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Krankengeld für freiwillig Versicherte

Verfasst: 22.05.2014, 10:52
von Sophie14822
Guten Morgen,
Ich habe eine frage,auf die ich in den üblichen (Gesetzes)texten keine hinreichende Antwort finde.
Meine Mutter ist selbständig in der Gastronomie. Die Arbeit wird von ihr als Wirtin zu 90% selbst erledigt. Nun ist sie seit mehreren Wochen krankgeschrieben und die Prognose sagt eine längere Krankschreibung voraus. OP, REHA etc. Momentan wurde die Gaststätte über eine Notlösung offen gehalten, nun aber werden wir den Pachtvertrag einvernehmlich aufheben, da eine Fortführung bis auf weiteres unmöglich ist. Wie verhält es sich jetzt mit dem Anspruch auf Krankengeld, wenn meine Mutter die Kneipe schließt und in Kürze ein neuer Pächter übernimmt?
Danke für Eure Antworten M.

Re: Krankengeld für freiwillig Versicherte

Verfasst: 22.05.2014, 12:35
von Bully
Sophie14822 hat geschrieben: Wie verhält es sich jetzt mit dem Anspruch auf Krankengeld, wenn meine Mutter die Kneipe schließt und in Kürze ein neuer Pächter übernimmt?.

Hallo Sophie
meiner Meinung nach, dürften bei Betriebsaufgabe die
Voraussetzungen für eine VS mit Krankengeldbezug wegfallen.

Gruß Bully

Verfasst: 22.05.2014, 13:10
von Czauderna
Hallo,
wenn die Voraussetzungen für die Einstufung als hauptberuflich Selbständig wegfallen (Betriebsaufgabe), endet auch die Versicherung mit Krankengeldanspruch. Meiner Meinung nach ist es aber so, dass, wenn die Betriebsaufgabe während der AU (Krankengeldbezug) vorgenommen wird, sich an der Krankengeldzahlung selbst für die Dauer der AU. nicht ändert.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.05.2014, 11:13
von Sophie14822
Danke für Eure Antworten, ich selbst hatte das vorab gelesene auch eher so interpretiert, wie Czauderna es sieht. Will mal hoffen, das es so ist :?

Eine Frage hab ich aber noch
Von der Krankenkasse ist nun der Fragebogen fürs Krankengeld gekommen,
Dabei muss man angeben, ob man Angestellte hat, und ob die die Arbeit meiner Mutter mit übernehmen. Welche Auswirkung hat hier ein Ja oder Nein? Wie bereits gesagt, konnte die Kneipe bisher, also in den letzten 6 Wochen mit etwas eingeschränkten Öffnungszeiten und viel Hilfe offen gehalten werden, allerdings fallen hier ja auch lohnkosten für zusätzliche Kräfte an; es ist also Umsatz da, jedoch kein Gewinn, also kein Einkommen für meine Mutter.
In den Bedingungen der kRankenkasse stand was von: KG wird nur gezahlt, wenn Einkommen tatsächlich entfällt, nicht wenn die Arbeit von Angestellten erledigt wird, aber Einkommen ist nicht gleich Umsatz, was meinen die denn jetzt? Bin mir unsicher, wie ich hier antworten darf, damit es nicht nach hinten losgeht :shock:

Danke M.

Verfasst: 23.05.2014, 20:18
von Poet
@Sophie: Darum geht es bei der Frage, ob Deiner Mutter tatsächlich Entgelt entgeht oder ob ihre Einnahmen durch Arbeitnehmer weiterlaufen. Der Umsatz geht dann ja nicht zurück...;-)