Kostenübernahme für Elektrotherapie - Elektrostimulation
Verfasst: 24.04.2014, 18:52
Hallo Zusammen..,
zum gegenwärtigen Zeitpunkt absolviere ich eine Krankengymnastik aufgrund im Bereich der Wirbelsäule. Dabei handelt es sich um eine sogenannte WS1-Verordnung, also 6 Therapieeinheiten, jeweils 2 Stück pro Woche.
Das ganze wird innerhalb einer Physiopraxis absolviert.
Diese Praxis bietet auch Elektrostimulation an, ein sogenanntes Ganzkörper-Elektrostimulationstraining. Pro Sitzung werden hierfür 20€ fällig. Vorgesehen wäre die Nutzung von einmal pro Woche. Das ganze soll die Muskulatur, aber auch besonders den Rücken stärken.
Das Gerät nennt sich "miha bodytec". Die Wirksamkeit wird u.a auch von Studien belegt.
Elektrotherapie ist nichts neues und kann verordnet werden, jedoch ist die Problematik, dass das Gerät, welches die Physiopraxis einsetzt, zwar eine medizinische Zulassung besitzt, jedoch nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, der Arzt kann es nicht verordnen. In Absprache mit der Krankenkasse, teilte man mir mit, ich könnte einen Kostenübernahmeantrag stellen und man werde dann sehen, ob man die Kosten dafür übernehmen werde.
Da ich so etwas noch nie gemacht habe und auch den Antrag so formulieren möchte, um den größmöglichen Erfolg zu erhalten, bitte ich um eure mithilfe, wie man das ganze von hinten aufzäumen kann.
zum gegenwärtigen Zeitpunkt absolviere ich eine Krankengymnastik aufgrund im Bereich der Wirbelsäule. Dabei handelt es sich um eine sogenannte WS1-Verordnung, also 6 Therapieeinheiten, jeweils 2 Stück pro Woche.
Das ganze wird innerhalb einer Physiopraxis absolviert.
Diese Praxis bietet auch Elektrostimulation an, ein sogenanntes Ganzkörper-Elektrostimulationstraining. Pro Sitzung werden hierfür 20€ fällig. Vorgesehen wäre die Nutzung von einmal pro Woche. Das ganze soll die Muskulatur, aber auch besonders den Rücken stärken.
Das Gerät nennt sich "miha bodytec". Die Wirksamkeit wird u.a auch von Studien belegt.
Elektrotherapie ist nichts neues und kann verordnet werden, jedoch ist die Problematik, dass das Gerät, welches die Physiopraxis einsetzt, zwar eine medizinische Zulassung besitzt, jedoch nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, der Arzt kann es nicht verordnen. In Absprache mit der Krankenkasse, teilte man mir mit, ich könnte einen Kostenübernahmeantrag stellen und man werde dann sehen, ob man die Kosten dafür übernehmen werde.
Da ich so etwas noch nie gemacht habe und auch den Antrag so formulieren möchte, um den größmöglichen Erfolg zu erhalten, bitte ich um eure mithilfe, wie man das ganze von hinten aufzäumen kann.