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Jetzt PKV möchte zur GKV

Verfasst: 25.05.2014, 14:29
von pauli102
Hallo Zusammen, ich bin 53 Jahre und 33 Jahre PKV versichert , war 33 selbständig , ich möchte 4 Monate vor meinem 55 Geburtstag zur GKV wechseln, würde mich bei einen Freund für halbtags anstellen lassen, aber ich bin Insulinpflichtiger Diabetiker und habe ein sehr starke Chronische Bauchspeicheldrüsenendzündung, ich weiß ich muß mindestens 1 Jahr versichert sein bei der GKV um später auch freiwillig dabei beleiben zu können, aber was ist wenn ich in dem 1 Jahr wo ich bei der GKV bin sehr oft krank bin gibst da Probleme, ok in 2 oder 3 Jahren muß ich sowieso Hatz4 beantragen da langsam mein Geld ausgeht. Arbeite seit 4 Jahren nicht mehr wegen der Bauchspeicheldrüse

Verfasst: 25.05.2014, 19:49
von Thomas3
pauli102, bitte bedenken Sie:

"Der Gesetzgeber erschwert den Wechsel von der PKV in die GKV, um zu verhindern, dass die Versicherten in jungen Jahren, die für junge und gesunde Menschen zumeist günstigen Tarife einer Privatversicherung nutzen und dann erst im Alter zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren."

Verfasst: 25.05.2014, 21:14
von pauli102
ja weiß ich, und ich rate jeden ab von der PKV

Verfasst: 25.05.2014, 21:37
von Thomas3
Was sind denn Ihre Erfahrungen mit der PKV?

Verfasst: 26.05.2014, 07:44
von jensKMV
Solange der Verdienst über 450€ / Monat liegt ist eine Rückkehr sofort möglich. Die Beschäftigung muss nur 1 Tag lang bestehen um sich im Anschluss wieder freiwillig versichern zu können. Bei Fragen zum Ablauf = PN an mich.

Verfasst: 26.05.2014, 10:54
von Swantje B.
jensKMV hat geschrieben:Solange der Verdienst über 450€ / Monat liegt ist eine Rückkehr sofort möglich. Die Beschäftigung muss nur 1 Tag lang bestehen um sich im Anschluss wieder freiwillig versichern zu können.
U.a. LSG Sachsen-Anhalt, ähnliche Urteile gibt es aber von diversen anderen LSGs:

„Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Beurteilung, ob ein solches entgeltliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, richtet sich nicht nur nach den Angaben oder Erklärungen der Betroffenen, sondern danach ob die tatsächlichen Verhältnisse insgesamt den Schluss auf die ernstliche Absicht rechtfertigen, die mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis verbundenen gegenseitigen rechtlichen Verpflichtungen einzugehen. Die Begründung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist einerseits von einem Scheingeschäft abzugrenzen, mit dem ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorgetäuscht werden soll, um Leistungen der Krankenversicherung zu erlangen. Andererseits tritt auch bei tatsächlicher Begründung eines Arbeitsverhältnisses Versicherungspflicht nicht ein, wenn dies allein oder im wesentlichen in der Absicht geschieht, Krankenversicherungsschutz zu erlangen und die Tätigkeit unter der Berufung auf eine bekannte Arbeitsunfähigkeit erst gar nicht anzutreten oder als bald wieder aufzugeben. Vor einer solchen missbräuchlichen Rechtsgestaltung ist die Versicherungsgemeinschaft zu schützen. (…)"

Verfasst: 26.05.2014, 11:55
von derKVProfi
jensKMV hat geschrieben:Solange der Verdienst über 450€ / Monat liegt ist eine Rückkehr sofort möglich. Die Beschäftigung muss nur 1 Tag lang bestehen um sich im Anschluss wieder freiwillig versichern zu können. Bei Fragen zum Ablauf = PN an mich.
Das ist schon mehr als bedenklich, wenn auch fachlich richtig. Das schreit ja nach Prüfung und ggf. Nichtigkeit!

Verfasst: 26.05.2014, 14:24
von Poet
@KVProfi:...und ist auch derart pauschal dahingesagt dass man schon getrost sagen kann, das sind genau die Fälle die in der Praxis dann in die Binsen gehen.

Verfasst: 26.05.2014, 15:54
von jensKMV
Wer soll denn das prüfen? Die Krankenkasse sicher nicht. Neumitglieder hat doch jeder gern. Und wenn die Beschäftigung auf Dauer vertraglich vereinbart wird und nach 1 Monat in der Probezeit gekündigt wird, ist doch nichts dran auszusetzen.

Gerade auch hierfür wurde zum 01.08.2013 der § 188 Abs. 4 SGB V eingeführt bzw. galt zuvor § 5 Nr. 13 SGB V. Es ist egal ob ich 1 Tag oder 30 Jahre zuvor gesetzlich versichert war - ich habe das Recht auf eine Weiterversicherung.

Verfasst: 26.05.2014, 16:08
von broemmel
Also der § ist mit Sicherheit nicht dafür eingeführt worden, um solche Schummelwechsel von der PKV zur GKV einzuführen.

Da solltest Du mal die rosarote Brille abnehmen. Alternativ kannst Du das natürlich gerne machen und Dich dann wundern, wenn es schief geht und extra teuer ist.

Verfasst: 26.05.2014, 16:11
von Poet
@jens: Die Kasse und die DRV prüft das, ev. besteht Beweispflicht auch ggü. der PKV. Der 5.1.13er gilt auch weiterhin. Der 188(4) auch. Aber auch die von Swantje genannten Urteile.

Verfasst: 26.05.2014, 17:00
von Swantje B.
jensKMV hat geschrieben:Gerade auch hierfür wurde zum 01.08.2013 der § 188 Abs. 4 SGB V eingeführt bzw. galt zuvor § 5 Nr. 13 SGB V.
Gerade hierfür [also das Vortäuschen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit anschließendem Mogelwechsel in die GKV] sollen 188 (4) und 5 (1) 13 sein?

Nein, grade hierfür gelten die in der Rechtsprechung entwickelten und bestätigten Grundsätze zur Beurteilung von Scheinarbeitsverhältnissen und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Sozialversicherungsbetrug.
jensKMV hat geschrieben:Es ist egal ob ich 1 Tag oder 30 Jahre zuvor gesetzlich versichert war - ich habe das Recht auf eine Weiterversicherung.
Bei einem Scheingeschäft warst du aber nicht gesetzlich versichert - auch nicht einen Tag. Denn das Scheingeschäft führt nicht zur Versicherungspflicht.

Und zu der Frage wer das prüft: Wir zum Beispiel. "Neumitglieder hat doch jeder gern"?! Ja sicher - aber das schaltet bei uns nicht die Prüfmechanismen oder das Hirn aus.

Gruß
Swantje

Verfasst: 26.05.2014, 17:07
von broemmel
Ich bin ehrlich gesagt ein wenig baff vor so viel Dreistheit.

Der § ist eingeführt worden, um Leuten hohe Beiträge in der PKV zu ersparen? Du kannst ja gerne mal eine Umfrage bei den Versicherten in der GKV machen, ob die gerne die Beiträge für Dich bezahlen während Du Dir das in früheren Zeiten erspart hast.

Na klar. Gibt Dir jeder gerne Geld, um Deine verfehlte Zukunftsplanung auszugleichen. (Achtung, könnte Ironie beinhalten)

Verfasst: 26.05.2014, 17:42
von KKA
broemmel hat geschrieben:Ich bin ehrlich gesagt ein wenig baff vor so viel Dreistheit.

Der § ist eingeführt worden, um Leuten hohe Beiträge in der PKV zu ersparen? Du kannst ja gerne mal eine Umfrage bei den Versicherten in der GKV machen, ob die gerne die Beiträge für Dich bezahlen während Du Dir das in früheren Zeiten erspart hast.

Na klar. Gibt Dir jeder gerne Geld, um Deine verfehlte Zukunftsplanung auszugleichen. (Achtung, könnte Ironie beinhalten)
Selten, dass ich dir beipflichte. In diesem Fall vorbehaltlos!

Gruss
KKA

Verfasst: 26.05.2014, 18:42
von pauli102
OK ! Ich bleibe bei der PKV und warte bis mich die Sozialhilfe hat!
Danke für die Antworten waren alle sehr hilfreich, und noch was als ich zur PKV ging war ich 20 Jahre alt und die Versicherungsvertreter haben mir die Tür eingetreten, man glaubt mit 20J einen 40 oder 50 J Verteter alles auch mit BUZ und LV, die haben alle gut verdient aber na ja selber Schuld!!!!