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Nachzahlung oder nicht

Verfasst: 15.05.2014, 17:34
von jack vegas
Hallo, falls das Thema hier falsch ist bitte verschieben.
Ich habe folgendes Problem.

Sagen wir mal ich war die letzten 2 Jahre auf "Weltreise" und möchte jetzt zurück nach Deutschland, ( habe nicht vor mich in das soziale Netz zu werfen)
Ich habe mich in Deutschland ( aus logistischen Gründen) nicht abgemeldet, und war während dieses Zeitraums auch nicht in D krankenversichert.

Nach meiner Auszeit möchte ich wieder arbeiten, muss ich die KK Beiträge der letzten 2 Jahre nachzahlen, oder gibt es so etwas wie eine Erklärung das ich nicht da war und auch keine Leistung in Anspruch genommen habe und alles läuft ganz normal weiter ich gehe in eine KK und zahle meine Beiträge

Die Situation damals was wir folgt, bin AL geworden entsprechend in der KK abgemeldet. Habe die Gelegenheit für eine Auszeit genutzt.
Habe auch von der Arge keine Leistung bezogen.

Danke für eure Antworten

Verfasst: 15.05.2014, 17:56
von Poet
@jack: Wenn Du ggü. Deiner alten Kasse mittels Visum o.ä. belegen kannst, dass Du wirklich im Ausland warst, dann ist nichts zu befürchten. Wichtig ist, dass Du Dich gleich bei der Kasse meldest wenn Du wieder in D bist und die Wiederaufnahme beantragst.

Verfasst: 16.05.2014, 11:50
von jack vegas
das klingt ja schon mal gut :D, Danke
ABER ich bin zwar von meinem Arbeitgeber abgemeldet worden, habe jetzt gerade aber gehört, das man dann automatisch als freiwillig versicherter geführt wird , stimmt das ?
wenn ja hätte die KK dann in den letzten 2 Jahren nicht mal schreiben müssen so nach dem Motto; " hey jack wann hast du mal vor deine Beiträge zu zahlen ?
Kann ich aus der Tatsache nicht gehört zu haben schliessen das ich tatsächlich nicht versichert war ?
Ich will da auch (noch) nicht anrufen um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Jack

Verfasst: 16.05.2014, 14:27
von derKVProfi
Das gilt erst seit dem 01.08.2013 und nennt sich obligatorische Anschlussversicherung.

Sprechen Sie mit der Krankenkasse und schildern Sie Ihren Fall. Belege wird es ja geben. Dann wird man eine Lösung finden, die für Sie nicht mit nachträglichen Beiträgen verbunden ist!

Verfasst: 16.05.2014, 18:00
von jack vegas
Danke für die schnellen Antworten

Jack

Verfasst: 16.05.2014, 22:15
von heinrich
er wird nicht nachträglich zahlen müssten.

er wird monatlich zahlen müssen, wenn er nicht spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ende der bisherigen Versicherung einen Nachweis bringt, dass privat versichert ist.

Wobei eine private Auslandsversicherung für mehr als 6 Wochen ausreicht, um sich nicht der gesetzlichen obligatorischen Anschlussversicherung zu unterfallen