Befreiung von der GKV-Pflicht bei Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 20.05.2014, 14:50
Hallo,
ich habe mich aufgrund der Reduzierung meiner Arbeitszeit auf die Hälfte der betriebsüblichen Arbeitszeit von der KV-Pflicht befreien lassen. In dem Schreiben steht drin, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann.
Nun wechsle ich den Job mit einer höheren Arbeitszeit (über 20 Std.) verdiene aber unterhalb der Jahresentgeldgrenze.
Frage: Gilt die Befreiung dann immer noch, oder ist das jetzt ein neuer Sachverhalt (da neuer AG, höhere Stundenzahl) und muss ich mich wieder pflichtversichern?
Freue mich auf Antworten!
ich habe mich aufgrund der Reduzierung meiner Arbeitszeit auf die Hälfte der betriebsüblichen Arbeitszeit von der KV-Pflicht befreien lassen. In dem Schreiben steht drin, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann.
Nun wechsle ich den Job mit einer höheren Arbeitszeit (über 20 Std.) verdiene aber unterhalb der Jahresentgeldgrenze.
Frage: Gilt die Befreiung dann immer noch, oder ist das jetzt ein neuer Sachverhalt (da neuer AG, höhere Stundenzahl) und muss ich mich wieder pflichtversichern?
Freue mich auf Antworten!