Gesundschreibung durch MDK

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Fozzi22
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Gesundschreibung durch MDK

Beitrag von Fozzi22 » 13.04.2014, 10:56

Hallo zusammen, habe zur Zeit auch ein" Krankengeldproblem". Ich bin seit dem 20.01.2014 wg. psychischer Probleme -Kündigung, daraus resultierend Magen,- Schlaf-Störungen, Migräne-Anfälle, Kopfschmerzen beim Psychiater in Behandlung und werde mit Antidepressiva behandelt. Meine letzte AU ging bis zum 02.04.2014. Am Freitag,den 28.03. bekam ich ein Schreiben der KK, das meine AU mit dem 02.04.2014 lt. Ergebnis des MDK endet. Ein Besuch beim Psychiater begann mit einer Wartezeit von 6,5 Std. Als ich das Schreiben der KK vorlegte, sagte der Prof."er hätte telef. mit dem Arzt des MDK die Klingen gekreuzt aber nichts erreicht, er müsste mich gesundschreiben (Zahlschein der KK), bin jedoch weiter behandlungsbedürftig. Völlig geschockt und depremiert bin ich zum Hausarzt, der mich wg. wieder auftretender Magen- und Darmprobleme erstmal für 4 Tage AU geschrieben hat, auch bei ihm Unverständnis bezgl. der Gesundschreibung duch den Psychiater.Habe Widerspruch eingelegt und Bescheid über Eingang gleichzeitig eine Kopie des Gutachtens vom MDK bekommen. Am Freitag: Schmerzen im rechten Bein, Montag Einweisung ins Krankenhaus , Angiografie: Verschluß des vor 5 Jahren eingesetzten Stentes in der Beinschlagader, OP am Montag den 14.04.2014. Bin zur Zeit zu Hause und habe heute den Anruf meiner KK bekommen , das der Widerspruch in Erwartung meiner Begründung aus WV gelegt Wurde. WAs soll ich jetzt machen? Im Gutachten sind einige Aussagen, die Nicht dem entsprechen was ich gesagt habe (beim Versichertengespräch am 21.02.2014) Sad
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Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.04.2014, 18:22

kannst du dir irgendwo Hilfe holen?

Fragen zur genauen Situation: du warst bis zum 02.04.2014 krank geschrieben. Wann und wie lange hat dein Hausarzt dich wg. Magen-Darm krank geschrieben? Und seit wann bist du wegen der Gefäß-Geschichte krank geschrieben?

teil deiner Kasse mit, dass ihre Maßnahmen zu einer Verschlimmerung deiner gesundheitlichen Situation geführt haben und dass du am 14.04.2014 operiert wirst. Schreib auch dazu, dass du aktuell nicht weißt, wann du wieder gesund bist.

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 13.04.2014, 19:54

Hallo Lady Butterfly, der Hausarzt hat mich wg. Magen-Darm vom 03.04.-07.04. krankgeschrieben und am 07.04 zum Krankenhaus überwiesen wegen der Gefäßsache, krankgeschrieben bis zum 13.04.! Morgen Termin Stent-OP

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 13.04.2014, 20:21

Was mich bisher am meisten schockte ist die Aussage meines Psychiaters, das er gegen den MDK nichts ausrichten könne.
Hier die abschließende Bemerkung im Gutachten des MDK: "das die Aussichten des 60jährigen Mannes gering ist, am ersten Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung zu finden, kann sicher angenommen werden, ist jedoch nicht mit beruflicher Leistungsunfähigkeit gleichzusetzen. Vielmehr ist dieses Risiko nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt"

Poet
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Beitrag von Poet » 13.04.2014, 22:01

@Fozzi: Das ist insofern schockierend weil es schlichtweg falsch ist. Für mich sieht das eher danach aus, dass der Psychiater Dich nicht weiter für arbeitsunfähig hält (aber behandlungsbedürftig).

Um mehr Hilfe zu geben, braucht das Forum mehr Infos:
Hast Du im Hintergrund noch ein laufendes Beschäftigungsverhältnis? Hast Du ALG-Ansprüche? EM-Rente machbar?

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 29.04.2014, 11:05

Hallo zusammen. Hier noch einige Infos: bin seit 02.04.2014 lt MDK wieder arbeitsfähig bzw. nicht mehr AU. ab 03.04. bin ich durchgehend über Hausarzt (Einweisung ins KH), Krankenhaus (Operation) und Orthopäde bis einschließlich 05.05.2014 AU geschrieben. Habe jetzt vom KrH eine Aufforderung zur Klärung der Kostenübernahme bekommen. Bin zur Krankenkasse und die sagte, ich bin seit 02.04. nicht mehr Mitglied bei derselben!!!!!! Lt. Aussage hätte ich mich am 02.04. krankschreiben lassen sollen, jetzt besteht eine Lücke von ein paar Stunden bis zur nächsten Krankschreibung am 03.04..Dadurch bin ich nicht mehr Mitglied bei der KK.
Der Stv. Regionaldirektor will aber nach einer Lösung suchen. Eine wäre: freiw. Mitgliedschaft (200 €) ohne Krankengeld-Anspruch und alle Rechnungen, Arztbesuche etc. werden bezahlt. Ab 06.05 beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld beziehen und wieder Pflichtversichert.!!! Ich hänge also in der Luft und meine psychische Verfassung ist auch nicht gerade gut. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich noch 24 Mon.VDK habe ich Situation erklärt, keine Hilfe zu erwarten. So sieht es aus :cry: :cry:

Poet
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Beitrag von Poet » 29.04.2014, 14:01

@Fozzi: Hier kann man nur exakt darauf antworten wenn Du uns sagst ob Du ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis hast und warum der VdK nicht unterstützen mag.

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 29.04.2014, 14:14

Ich bin seit dem 15.02.2014 arbeitslos, auch gemeldet, aber dann wegen AU der KK übergeben worden ( vom AA) mit Krankengeld -Zahlung bis zur Einstellung der Zahlung am 02.04.und Gesundschreibung durch den MDK. Zur Klärung meiner Mitgliedschaft bei der KK: ohne Erfolg, Möglichkeiten: Freiwillig versichern oder Familienversicherung über die Ehefrau.

Poet
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Beitrag von Poet » 29.04.2014, 20:32

@Fozzi: Ich kann nur sagen was ICH machen würde wenn ich mir sicher wäre dass ich arbeitsunfähig bin und Dinge aus dem persönlichen Gespräch nicht richtig widergegeben wurden. Dazu würde ich den Widerspruch med. begründen, hilfsweise durch den Hausarzt, die falsch zitierten Dinge gerade rücken und eine zweite persönliche Vorstellung beantragen.

Wendet die Kasse die Lückenregelung an und das tun einige Kassen weil es gesetzlich gedeckt ist, dann sieht es schlecht aus mit KRG. Einige haben gute Erfahrungen gesammelt, beim AAmt auf die Gesundschreibung des MdK und den anhängigen Widerspruch hinzuweisen und ALG zu beantragen. Dagegen steht Deine anschließende Krankschreibung, denn dazu musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Die frw. Versicherung bei Deiner Kasse würde ich nicht beantragen sondern die Familienversicherung bei der Kasse der Frau. Dazu würde ich bei der Beantragung darauf hinweisen, dass diese vorbehaltlich erfolgt, weil ein Widerspruch gegen Einstellung von KRG am Laufen ist.

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 30.04.2014, 07:38

Hallo Poet,
das heißt also, ich bin trotz AU am 03.04. durch den Hausarzt nicht Mitglied bei der KK, weil die Au erst um 10:00 Uhr und nicht nachts um z,B. 00:10 Uhr festgestellt wurde. Gilt eine AU nicht für den ganzen Tag oder wie ist das geregelt. Lt KK gilt die erst ab Ausstellung. Dann habe ich ja bei den Arztbesuchen und dem Krankenhaus-Aufenthalt einen Betrug begangen, als ich meine Mitgliedschaft bei der KK "X" durch Unterschrift bestätigt habe.

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Lückenregelung AU

Beitrag von Fozzi22 » 30.04.2014, 08:52

Hallo zusammen, habe gerade mal die Diskussions-Beiträge über die Lücken regelung bei AU-Bescheinigungen gelesen. Ich bin betroffen, da ich lt KK am selben Tag an dem die AU ausläuft eine neue AU durch den Arzt ausstellen lassen muß. Am nächsten Tag ist es zu Spät und ich bin nicht mehr Pflichtversichert bei der KK.!!!! Gilt die AU also erst ab Ausstellungszeit, ca
08:30 Uhr oder 24 Std (auf den Tag bezogen)?? Sonst hätte ich eine Lücke von 8,5 Std :(

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.04.2014, 10:22

Bei der Lücke geht es nicht um ein paar Stunden.

Die AU und damit der Krankengeldanspruch endet am 02.04. um 24.00 Uhr.

Ab dem 03.04. wurde eine neue AU festgestellt. Der Anspruch auf KRG beginnt am Tag nach ärztlicher Feststellung. Also am 04.04.

Am 04.04. lag keine Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld vor. Deshalb lehnt die Kasse wohl die weitere Zahlung ab.

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 30.04.2014, 10:29

Hallo broemmel,
laut Aussage des Regionaldirektors ist die Lücke die Zeit zw.02.04. 00:00Uhr und Ausstellung der AU am 03.04.2014. Die AU gilt doch am 03.04. und nicht erst am 04.04., da ich ja bei einem Arbeitsverhältnis bzw. Krankengeldbezug auch am ersten Tag Krankengeld bekomme. Oder lieg ich da falsch?

Poet
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Beitrag von Poet » 30.04.2014, 10:39

@Fozzi: Da liegst Du richtig und dennoch falsch -> der KRG-Anspruch entsteht erst auf den folgenden Tag der AU-Feststellung.

Hier steht das beschrieben mit Quelle:
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 68344.html

Fozzi22
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Beitrag von Fozzi22 » 30.04.2014, 11:17

Hallo Poet, also fahre ich jetzt zur KK und versichere mich freiwillig für diesen Monat, damit alle Rechnungen (KRH, Ärzte etc.) bezahlt werden. KRG weg wegen Unwissenheit, zusätzliche Kosten von 200 € , alles super gelaufen

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