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Familienversicherung und Minijob
Verfasst: 14.04.2014, 14:42
von Yogi
Folgendes Problem: seit fast 20 Jahren bei der gleichen Krankenkasse. Ehemann als Versicherungsnehmer, Ehefrau und 3 Kinder familienversichert. Seit 5 Jahren hat die Ehefrau einen 400/bzw. 450-Euro-Job (volles Limit p.a. ausgenutzt). Das klingt jetzt doof, ist es auch gewesen, aber tatsächlich wurde bei 3 Kindern, die im jährlichen Fragebogen zur Familienversicherung abgefragt wurden, übersehen, dass der 400/450-Euro-Job von der Ehefrau hätte eingetragen werden müssen. Das fiel erst jetzt auf, da keine Kinder auf dem Fragebogen mehr sind. Jetzt ist die Frage, wie die KK auf die vergessene Angabe reagiert, wenn man das jetzt ehrlich zugeben würde. Das noch größere Problem ist dabei leider auch, dass ausgerechnet einmalig in 2013 der Ehemann eine Geldanlage zurückbekam, die 300 Euro über dem Sparerpauschbetrag liegt. Wenn man jetzt alles richtig eintragen würde, müsste man ja wahrscheinlich auch den Einkommenssteuerbescheid von 2013 nachreichen und dann würde die Ehefrau aus der Familienversicherung fallen, weil man eigentlich etwas für's Alter zurücklegen wollte. Hat jemand einen Rat ?
Verfasst: 14.04.2014, 15:10
von derKVProfi
Verstehe ich Sie wirklich richtig?
Weil wenn ich Sie richtig verstehe, dann will ihnen nicht antworten.
Vielleicht verstehe ich Sie auch falsch?
Fehler sind dazu da, gemacht zu werden. zur Krankenkasse, dort den Fall auif den Tisch, Unterlagen der letzten jahre (Abrechnungen, Steuererkläungen, etc.) vollständig mitbringen, Bescheid erhalten, Konsequenzen tragen, Mund abwischen, fertig!
Verfasst: 14.04.2014, 15:31
von Poet
@Yogi: Bei einer geringfügigen Beschäftigung bleibt dennoch die Familienversicherung der Frau beim Mann erhalten wenn es keine weiteren Einkünfte gibt. Insofern hat das Nachtragen/nachträgliche Melden keine Auswirkung.
Wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist als Arbeitnehmer muss doch der Kasse nicht automatisch ein Steuerbescheid vorgelegt werden. Der Familienfragebogen geht jährlich an den Familienvater mit der Bitte, die Angaben für die zu familienversicherten (Frau/Kinder) zu machen. Der 400/450€-Job der Frau hat keine Auswirkung auf die kostenlose Familienversicherung der Kinder.
@KVProfi: ???
Re: Familienversicherung und Minijob
Verfasst: 14.04.2014, 15:35
von Czauderna
Yogi hat geschrieben:Folgendes Problem: seit fast 20 Jahren bei der gleichen Krankenkasse. Ehemann als Versicherungsnehmer, Ehefrau und 3 Kinder familienversichert. Seit 5 Jahren hat die Ehefrau einen 400/bzw. 450-Euro-Job (volles Limit p.a. ausgenutzt). Das klingt jetzt doof, ist es auch gewesen, aber tatsächlich wurde bei 3 Kindern, die im jährlichen Fragebogen zur Familienversicherung abgefragt wurden, übersehen, dass der 400/450-Euro-Job von der Ehefrau hätte eingetragen werden müssen. Das fiel erst jetzt auf, da keine Kinder auf dem Fragebogen mehr sind. Jetzt ist die Frage, wie die KK auf die vergessene Angabe reagiert, wenn man das jetzt ehrlich zugeben würde. Das noch größere Problem ist dabei leider auch, dass ausgerechnet einmalig in 2013 der Ehemann eine Geldanlage zurückbekam, die 300 Euro über dem Sparerpauschbetrag liegt. Wenn man jetzt alles richtig eintragen würde, müsste man ja wahrscheinlich auch den Einkommenssteuerbescheid von 2013 nachreichen und dann würde die Ehefrau aus der Familienversicherung fallen, weil man eigentlich etwas für's Alter zurücklegen wollte. Hat jemand einen Rat ?
Hallo,
solange die Ehefrau nicht mehr Einkommen als die 400 bzw. 450,00 € hatte, solange ist sie auch familienversichert, da ändert auch die "vergessene" Angaben auf dem Fahi-Bogen nicht dran.
Auch die Einmalzahlung für den Ehemann ändert nichts am Versicherungsverhältnis der Ehefrau. Problematisch wird es nur, wenn neben dem Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung die Ehefrau noch andere Einnahmen gehabt hätte, z.B. Kapitalerträge - dann könnte die Familienversicherung rückwirkend enden, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
So, wie geschildert sehe ich da kein Problem
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.04.2014, 16:59
von Yogi
Danke für die Antworten. Die Unsicherheit besteht darin, dass die Kapitalerträge meines Mannes über dem Steuerpauschbetrag lagen und damit betrifft es mich doch auch bei Zusammenveranlagung oder nicht?
Verfasst: 14.04.2014, 18:45
von heinrich
wenn es im Steuerbescheid auf der Seite des Mannes steht, dann ist es KEIN Problem.
PS: man sollte jetzt daran gelernt haben, dass man nicht alles bis zu letzten auslutschen sollte
Frage: ist der 400/450 EUR Job zufällig bei der gleichen Firma, wo Dein Mann arbeitet ??
Verfasst: 15.04.2014, 03:59
von derKVProfi
Wenn die Steuererklärung aber auf falschen Erklärungen beruht und die Einnahmen aus Kapitalerträgen eigentlich "gemeinsame" sind, dann wäre der Bescheid der Krankenkasse, der auf der Information beruht bitte was?
Verfasst: 15.04.2014, 07:45
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Wenn die Steuererklärung aber auf falschen Erklärungen beruht und die Einnahmen aus Kapitalerträgen eigentlich "gemeinsame" sind, dann wäre der Bescheid der Krankenkasse, der auf der Information beruht bitte was?
@KVProfi: Es gibt keinen Bescheid der Krankenkasse. Es geht um die jährlichen Überprüfungsschreiben der Familienversicherten.
I.d.R. reichen den Kassen dabei die Selbstauskünfte wenn beide gesetzlich versichert sind.
Verfasst: 15.04.2014, 11:11
von Kassler
@Heinrich: Was macht es für einen Unterschied, wenn Mann und Frau bei der gleichen Firma arbeiten? Eigentlich ist es doch egal, woher die Erträge kommen oder irre ich mich da? Vielen Dank im Voraus schon mal für alle Auskünfte. Gruß!
Verfasst: 15.04.2014, 13:25
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:Wenn die Steuererklärung aber auf falschen Erklärungen beruht und die Einnahmen aus Kapitalerträgen eigentlich "gemeinsame" sind, dann wäre der Bescheid der Krankenkasse, der auf der Information beruht bitte was?
@KVProfi: Es gibt keinen Bescheid der Krankenkasse. Es geht um die jährlichen Überprüfungsschreiben der Familienversicherten.
I.d.R. reichen den Kassen dabei die Selbstauskünfte wenn beide gesetzlich versichert sind.
Ein Verwaltungsakt der auf falschen Angaben beruht ist was, Poet?
Wenn in dem ESt-Bescheid die Zinseinkünfte falsch zugeordnet sind und auf der Basis der Fragebogen falsch ausgefüllt wird bzw. die Krankenkasse eine Entscheidung trifft (wenn der ESt-Bescheiddieser vorgelegt wird) dann ist der Verwaltungsakt was?
Ob Bescheid oder Verwaltungsakt - es ist die Nichtigkeit festzustellen.
Herzlichen Glückwunsch!
Verfasst: 15.04.2014, 14:46
von broemmel
Lieber KV Profi,
geht das jetzt hier weiter? Das macht wirklich keinen Spass
Verfasst: 15.04.2014, 14:59
von derKVProfi
Ich weise nur darauf hin, dass man den Hinweis nicht einfach vom Tisch wischen kann, dass neben einem 450 Euro Job eine Zinseinnahme vorhanden ist.
Ich gebe doch bitte keine Empfehlung, die unter Umständen auch zum Bummerang werden kann.
Mir geht es um fachliche Genauigkeit.
Der Sachverhalt ist zu prüfen. Ich würde den der Krankenkasse in Schriftform vortragen und die entsprechenden Unterlagen einreichen.
Verfasst: 15.04.2014, 15:38
von Poet
...und mir geht es darum, Anfragende hier nicht unter Pauschalverdacht zu stellen. In der Anfrage stand, dass es sich um einmalige Kapitaleinkünfte des Ehegatten handelt und die Angst besteht, dass diese ähnlich der Zuordnung der Pauschbeträge bei Zusammenveranlagten beiden als Einkommen angerechnet werden. Dem ist nicht so:
"Für die persönliche Zurechnung von Einkünften ist maßgebend, welche Person sie im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG „erzielt" hat. Danach sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der wirtschaftlich diejenigen Leistungen, durch die der Tatbestand der Einkünfteerzielung
verwirklicht wird, bewirkt."
Und aus der Praxis füge ich nochmal hinzu, dass bei zwei gesetzlich Versicherten darüberhinaus keine Kasse einen Steuerbescheid fordern wird.
Verfasst: 15.04.2014, 15:46
von zeckerlrund
Fast könnte man sich nach den Zeiten zurücksehnen, als MS hier noch mitschrub
Verfasst: 15.04.2014, 15:48
von derKVProfi
Ich stelle niemanden unter Pauschlalverdacht, sondern weise nur darauf hin, dass man den Fall mit den Angaben nicht bewerten und beurteilen kann und gebe eine andere Empfehlung.
Mag aber auch anderen Tatsachen geschuldet sein!
Das EStG ist mir bekannt. Auch hier ist der Sachverhalt etwas genauer zu prüfen.
Zugegeben, die Aussage ist, so wie von Dir dargestellt im ersten Beitrag enthalten. Setzt man voraus, dass sie exakt die Wirklichkeit darstellt (ich habe da etwas andere Erfahrung in dem einen oder anderen Fall - Beispiel Familienversichert und nachher ist er nicht GKV sondern PKV - hier im Forum und nicht nur einmal) dann wäre anzunehmen, dass es keine Rolle spielt.
Wurde das Geld vor der Eheschließung angelegt? Stammt es aus einer Erbschaft oder einer Schenkung? Stammt es aus dem Einkommen nach Eheschließung? Da sind spannende Fragen möglich.
Ich erkläre Dir aber gerne, warum ich kritisch bin und bleibe: laufender Fall auf meinem Schreibtisch. GKV kämpft mit allen Mitteln gegen die Familienversicherung! Und nun rate mal, welche Diskussionen letzte Woche geführt wurden? Exakt solche! Also: echtes Erleben aus beruflicher Praxis - wenn die GKV mit Gewalt auf 395,01 Euro kommen will, dann versucht sie exakt so zu argumentieren, wie ich es spiegel.
Sag mir bitte nicht, dass ich in Australien lebe!