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Ermittlung JAEG--> Kündigung PKV --> Wechsel in die G

Verfasst: 18.05.2014, 14:02
von vatzek
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne die PKV verlassen und mich dauerhaft in der GKV versichern.
Ich bin 46 Jahre alt und seit dem Jahr 2000 als Angestellter in der PKV, da mein Gehalt ständig über der Versicherungspflichtgrenze war. Für mich gilt daher die besondere Grenze von 48.600,00 €. Die einzige Unterbrechung meiner Tätigkeit als Angestellter war folgende: Von Februar 2002 bis August 2002 war ich ein halbes Jahr in Elternzeit. Ich hatte in dieser Zeit keine Erwerbseinkünfte, nur das Elterngeld.
Mein AG bietet mir eine Reduktion der Arbeitszeit für ein Jahr ab 1. August 2014 an.
Diese Reduktion würde dazu führen, das ich vom 1.8.14 bis 1.8.15 auf ein JAEG von knapp 48.600,00€ kommen würde. Ich habe das Weihnachtsgeld und die sonstigen relevanten Leistungen bei der Berechnung hierfür berücksichtigt.
Meine Frage ist, ob das ausreichen würde um in der GKV versicherungspflichtig zu werden und ich die PKV zum 1.8.14 kündigen kann um in die gesetzliche KV zu wechseln.
Problem: Mein JAEG für das Kalenderjahr 2014 und auch das des Kalenderjahres 2015 wäre über der besonderen Grenze von 48.600,00€. Ich wäre nur in dem betreffenden Zeitjahr 1.8.14 bis 31.7.15 unter dieser Grenze. Reicht das aus um dauerhaft in der gesetzlichen KV unterzukommen und die PKV zu verlassen?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Verfasst: 18.05.2014, 16:27
von derKVProfi
Nun, ausschlaggebend ist die Meldung Ihres Arbeitgebers. Die Meldung Ihres AG hat unmittelbar nach der Änderung des Arbeitsvertrages zu erfolgen. Wenn er für die Dauer der nächsten 12 Monate ein Einkommen unterhalb der für Sie anzuwendenden Entgeltgrenze annehmen muss, dann sind Sie ab 01.08.2014 versicherungspflichtig.

Verantwortlich ist allein der Arbeitgeber.

Es gibt dabei vieles zu beachten und mir stellt sich auch die Frage, ob der günstigste Weg gewählt wurde.

Verfasst: 18.05.2014, 16:46
von Poet
...und mir stellt sich die Frage ob nicht in der Vergangenheit schon mal die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen wurde. Dann geht es so gar nicht.

Verfasst: 18.05.2014, 20:20
von vatzek
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht wurde in der Vergangenheit nicht ausgesprochen.

Verfasst: 18.05.2014, 21:54
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:...und mir stellt sich die Frage ob nicht in der Vergangenheit schon mal die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen wurde. Dann geht es so gar nicht.
Es stellen sich immer viele Fragen, wenn man versucht Sachverhalte zu ergründen, die nicht ausgesprochen sind. Nehmt jede Aussage "wörtlich"!

Ist doch nicht unser Problem, wenn Fragen falsch gestellt werden!

Versuche etwas zu ergründen, was nicht ausgesprochen ist, nährt den Verdacht der rechtswidirgen Rechtsdienstleitung!!

Verfasst: 18.05.2014, 21:59
von derKVProfi
vatzek hat geschrieben:Eine Befreiung von der Versicherungspflicht wurde in der Vergangenheit nicht ausgesprochen.
Sagen Sie und ich glaube Ihnen - weil, das wüßte man!

Dennoch - darum geht es nicht. Es geht darum, was Ihr Weg kostet und was der richtige Weg kosten würde.

Es soll Berater geben, die solche Themen beraten!

Es giubt viele Faktoren, die nicht besprochen sind. Das beginnt in § 6 Abs. 3.1 und endet in vielen anderen Paragraphen diverser Sozialgesetzbücher!

Und es geht um die Frage der Kosten, die entstehen können und der Kosten die entstehen müssen. Und damit sind nicht die Kosten Ihres Arbeitgebers gemeint, sondern Ihre Kosten!

Ob man Geld für Beratung ausgeben sollte, muss jeder für sich selbst entscheiden!

Verfasst: 20.05.2014, 23:55
von Thomas3
Warum wollen Sie die PKV verlassen ?

Verfasst: 05.08.2014, 11:58
von Czauderna
Hallo,
es ist schon ein Ärger mit der Werbung im Forum, könnte man auch einfach ignorieren. Das Problem ist aber, dass evtl. bei Ratsuchenden falsche Hoffnungen geweckt werden, die u.U. auch noch teuer begraben werden müssen. Das muss nicht sein .
Gruss
Czauderna