Seite 1 von 1

AA-Mitwirkungspflichten während KG-Bezug

Verfasst: 21.05.2014, 16:54
von Monkey66
In knapp drei Monaten läuft mein Krankengeld aus.
Das habe ich der Arbeitsagentur umgehend telefonisch mitgeteilt.
Die Mitarbeiterin der AA-Servicehotline sagte mir allerdings, das sich KG-Bezieher erst am Tag nach der Aussteuerung bei der AA vorstellen müssen. Sie hat sich regelrecht geziert meine Meldung zu dokumentieren.

Ist eine frühzeitige Meldung nun erforderlich (wie lt. Merkblatt der KK) oder hat die Dame recht?

Allerdings bereits am Tag nach jenem o.g. Telefonat meldete sich die Leistungsabteilung der AA.
Sie kündigte einen medizinischen Fragebogen an, welcher umgehend ausgefüllt werden solle, damit zeitnah ein med. Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erstellt werden kann.
Vom Gefühl her würde ich damit möglichst noch (lange) warten. Denn je früher die Untersuchung desto länger der Prognosezeitraum und damit mehr Gestaltungsspielraum für die AA um nicht zahlen zu müssen.

Gibt es eine Vorabverpflichtung zu dieser Untersuchung schon vor Ende des KG-Bezugs? Oder kann ich trotz des Versuchs seitens der AA Druck auszuüben bis zur Antragsstellung auf ALG I warten?

Ich freue mich auf klärende Worte eurerseits. M.

Verfasst: 30.05.2014, 22:40
von Netti
schau dir die Bögen der Afa genau an...

auf beiden Bögen..Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen...muß stehen, dass sie freiwillig sind...

also..du mußt sie nicht ausfüllen....

du mußt allerdings zu einer Begutachtung beim Ärztl. Dienst der Afa erscheinen...das gehört zu den Mitwirkungspflichten...

aber...was will die Afa denn jetzt schon? dein "Chef" ist derzeit noch die Krankenkasse..und solange hat die Afa noch nichts zu melden...

Verfasst: 11.06.2014, 21:07
von Monkey66
Danke Netti,

in der Tat sind Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindungen als freiwillig deklariert.
Ich dachte bisher, Schweigepflichtentbindung und Mitwirkungspflichten sind ein noch nicht abschließend geklärtes Thema. Aber wenn da unter jeder Entbindung freiwillig steht, dann hat wohl das Recht auf informelle Selbstbestimmung am Ende doch gesiegt. ... oder die wissen eh schon Alles.

Wie übrigens von der forschen AfA-Leistungsabteilung angekündigt, bekam ich umgehend die Einladung zu einer freiwilligen Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung.
Dieses Angebot habe ich erst einmal ausgeschlagen, da ich den Untersuchungszeitpunkt für unangemessen früh halte, weil momentan noch gar nicht klar ist wann und aus welchem Status heraus ich ggf. wirklich arbeitslos werde.

Wollte mit der Aussteuerungsankündigung bei der AfA ja nur meinen von der KK dargelegten Pflichten nachkommen. Und nun sowas.

LG M.