Obliegt die priv. Krankentagegeld-Zusatzversg. dem SGB?
Verfasst: 10.05.2014, 20:36
ich hoffe, von euch kennt sich irgendjemand damit aus, weil ich habe da langsam einen Knoten im Hirn!!!
Es geht um folgendes:
Eine Person schließt zusätzlich zur GKV eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeldleistungen ab. Irgendwann Jahre später tritt der Leistungsfall ein und die PKV zahlt nach Prüfung ihrer Leistungspflicht den vereinbarten Beitrag laut Tarifbestimmungen. Monate später stellt die GKV die Krankengeldleistungen ein, er geht in Widerspruch, muss abr für die Zeit bis dieser beschieden ist, Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen.
Nun steht im Antrag u.a., ob er Entgeltersatzleistungen nach dem SGB beziehen würde (Krankengeld, Rente...). Jetzt fragt er sich, ob seine PKV-Leistungen hierzu gehören oder nicht????
In den Versicherungsbestimmungen steht rein gar nichts vom SGB, hier wird nur mitgeteilt, dass die Versg. den Mateltarifen und den VAG unterliegt! Wie findet man nun heraus, was Sache ist und ist die PKV dem Zivilrecht untergeordnet?
Weiß hier jemand Rat, kann einen Tipp geben oder weiß vielleicht sogar, wo dies gesetzlich verankert ist???? Danke schön!
Es geht um folgendes:
Eine Person schließt zusätzlich zur GKV eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeldleistungen ab. Irgendwann Jahre später tritt der Leistungsfall ein und die PKV zahlt nach Prüfung ihrer Leistungspflicht den vereinbarten Beitrag laut Tarifbestimmungen. Monate später stellt die GKV die Krankengeldleistungen ein, er geht in Widerspruch, muss abr für die Zeit bis dieser beschieden ist, Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen.
Nun steht im Antrag u.a., ob er Entgeltersatzleistungen nach dem SGB beziehen würde (Krankengeld, Rente...). Jetzt fragt er sich, ob seine PKV-Leistungen hierzu gehören oder nicht????
In den Versicherungsbestimmungen steht rein gar nichts vom SGB, hier wird nur mitgeteilt, dass die Versg. den Mateltarifen und den VAG unterliegt! Wie findet man nun heraus, was Sache ist und ist die PKV dem Zivilrecht untergeordnet?
Weiß hier jemand Rat, kann einen Tipp geben oder weiß vielleicht sogar, wo dies gesetzlich verankert ist???? Danke schön!