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Familienversicherung und Beamter

Verfasst: 14.05.2014, 21:46
von Klaus-Heinrich
Hallo,
ich habe mich neu hier angemeldet, weil noch einige Fragen offen sind.

Ich bin Landesbeamter (Lehrer) in Hessen und in der PKV. Meine Frau ist gesetzlich versichert. Die beiden Kinder (ab Juli 3 Kinder) sind über meine Frau in der Familienversicherung. Ich verdiene mehr, bleibe aber bisher knapp unter dem JAEG.

Es haben sich jedoch bei mir Überstunden angestaut, welche jetzt ausbezahlt werden sollen. Durch die Auszahlung der Überstunden würde ich erst mal über den JAEG rutschen (Familienzuschlag bereits abgezogen).

Was mir noch unklar ist:
1.) Werden die Überstunden mit für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze überhaupt angerechnet?
Ich kann meine 3 Überstunden auf das kommende Schuljahr verteilen lassen, oder als 6 Überstunden auf das zweite Halbjahr im kommenden Schuljahr anrechnen lassen. Die Überstunden werden jedoch nicht pauschaul ausgezahlt, sondern nur für die Zeiträume außerhalb der Ferien (innerhalb von Ferien können Lehrer keine Überstunden machen - was logisch ist :-) )

2. Werbungskosten werden abgezogen. Auf welches Jahr beziehen sich die Werbungskosten? Nehme ich für die Berechnung für mein Einkommen 2014 die Werbungskosten, welche 2014 entstanden sind? Oder zählen die Werbungskosten aus dem Steuerbescheid für 2013 (welchen ich in 2014 erhalte)?

3. In §6 Abs. 4 SGB V heiß es : "Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist." - kann ich das so verstehen, dass wenn ich nur im Jahr 2015 über die JAEG komme, 2016 aber vom ersten Monat an wieder darunter bleibe, dass dann die Kinder durchgehend bei der Familienkasse bleiben werden?

4. Wenn ich letztendlich für 2015 über die JAEG rutsche und die Kinder in der PKV versichere (wesentlich günstiger durch die Beihilfe als in der GKV), kann ich die Kinder dann wieder in die Familienversicherung (GKV) wechseln lassen, sobald ich wieder drunter bin?

Habe in den letzten Tagen schon einiges gelesen, komme aber an diesem Punkt nicht weiter.
Vielen Dank, Klaus

Re: Familienversicherung und Beamter

Verfasst: 15.05.2014, 04:54
von derKVProfi
Klaus-Heinrich hat geschrieben: Was mir noch unklar ist:
1.) Werden die Überstunden mit für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze überhaupt angerechnet?

Nein, m. E. nicht wenn einzeln und einmalig abgerechnet und nicht mit Sicherheit regelmäßig entstehen:
Einmalige Einnahmen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist (z. B. Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgelder, zusätzliche Monats-
arbeitsentgelte), müssen bei der Ermittlung des Gesamteinkommens berücksichtigt werden.
Sie sind gleichmäßig auf alle Monate zu verteilen und den Monatsbezügen hinzuzurechnen
(BSG, Urteile vom 17.08.1982 - 3 RK 68/80 -, USK 82125 und 28.02.1984 - 12 RK 21/83 -, USK 8401).
Seite 7

http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf

2. Werbungskosten werden abgezogen. Auf welches Jahr beziehen sich die Werbungskosten? Nehme ich für die Berechnung für mein Einkommen 2014 die Werbungskosten, welche 2014 entstanden sind? Oder zählen die Werbungskosten aus dem Steuerbescheid für 2013 (welchen ich in 2014 erhalte)?

Es geht immer das Jahr in dem das Geld fließt! Im Prinzip ist ESt eine Einnahmeüberschussrechnung, auch wenn der Begriff ausd der Gewinnermittlung Selbstständiger kommt.

3. In §6 Abs. 4 SGB V heiß es : "Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist." - kann ich das so verstehen, dass wenn ich nur im Jahr 2015 über die JAEG komme, 2016 aber vom ersten Monat an wieder darunter bleibe, dass dann die Kinder durchgehend bei der Familienkasse bleiben werden?

Nein, das ist ein ganz anderes Thema - Sie werden dann nicht versicherungsfrei, wenn Sie in der GKV versicherungspflichtiges Mitglied werden!

4. Wenn ich letztendlich für 2015 über die JAEG rutsche und die Kinder in der PKV versichere (wesentlich günstiger durch die Beihilfe als in der GKV), kann ich die Kinder dann wieder in die Familienversicherung (GKV) wechseln lassen, sobald ich wieder drunter bin?

Ja!

Verfasst: 15.05.2014, 12:21
von Klaus-Heinrich
Danke!

Aber das zu 1.) ist mir noch nicht ganz klar. Die Überstunden bekomme ich "mit Sicherheit" für das kommende Schuljahr ausbezahlt. Es ist wird nicht von Monat zu Monat neu berechnet (es sei denn, es sind Ferien). Es steht jetzt schon fest, wie viele Überstunden es in den nächsten Monaten sein werden. Sie werden für jede Unterrichtswoche ausgezahlt...das lässt sich mit Sicherheit sagen, hat eine Regelmäßigkeit und erfüllt zugleich die Definition nach mehr als einmal jährlich.

Auf der andren Seite kann man meiner Meinung nach nicht von Pauschal sprechen, da in den Ferien keine Überstunden ausbezahlt werden.

Verfasst: 15.05.2014, 23:58
von derKVProfi
Die pauschale Abgeltung von Überstunden würde bedeuten, dass man jeden Monat einen pauschalen Euro Betrag für Überstunden bekommt.

Hier werden sie aber einzeln berechnet bzw. abgegolten.

Das sind unterschiedliche Aspekte.

Verfasst: 16.05.2014, 14:28
von Klaus-Heinrich
Vielen Dank

Verfasst: 20.05.2014, 22:30
von Klaus-Heinrich
Nabend,

ich muss es doch noch mal aufgreifen. Ich habe heute lange mit der GKV telefoniert. Dort ist man der Meinung, die Überstunden sein mit anzurechnen.

Es wurde in etwa so begründet, dass ich für einen begrenzten Zeitraum ein höheres Gehalt hätte, da ich in diesem Zeitraum auch mehr arbeiten würde.

Das von derKVProfi verlinkte Dokument habe ich mir angeschaut. Es beschreibt in erster Linie jedoch, dass ich bestimmte Zahlungen (wie zum Beispiel das zu erwartende Weihnachtsgeld) mit anrechnen muss. Leider beschreibt es nicht, welche Zahlungen diesbezüglich im Umkehrschluss nicht anzurechnen sind.

Im SGB V habe ich diesbezüglich auch nicht viel gefunden. Hat jemand eine Idee, wo ich noch mal konkreter nach den Überstunden schauen kann? Vielleicht ein Aktenzeichen zu einem Urteil oder so?

Danke

Verfasst: 21.05.2014, 00:45
von derKVProfi
Telefoniert - warum nicht schriftlich mit rechtsverbindlicher schriftlicher Antwort?
Vergütungen für Überstunden gehören nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt und sind daher bei der Berechnung außer Betracht zu lassen. Feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Überstunden regelmäßig zum laufenden Arbeitsentgelt gezahlt werden, müssen aber zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt dazugerechnet werden.
http://www.lohn-info.de/jahresarbeitsentgeltgrenze.html

Mit wem haben Sie da telefoniert?

Verfasst: 21.05.2014, 12:15
von Klaus-Heinrich
Telefonieren geht schneller.
Ich muss in den nächsten Tagen dem Schulamt mitteilen, was wie ausgezahlt wird. Schriftverkehr dauert mir zu lange.

Ich wurde nach einem kurzen hin und her in die Abteilung verbunden, welche sich mit den Berechnungen zur Beitragsbemessungsgrenze beschäftigt. Ich habe in einem sehr angenehmen Gespräch der Mitarbeiterin meinen Fall geschildert. Wir sind so verblieben, dass ich ihr per Mail meine aktuelle Lohnbescheinigung zuschicken sollte und ihr kurz schildern sollte, wie viele Überstunden ich bekommen würde. Sie wollte die Sache genau anschauen und berechnen und mir das Ergebnis per Post als formellen Bescheid zuschicken.

Leider kam sie zu dem Schluss, dass die Überstunden als Gehalt mit zu Berücksichtigen wären. Sie rief mich zurück teilte mir dies mit und fragte nach, ob ich auch darüber einen Bescheid haben wolle, was ich verneinte.

Von der Dame habe ich die direkte Mailadresse (Name@ruv.de)kann also anküpfen. Finde ich noch zum Beispiel einen Paragrafen, so kann ich weiterargumentieren...

Verfasst: 21.05.2014, 12:19
von derKVProfi
Das Rundschreiben habe ich ja oben verlinkt, dass Grundlage ist.

Selber lesen geht auch nicht schnell genug?

Wenn die nette und kompetente Mitarbeiterin der R+V BKK Ihnen doch die Fragen beantwortet hat.

Für mich ist der Bereich der kostenlosen Beratung beendet! Meine Expertise zu Ihren Fragestellungen ist nun einmal kostenpflichtig!

Verfasst: 21.05.2014, 19:48
von heinrich
habe ich das richtig verstanden

es geht um 3 oder 6 Überstunden.

insgesamt, täglich , wöchentlich, monatlich
oder sind die irgendwann mal angefallen und werden jetzt ausgezahlt

????


Bist Du Lehrer ?

Verfasst: 21.05.2014, 20:53
von Poet
@Heinrich: Ist doch wurscht, steht auch irgendwo weiter oben. KVProfi hat alle Tipps gegeben, wie sich unser TE mit seiner Kasse zu dem Punkt unterhalten kann. Er scheint etwas Gestaltungsspielraum zu haben wie denn die Überstunden ausgezahlt werden und wann welche Überstunden zur JAEG zählen und wann nicht, ist bereits geschrieben worden.

Verfasst: 22.05.2014, 00:15
von Klaus-Heinrich
@heinrich
Ja, ich bin Berufsschullehrer. Die Überstunden beziehen sich pro Woche (ausgenommen Ferienwochen)

derKVProfi hat mir sehr viel Weitergeholfen. Vielen Dank an dieser Stelle.

Leider suche ich immer noch eine rechtssichere Quelle für die Überstunden. derKVProfi schrieb selbst, dass sie "seines Erachtens" nach nicht berechnet werden würden. Ich freue mich, wenn er recht hat, jedoch wird sich die Krankenkasse wohl kaum aufgrund einer Äußerung in einem Forum überzeugen lassen.

Das Zitat aus dem ersten Post bezieht sich samt Querverweisen zu den Urteilen auf einmalige Zahlungen, welche berücksichtigt werden - nicht jedoch auf Zahlungen, die nicht berücksichtigt werden.

@derKVProfi: Ich habe Ihre Angaben schon gelesen und diese haben mir auch weitergeholfen. Das Motto dieses Forums lautet "Das Forum für alle Fragen zu Krankenkassen." Da die Krankenkasse anderer Meinung war, habe ich hier noch mal nachgefragt. Welche Rolle spielt dabei, auf welche Weise ich mit der Krankenkasse gepsrochen habe. Sie raten doch auch in vielen Threads, dass man miteinander "reden" soll.

Verfasst: 22.05.2014, 01:29
von derKVProfi
Nein, ich rate ausschließlich zum Schriftsatz und zur Zustellung per Gerichtsvollzieher! Bescheid und Widerspruch! Und ich rate immer Geld auszugeben um Profis zu engagieren!

Es ist eindeutig und unmißverständlich im Rundschreiben geregelt. Das Mißverständnis könnte aus der Definition JAEG entstehen. Das müsste man dann ausnutzen um die Defintion Gesamteinkommen bei der Betrachtung Familienversicherung auszuhebeln. Wenn man an einen durchschnittlichen Sachbearbeiter gerät, dann geht das!

Die Frage ist, was Sie wollen! Die entscheidende Hürde: was man erreichen kann!

Kleiner Tipp - es laufen Fristen in Bezug auf die Kinder, falls Sie Entscheidungen treffen wollen!!