn mein Sohn in nächster Zeit ärztliche Leistungen braucht, wie gehe ich dann vor, bis die Angelegenheit geklärt ist, am besten wohl per Widerspruchsverfahren ? Die KV-Karte darf ich ja eigentlich nicht mehr vorlegen. Wenn ich ihn aber als Privatversicherter dem Arzt vorstelle, dann stellt der die Rechnung ja in der Regel mit 1,8- oder 2,3-fachem Regelsatz aus mit der Folge, dass die GKV bei rückwirkendem Erreichen des Familienversichertenstatus vermutlich nur höchstens zur Erstattung des 1,0-fachen bereit sein dürfte, oder ?
Vielen Dank fürs Lesen - und Antworten
folgendes Problem haben wir:
Meine Frau ist seit Jahren in der GKV (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis), ich bin als Beamter in der PKV versichert. Unser Sohn ist seit Geburt bei ihr familienmitversichert. Die GKV hat turnusmäßig sich zur Prüfung der Überschreitung der JEG meine Daten zum Gesamteinkommen geben lassen. Ende 2013 hat sie nun erstmals ein paar zusätzliche Unterlagen haben wollen und bekommen inkl. Angebot von mir, dies ggf. auch persönlich zu erläutern.
Als Reaktion kam nun letzte Woche oder weiteres Eingehen auf meine Angaben ein Formschreiben, dass ich die Grenze seit dem 01.04.2013 überschritten hätte und sie deshalb die Familienversicherung zum 31.03.2014 beenden müssten, sie aber zum 01.04.2014 eine eigene Versicherung für ihn anböten.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die GKV für ab dem 01.04.2014 in Anspruch genommene Leistungen zu prüfen hätte, ob diese ihr zu erstatten wäre, falls bei ihr keine Folgeversicherung begründet würde. Unabhängig davon sei die "ungültig gewordene" Versichertenkarte zurückzusenden.
Wir haben dort erst einmal angerufen und um Zusendung der Berechnung der JEG-Überschreitung gebeten, da ich anderer Meinung bin und dies auch dargelegt hatte. Bin mir auch ziemlich sicher, Restrisiko bleibt natürlich.
Parallel dazu musste ich vorsichtshalber bei meiner PKV einen Versicherungsvertrag abschließen, da meine dortige Anwartschaftsversicherung für meinen Sohn nur greift, wenn innerhalb von 2 Monaten der Antrag gestellt wird. Nach Aussage des Vertreters würde im Falle, dass die GKV die Familienversicherung rückwirkend doch akzeptieren würde, der PKV-Vertrag rückabgewickelt.
Mein Problem ist nun: Wenn mein Sohn in nächster Zeit ärztliche Leistungen braucht, wie gehe ich dann vor, bis die Angelegenheit geklärt ist, am besten wohl per Widerspruchsverfahren ? Die KV-Karte darf ich ja eigentlich nicht mehr vorlegen. Wenn ich ihn aber als Privatversicherter dem Arzt vorstelle, dann stellt der die Rechnung ja in der Regel mit 1,8- oder 2,3-fachem Regelsatz aus mit der Folge, dass die GKV bei rückwirkendem Erreichen des Familienversichertenstatus vermutlich nur höchstens zur Erstattung des 1,0-fachen bereit sein dürfte, oder ?
Vielen Dank fürs Lesen - und Antworten