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Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Verfasst: 26.04.2014, 12:41
von Biened33
Bis zum heutigen Tage hat die Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt, obwohl mir dies zusteht. Der EX-Arbeitgeber hat die Entgeltbescheinigung immer noch nicht an die Krankenkasse zurückgeschickt. Zwischenzeitlich wurde der MDK eingeschaltet. Den Fragebogen bin ich gemeinsam mit dem Hausarzt durchgegangen und dieser wurde per Fax an die Krankenkasse zurückgeschickt. Dies war am 15.04.2014. Ebenfalls am 15.04.2014 habe ich letztmalig angefragt, wann das Krankengeld gezahlt wird. Ich wurde damit vertröstet, dass der Vorgang auf Wiedervorlage liegt. Seitdem habe ich nichts mehr von der Krankenkasse gehört.

Gibt es keine Fristen, bis wann ein Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung bei der Krankenkasse vorzulegen hat?

Re: Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Verfasst: 26.04.2014, 13:31
von Czauderna
Biened33 hat geschrieben:Bis zum heutigen Tage hat die Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt, obwohl mir dies zusteht. Der EX-Arbeitgeber hat die Entgeltbescheinigung immer noch nicht an die Krankenkasse zurückgeschickt. Zwischenzeitlich wurde der MDK eingeschaltet. Den Fragebogen bin ich gemeinsam mit dem Hausarzt durchgegangen und dieser wurde per Fax an die Krankenkasse zurückgeschickt. Dies war am 15.04.2014. Ebenfalls am 15.04.2014 habe ich letztmalig angefragt, wann das Krankengeld gezahlt wird. Ich wurde damit vertröstet, dass der Vorgang auf Wiedervorlage liegt. Seitdem habe ich nichts mehr von der Krankenkasse gehört.

Gibt es keine Fristen, bis wann ein Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung bei der Krankenkasse vorzulegen hat?
Halo,
ja, grundsätzlichg gilt, dass der Arbeitgeber bis spätestens Ende der sechsten Woche ( Ende der Entgeltfortzahlungim Normalfall) der Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse maschinell eine Verdienstbescheinigung übersandt haben muss.
Um über deinen Fall mehr sagen zu können solltest du uns mehr Informationen geben, z.B. ab wann Au - wann Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.04.2014, 14:12
von Poet
@Biened: Ob es Dir zusteht, hängt massgeblich von dem Zeitpunkt der Abmeldung durch den AG ab (s.Deinen ersten Thread) und ob der MdK die AU bestätigt. Dein Fall ist nicht der typische AU-Fall, deswegen habe ich Deine Euphorie nach dem Telefonat mit der Sachbearbeiterin nicht geteilt...und halte es nach wie vor für schwierig dass Du KRG bekommst.

Drücke Dir dennoch die Daumen!

Verfasst: 27.04.2014, 11:20
von Biened33
Ich war vom 21.03. bis zum 16.04.2014 krankgeschrieben. Von der Krankenkasse bekam ich Auszahlungsscheine zugeschickt. Die Auszahlung des Krankengeldes scheitert nach Aussage des Sachbearbeiters vom 15.04. daran, dass der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung nicht aushändigt. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgrund von Krankheit gekündigt. Ich wurde am 21.03. krank und zu diesem Datum hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt.

Verfasst: 27.04.2014, 11:27
von Czauderna
Hallo,
ja, so Fälle gibt es in der Praxis sehr häufig. Das Beschäftigungsverhältnis wird fristlos gekündigt und der Arbeitgeber lässt sich mit der Verdienstbescheinigung Zeit, aus welchen Gründen auch immer.
So gesehen wäre da der Versicherte in der Regel der Dumme und die Begründung der Kasse auch nachvollziehbar. Nun ist es aber so, dass der Anspruch auf Krankengeld zwingend besteht und die Kasse leisten muss,
da reicht eben nicht immer aus, sich auf die fehlende Verdienstbescheinigung zu berufen - die Kasse hätte die Möglichkeit einer Vorschusszahlung unter Zugrundelegung der Gehaltsabrechnungen des Versicherten, sofern solche schon vorliegen - kommt eben auch auf den Zeitraum und die Höhe an.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.04.2014, 11:35
von Biened33
Danke Dir mit dem Hinweis der Vorschusszahlung. Ich werde die kommende Woche nochmals nach dem Sachstand fragen. Euch werde ich ebenfalls auf dem Laufenden halten.

Verfasst: 05.05.2014, 15:38
von Biened33
Es gibt mal wieder etwas Neues bzgl. der Auszahlung des Krankengeldes. Am vergangenen Dienstag bekam ich telefonisch von der Sachbearbeiterin die Nachricht, dass das Krankengeld angewiesen wird und somit am Mittwoch auf meinem Konto sein wird. Am Mittwoch war das Krankegeld noch nicht drauf, also bei der Krankenkasse angerufen. Da hieß, ja das Krankengeld wurde am Dienstag angewiesen und ich solle mich am Freitag, wenn das Krankengeld dann immer noch nicht da sein sollte, wieder melden. Am Freitag, war das Krankengeld immer noch nicht auf meinem Konto und die zuständige Sachbearbeiterin schon im Feierabend.

Heute bekam ich dann, nachdem ich am Freitag eine Mail geschrieben habe, den Anruf, dass aufgrund der fehlenen IBAN eine Überweisung nicht stattgefunden hat, man die Überweisung aber heute umgehend nachholen wird. Die Sachbearbeiterin wollte mir dann damit kommen, dass ich ja auf den Auszahlungsschein die IBAN nicht angegeben habe, was nicht stimmt, denn ich habe diese auf jedem Auszahlungsschein geschrieben. Kopien des Auszahlungsscheine habe ich zum Glück.

Um Ausreden ist diese Kasse nicht verlegen, aber wenn es dann um Leistungen geht, dann fehlt etwas bzw. der Vorgang wird überhaupt nicht bearbeitet.

Verfasst: 09.05.2014, 11:04
von puffy83
Versuch einfach einen Vorschuss von der Kasse zu bekommen. Die Kasse brauch halt die Entgeltbescheinigung um den endgültigen Anspruch zu berechnen, aber meist spricht nichts gegen eine vorläufige Abschlagszahlung.

Verfasst: 09.05.2014, 13:57
von Czauderna
Biened33 hat geschrieben:Es gibt mal wieder etwas Neues bzgl. der Auszahlung des Krankengeldes. Am vergangenen Dienstag bekam ich telefonisch von der Sachbearbeiterin die Nachricht, dass das Krankengeld angewiesen wird und somit am Mittwoch auf meinem Konto sein wird. Am Mittwoch war das Krankegeld noch nicht drauf, also bei der Krankenkasse angerufen. Da hieß, ja das Krankengeld wurde am Dienstag angewiesen und ich solle mich am Freitag, wenn das Krankengeld dann immer noch nicht da sein sollte, wieder melden. Am Freitag, war das Krankengeld immer noch nicht auf meinem Konto und die zuständige Sachbearbeiterin schon im Feierabend.

Heute bekam ich dann, nachdem ich am Freitag eine Mail geschrieben habe, den Anruf, dass aufgrund der fehlenen IBAN eine Überweisung nicht stattgefunden hat, man die Überweisung aber heute umgehend nachholen wird. Die Sachbearbeiterin wollte mir dann damit kommen, dass ich ja auf den Auszahlungsschein die IBAN nicht angegeben habe, was nicht stimmt, denn ich habe diese auf jedem Auszahlungsschein geschrieben. Kopien des Auszahlungsscheine habe ich zum Glück.

Um Ausreden ist diese Kasse nicht verlegen, aber wenn es dann um Leistungen geht, dann fehlt etwas bzw. der Vorgang wird überhaupt nicht bearbeitet.
Hallo,
na ja, zumindest scheint nun aber die Bescheinigung des Arbeitgebers da zu sein. Ja, die Ausrede der Kasse ist ziemlich schwach, sicher war es so, dass man das Krankengeld am Dienstag anweisen wollte - es aber aus irgendwelchen Gründen nicht getan hat (solche Überweisungsfreigaben passieren nach dem 4-Augen-Prinzip - also einer bearbeitet und überweist, ein anderer gibt die Zahlung frei - Betriebssicherheit).
Gründe dafür sind aus der Praxis heraus viele denkbar - angefangen von viel Arbeit, Erkrankungen, technische Probleme, Bearbeitungsfehler, bis hin zum vergessen, ist alles denkbar - dem Versicherten aber dann einen Grund nennen, der nicht stimmt und was noch viel schlimmer ist, den der Kunde sofort entkräften kann, das ist wirklich schwach - warum probiert man es einfach nicht mit der Wahrheit ?.
Was allerdings nicht der Fall ist, und da bin ich mir eigentlich sehr sicher, dass da eine Methode dahinter steckt, also vorsätzlich den Versicherten auf sein Geld warten lassen.
Gruss
Czauderna