Moin,
in Erwartung der gesetzlichen Neuregelung des Beitragssatzes ist mir die Frage gekommen, ob durch den "heimlichen" Wegfall von Prämien und Dividenden bei den jeweiligen KK ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Hat da jemand Ahnung?
Falls ja, wird es interessant werden inwiefern die entsprechenden KK ihre Mitglieder auch entsprechend darauf hinweisen. Oder reicht dann wieder ein kleiner versteckter Hinweis irgendwo auf der Internetseite, wie bei der steuerpflicht der Prämien?
Grüße aus der Höhle...
Sonderkündigungsrecht bei Wegfall von Prämien und Dividenden
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 04.01.2009, 13:26
Eine außerordentliche Kündigung (vormals 'Sonderkündigungsrecht') ist nur dann möglich, wenn
a/ wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. einen bestehenden Zusatzbeitrag anhebt
b/ wenn eine Krankenkasse die Zahlungen von Rückerstattungen ('Prämien') einstellt, oder diese reduziert
Die Kassen sind verpflichtet, Veränderungen zu a/ (und im Falle von b/ zum gegebenen Zeitpunkt) einen Monat vor Wirksamkeit der (Zusatz)-beitragserhöhung die Mitglieder transparent zu informieren
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
Gruss
KKA
a/ wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. einen bestehenden Zusatzbeitrag anhebt
b/ wenn eine Krankenkasse die Zahlungen von Rückerstattungen ('Prämien') einstellt, oder diese reduziert
Die Kassen sind verpflichtet, Veränderungen zu a/ (und im Falle von b/ zum gegebenen Zeitpunkt) einen Monat vor Wirksamkeit der (Zusatz)-beitragserhöhung die Mitglieder transparent zu informieren
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
Gruss
KKA