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Wie muss ich bei Krankengeld während Krankenhaus vorgehen?

Verfasst: 15.05.2014, 22:37
von jens1989
Hallo,

Demnächst werde ich in einer Psychosomatischen Klinik aufgenommen wegen Depressionen.

Mein aktueller Krankenschein läuft bis 30.05.12.

Am 26.05.24 werde ich in der Psychosomatischen Klinik aufgenommen.

Ich bin bei der AOK gesetzlich versichert.

Die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagt, ich brauche eine Aufenthaltbescheinigung vom Krankenkasse von Anfang bis Ende des Aufenthaltes.

Wie ich bemerkt habe, kann man auch den Krankengeldschein nehen, um den Aufenthalt in der Klinik nachzuweisen.

Doch wann muss ich mich nach der Entlassung aus der Klinik weiter krankschreiben lassen bzw. den Krankengeldschein ausfüllen lassen.

Angenommen ich würde an einem Samstag entlassen, könnte ich an diesem Tag den Krankengeldschein nur im Krankenhaus bis Montag als letzten Krankheitstag ausfüllen lassen, oder ich müsste zum Ärztlichen Notdienst wegen der AU.

Muss ich den Krankengeldschein am Samstag verlängern lassen, wenn ich an einem Samstag entlassen werde oder reicht es , wenn ich am Montag den Krankengeldschein wieder ausfüllen lasse??

Hab im Internet was gelesen, dass es eine Ausnahmeregeldung gibt, wenn man aus dem Krankenhaus oder Rehaklinik am Wochenende entlassen wird, dass man dann erst am nächsten Werktag die Krankschreibung verlängern lassen muss?

Ist das so?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort, werd aber auch nochmal bei der Krankenkasse anrufen, um ganz sicher zu gehen.

Hab heut schon mal angerufen, bin aber nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe und ob der Mann an der Leitung alles verstanden hat.

Verfasst: 19.05.2014, 21:40
von Poet
@jens: Hier steht das alles recht gut beschrieben
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumen ... nigung.pdf

Im Normalfall ist das kein Problem und es gilt die Regelung mit dem nächsten Werktag. Ich würde Dir jedoch bei Deiner Kasse empfehlen, mit Deinem Behandler zu reden, dass er Dich über den KRKH-Aufenthalt hinaus AU schreibt, so dass erst gar keine Lücke entsteht.

Verfasst: 23.05.2014, 11:16
von BillBixby
So so...deine AU gilt bis 30.05.2012! Zwei Jahre zurück!
Und in ZEHN JAHREN, am 26.05.2024 komst du in die Klinik! Das ist aber noch in seeeehr weeiter Ferne!

Verfasst: 23.05.2014, 14:15
von reallyangry
@BillBixby
Jemanden auf "Tippfehler" hinweisen, geht auch anders, denke ich.
so...deine AU gilt bis 30.05.2012! Zwei Jahre zurück!
Und in ZEHN JAHREN, am 26.05.2024 komst du in die Klinik! Das ist aber noch in seeeehr weeiter Ferne!
Für kranke Menschen sind gerade Zahlen ein Riesenproblem. Da schleichen sich schnell mal Verwechslungen ein, insbesondere, wenn die Krankheit von kognitiven Störungen begleitet ist.
Ich für meinen Teil habe z.B. wahnsinnige Schwierigkeiten eine IBAN Nummer korrekt einzugeben, muss dreimal überprüfen und kann dann nur hoffen, dass die richtig ist.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 23.05.2014, 14:16
von BillBixby
Ich bin auch psychisch krank und geb mein Bestes, alles richtig zu schreiben.

Verfasst: 23.05.2014, 20:05
von Carola
Dann solltest du offensichtliche Fehler nicht so ankreiden.
Selbst Dummen ist klar das es jedesmal 2014 heisst.
Ich bin auch psychisch krank und geb mein Bestes, alles richtig zu schreiben.
Dann sei einfach froh das du so klasse bist.

Wollte nichts dazu schreiben, sorry an die anderen denen ich Lebenszeit
gestohlen habe dadurch.
lg

Verfasst: 23.05.2014, 20:06
von BillBixby
Du musst nicht gleich sarkastisch werden!!!! :evil:

Verfasst: 23.05.2014, 20:08
von Poet
@Caro: Das ist typisch Caro...:-) Schön dass Du Dich mal wieder gemeldet hast.

Verfasst: 23.05.2014, 20:09
von BillBixby
Solche "Meldungen" sind nicht gerade hilfreich!

Verfasst: 23.05.2014, 20:21
von Poet
@bb: Deine an den TE aber auch nicht...;-)

Verfasst: 23.05.2014, 22:14
von Carola
So so...deine AU gilt bis 30.05.2012! Zwei Jahre zurück!
Und in ZEHN JAHREN, am 26.05.2024 komst du in die Klinik! Das ist aber noch in seeeehr weeiter Ferne!
sach mal ehrlich....jeder wusste was los is, erkannte das es 2014 heissen sollte, sagst du auch einen Rollstuhlfahrer auf der Strasse das er laufen sollte ?
Dann sich noch drüber beschweren...nicht das was ich von jemanden erwarte
der angeblich selber betroffen sein sollte, sorry, und Gratulation nochmal das du so klasse klar kommst, meine ich ehrlich.
Nur....... auf schwächere Rumhacken..das geht mit uns nicht.
Hättest ja abwarten können bis er (sie) für dich extra 2014 geschrieben hätte.
Aber lass gut sein, auch auf andere mit dem Finger zeigen wenn man selber
betroffen ist, nur deswegen sagte ich was dazu.
Hoffe bei dir machen die Menschen es nicht genauso wie du es machst.
lg

Verfasst: 24.05.2014, 10:26
von biggi1958
BillBixby hat geschrieben:So so...deine AU gilt bis 30.05.2012! Zwei Jahre zurück!
Und in ZEHN JAHREN, am 26.05.2024 komst du in die Klinik! Das ist aber noch in seeeehr weeiter Ferne!
Hallo,

genau solche Bemerkungen sind es, die mich bisher davon abhielten, mir Rat im Netz zu suchen.
GsD habe ich hier in diesem Forum auch andere, positive Erfahrungen gemacht.
Aber man muss schon ziemlich hart gesotten sein, wenn man krank ist, sich Hilfe erwartet und dann so einen Post erhält.

Liebe Grüße und gute Besserung an alle
Biggi (neu in diesem interessanten Forum)

Verfasst: 25.05.2014, 10:44
von soulmate1971
Ich bin noch nicht lang hier...aber ich find es unglaublich, dass man sich an 2 Sätzen, die meiner Meinung nach überhaupt nicht bös gemeint waren (zumindest wenn man trotz Krankheit auch noch ein bisschen Spaß versteht)....wie kann man sich an diesen kurzen Zeilen so aufhängen???!!!

Ich kann`s nicht verstehen!!!!

Verfasst: 25.05.2014, 13:27
von roemer70
Soulmate, es ist auch nicht notwendig, es nachzuvollziehen.
Es reicht, wenn man bemerkt, dass der Scherz nicht als lustig, sonden als beschwerend empfunden wurde und daraus seine Konsequenzen zu ziehen (ggf. entschuldigen, ggf. nächstes Mal anders handeln oder was auch immer man hieraus machen möchte).