AA-Mitwirkungspflichten während KG-Bezug
Verfasst: 21.05.2014, 16:54
In knapp drei Monaten läuft mein Krankengeld aus.
Das habe ich der Arbeitsagentur umgehend telefonisch mitgeteilt.
Die Mitarbeiterin der AA-Servicehotline sagte mir allerdings, das sich KG-Bezieher erst am Tag nach der Aussteuerung bei der AA vorstellen müssen. Sie hat sich regelrecht geziert meine Meldung zu dokumentieren.
Ist eine frühzeitige Meldung nun erforderlich (wie lt. Merkblatt der KK) oder hat die Dame recht?
Allerdings bereits am Tag nach jenem o.g. Telefonat meldete sich die Leistungsabteilung der AA.
Sie kündigte einen medizinischen Fragebogen an, welcher umgehend ausgefüllt werden solle, damit zeitnah ein med. Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erstellt werden kann.
Vom Gefühl her würde ich damit möglichst noch (lange) warten. Denn je früher die Untersuchung desto länger der Prognosezeitraum und damit mehr Gestaltungsspielraum für die AA um nicht zahlen zu müssen.
Gibt es eine Vorabverpflichtung zu dieser Untersuchung schon vor Ende des KG-Bezugs? Oder kann ich trotz des Versuchs seitens der AA Druck auszuüben bis zur Antragsstellung auf ALG I warten?
Ich freue mich auf klärende Worte eurerseits. M.
Das habe ich der Arbeitsagentur umgehend telefonisch mitgeteilt.
Die Mitarbeiterin der AA-Servicehotline sagte mir allerdings, das sich KG-Bezieher erst am Tag nach der Aussteuerung bei der AA vorstellen müssen. Sie hat sich regelrecht geziert meine Meldung zu dokumentieren.
Ist eine frühzeitige Meldung nun erforderlich (wie lt. Merkblatt der KK) oder hat die Dame recht?
Allerdings bereits am Tag nach jenem o.g. Telefonat meldete sich die Leistungsabteilung der AA.
Sie kündigte einen medizinischen Fragebogen an, welcher umgehend ausgefüllt werden solle, damit zeitnah ein med. Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erstellt werden kann.
Vom Gefühl her würde ich damit möglichst noch (lange) warten. Denn je früher die Untersuchung desto länger der Prognosezeitraum und damit mehr Gestaltungsspielraum für die AA um nicht zahlen zu müssen.
Gibt es eine Vorabverpflichtung zu dieser Untersuchung schon vor Ende des KG-Bezugs? Oder kann ich trotz des Versuchs seitens der AA Druck auszuüben bis zur Antragsstellung auf ALG I warten?
Ich freue mich auf klärende Worte eurerseits. M.