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freiwillige Krankenversicherung

Verfasst: 16.05.2014, 20:41
von Samson2011
Hallo,

ich brauche nochmal dringend Hilfe von einem Fachmann.

Folgender Fall, ich bin seit Juli 2012 aufgrund von Krankheit aus dem Krankengeld ausgesteuert.
Seit dem beziehe ich ALG I und bin über die AfA krankenversichert.
Ab Juli 2013 läuft das ALG I aus.
Ab ca. Oktober 2013 bin ich in einer beruflichen Reha der Rentenversicherung.
In der Zwischenzeit besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld und ich bin auch nicht krankenversichert.
Jetzt möchte ich mich freiwillig für die Monate Juli/AUG/SEP versichern.
Ich selbst beziehe ca. 1000 Euro aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ansonsten habe ich keine Einkünfte.
Mein Mann ist Beamter und unterliegt der freien Heilfürsorge.
Dort bestünde ein Beihilfeanspruch für mich in Höhe von 70 %.
Für die fehlenden 30 % müsste ich mich privat versichern, was mir aufgrund meiner Erkrankung jedoch aussichtslos erscheint.
Deshalb brauche ich eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Nun meine Frage:
Wonach richtet sich der Beitragssatz?
Nach meinen Einkünften aus der BU-Versicherung?
Nach den Brutto-Einkünften meines Manns?
Oder aus beidem zusammen?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Gruß!

Verfasst: 18.05.2014, 17:01
von Poet
@Samson: Der Beitragssatz ist fix, er beträgt 14,9% KV (weil kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht) plus 2,05% PV (wenn Ihr Kinder habt, ansonsten 2,3%) von den Einnahmen.

In die Beitragsbemessung wird Deine Auszahlung aus der BU einbezogen. Wie genau steht hier im §5

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rfGrds.pdf

Mindestens sind jedoch bei einem frw. Versicherten rd. 160€ monatlich fällig.

Verfasst: 18.05.2014, 22:03
von derKVProfi
Man hatte im Juli 2013 ein Ende der Leistung?

@ Poet, erst Fragen stellen, dann Therapie empfehölen.

Es soll Ärzte geben, die ohne Untersuchung behandeln. Manchmal überleben deren Patienten! Manchmal nicht!

Verfasst: 18.05.2014, 22:18
von Poet
@KVProfi: Ich gehe davon aus dass es ein Schreibfehler und 2014 gemeint ist. Dazu braucht man keine Anamnese.

Verfasst: 18.05.2014, 22:55
von derKVProfi
@ Poet - ich nehme nie an, sondern berate auf der Basis der genannten Fakten.

Schreibfehler sind nicht mein Problem! Rechtschreibfehler meine Leidenschaft!

2013 ist angesagt - alles andere ist "Laberei und Mutmaßung"!!!!
Ich gehe davon aus dass es ein Schreibfehler und 2014 gemeint ist. Dazu braucht man keine Anamnese.
In meiner Branche grob fahrlässig und deshalb nicht oder nur teilweise durch die VSHV gedeckt. Du, als annonymer Schreiber, haftest ja für den Unsinn, den Du annimmst, nicht! Sehr lustig und vor allem sehr hilfreich!

Fragen, Fragen, Fragen - und die Frageasteller sollen sich erst einmal komplett auziehen: Namen, Adresse Kontakldaten, aller Schriftverkehr - dann könnte man therapieren - so kann man durch MEINUNGEN nur Kollateralschäden verursachen!

"Tolle Meinung, gibt es die auch mit Ahnung?", würde mein Lehrmeister dazu sagen wollen, wenn er nicht schon viel zu früh gestorben wäre - an der Dumnmheit der Menschen, die irgend eine Meinung hatten!

Verfasst: 18.05.2014, 23:29
von Poet
@KVProfi: Lese den Beitrag noch mal. Die Angabe Juli ist in die Zukunft geschrieben. Dort steht nicht *lief* sondern *läuft*. Auf den Rest gehe ich nicht ein.

Mein Lehrmeister würde sagen: Ein Adler kann in Tiefen schweben, ein Huhn sich niemals in die Luft erheben.

Verfasst: 19.05.2014, 01:45
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:Mein Lehrmeister würde sagen: Ein Adler kann in Tiefen schweben, ein Huhn sich niemals in die Luft erheben.
"Ein Narr fragt mehr, als zehn Weise beantworten können."

Hast Du schon einmal versucht ein Adler-Ei in die Pfanne zu hauen?

Re: freiwillige Krankenversicherung

Verfasst: 19.05.2014, 08:42
von Bully
Hallo Samson,

beginnt die berufl. Reha im Okt 2014
oder begann diese 2013, dann passten auch Deine angesagten Daten

Samson2011 hat geschrieben: Folgender Fall, ich bin seit Juli 2012 aufgrund von Krankheit aus dem Krankengeld ausgesteuert.
KRG bezogen bis Juli 2012
Samson2011 hat geschrieben: Seit dem beziehe ich ALG I und bin über die AfA krankenversichert.
Ab Juli 2013 läuft das ALG I aus.
Alg1 bezogen bis Juli 2013
Samson2011 hat geschrieben: In der Zwischenzeit besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld und ich bin auch nicht krankenversichert.
Zeitraum Juli2013 bis Sept.2013
Samson2011 hat geschrieben: Jetzt möchte ich mich freiwillig für die Monate Juli/AUG/SEP versichern.

diese Lücke der Nichtversicherung in 2013 schließen
Samson2011 hat geschrieben: Ab ca. Oktober 2013 bin ich in einer beruflichen Reha der
Rentenversicherung.
Okt 2013 Beginn der berufl. Reha
bis ????
Samson2011 hat geschrieben: Mein Mann ist Beamter und unterliegt der freien Heilfürsorge.
Dort bestünde ein Beihilfeanspruch für mich in Höhe von 70 %.
Für die fehlenden 30 % müsste ich mich privat versichern, was mir aufgrund meiner Erkrankung jedoch aussichtslos erscheint.
jo
Samson2011 hat geschrieben: Ich selbst beziehe ca. 1000 Euro aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ansonsten habe ich keine Einkünfte.
für den Zeitraum Juli bis September 2013
ab Okt. 2013 private BU plus Übergangsgeld DRV
Samson2011 hat geschrieben:
Deshalb brauche ich eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
für den Zeitraum Juli bis Sept. 2013

Gruß Bully

Verfasst: 19.05.2014, 09:33
von Samson2011
Man bin ich durch den Wind.

Habe in der Tat das Jahr 2014 nicht auf dem Schirm.

Sorry und Danke für die Antworten.

Ich bin seit Juli 2013 aus dem Krankengeld ausgesteuert.
Ich beziehe seidem (Juli 2013) ALG I.
Das ALG I läuft im Juli 2014 aus.
Ab OKT 2014 habe ich eine berufliche Reha der Deutschen Rentenversicherung.
Für die Monate JULI/AUG/SEPT brauche ich eine Krankenversicherung.

Mein Mann unterliegt der freien Heilfürsorge und ist nicht privat versichert.

Richtet sich der Beitragssatz dann nach dessen Brutoeinkünften und meiner BU-Versicherung oder nur nach meiner BU-Versicherung?

Verfasst: 19.05.2014, 21:04
von Poet
@Samson: Macht nüscht, kann passieren.

Als Bemessungsgrundlage sowohl Dein Einkommen als auch Deines Mannes in Eurem Fall und zwar so:

Bei Personen, deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist (z.B. privat versichert), setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und aus der Hälfte der Einnahmen des Ehegatten zusammen.
Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Kindern:
Bei gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kindern, für die eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist, ist von den monatlichen Bruttoeinnahmen des Ehegatten
je Kind 1/3 der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen. Eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich, wenn das Gesamteinkommen des mit dem Kind verwandten
Ehegatten oder Lebenspartner des Mitgliedes regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sind gemeinsam unterhaltsberechtigte Kinder in der Familienversicherung des Mitglieds mitversichert, kommt ein Absetzungsbetrag je Kind von 1/5 der monatlichen Bezugsgröße in Betracht. Die Bezugsgröße
im Jahr 2014 beträgt 2.765,00 €; 1/3 hiervon sind 921,67 € und 1/5 sind 553,00 €.

Verfasst: 20.05.2014, 22:23
von Samson2011
@Poet

Vielen Dank schon mal für Deine Infos.

Allerdigs stellt sich mir nun noch eine weitere Fragen.

Über meinen Mann habe ich einen Beihilfeanspruch von 70 %.

Ich habe gehört, dass private Krankenversicherungen für Beihilfeberechtigte eine sog. Basisversicherung mit Leistungen *** der gesetzlichen KV anbieten müssen, und hier eine Aufnahmepflicht besteht.

Ich müsste ja nur 30 % abdecken.

Jetzt meine Frage:

1.Sind meine Informationen richtig?

2. Kann man sich auch nur zu 30% so versichern?

3. Stelle ich mich damit nicht besser als wenn ich 500 Euro für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen KV bezahlen muß?

4. Kann ich mit Beginn des Anspruchs auf Übergangsgeld problemlos wieder zu meiner alten gesetzlichen KV, die dann von der Rentenversicherung getragen wird wechseln?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin ein wenig verzweifelt, sämtliche Sozialleistungen laufen aus und ich soll nun auch noch ca. 500 Euro zahlen um krankenversichert zu sein.
Da stimmt doch irgendwas nicht oder es muß eine andere Möglichkeit geben.
Oder habe ich einen Denkfehler?

Verfasst: 20.05.2014, 23:03
von Poet
@Samson: Du hattest ja die Absicherung über die private Restkostenabsicherung aus Gesundheitsgründen abgelehnt...zu den Fragen gebe ich mal ab. Ich kenne mich nicht gut mit Beihilfe und PKV.

Verfasst: 21.05.2014, 00:54
von derKVProfi
Keine KV seit wann bzw. für welchen Zeitraum genau.

Ich werde aus den Beiträgen nicht schlau!

Es gibt einen Kontrahierungszwang im Basistarif unter bestimmten Voraussetzungen.

Es gibt eine öffnungsaktion für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen.

Ob diese Wege kostengünstiger sind, als die GKV, sei einmal dahin gestellt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich bei dem Kudeelmuddel hier nicht nachvollziehen.

Verfasst: 06.07.2014, 13:39
von Samson2011
Hallo Zusammen!

Jetzt wird es ernst und ich blicke nicht mehr durch.

Am 18.07.2014 läuft mein Anspruch auf ALG I aus.
Anspruch auf ALG II/ Hartz IV habe ich nicht.
Folglich muß ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern, bis ich im Oktober 2014 meine Umschulung beginnt und ich über die DRV krankenversichert werde.

Ich habe eine private BU-Rente in Höhe von ca. 1000 Euro im Monat.

Ich bin verheiratet und mein Mann ist Polizeibeamter in NRW.
Damit unterliegt er der freien Heilfürsorge deren Leistungen *** der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Einen speziellen Beitrag muß er nicht zahlen. Ich kann darüber nicht mitversichert werden.

Habe ich Euch richtig verstanden, dass zur Berechnung meines KV-Beitrages sowohl meine Berufsunfähigkeitsrente als auch die Hälfte des Bruttogehalts meines Mannes angerechnet wird?

Das wären bei einem Beitragssatz von 14,9 % + 2,3 % in meinem Fall ca. 500 Euro.

Aufgrund dieses Betrages jetzt meine Fragen.

Ist die freie Heilfürsorge meines Mannes nicht auch eine gesetzliche Krankenversicherung, so dass dessen Gehalt nicht zur Hälfte angerechnet wird , um meinen KV-Beitrag zu errechnen?

Muß ich Angaben zu den Einkünften meiner privaten BU-Versicherung machen (diesbezüglich ist mein Antragsformular nämlich missverständlich, da wird von gesetzlichen Renten und privaten Rentenversicherungen gesprochen nicht jedoch von Berufsunfähigkeitsversicherungen)?

Muß möglicherweise die Rentenversicherung sich an meinen Beiträgen zur KV beteiligen? (Schließlich ist es ja nicht mein Versäumnis, dass meine Umschulung erst im Oktober beginnt, und ich in der zwischenzeit kein Übergangsgeld beziehe und stattdessen auch noch den Beitrag zur KV selbst entrichten muß)

Wenn das alles so richtig ist dann wäre dem halt so, auch wenn ich es nicht verstehe, aber vielleicht kennt sich hier ja einer damit aus und kann mir helfen oder mir erklären warum diese Regelung so ist.

Vielen Dank schon mal und ein schönes WE!

Verfasst: 08.07.2014, 17:38
von Samson2011
Kann vielleicht doch nochmal einer schauen, ob er mir helfen kann.

Muß den antrag auf die freiwillige Versicherung nämlich jetzt bald abschicken.

Wäre Euch sehr dankbar.

LG