Ehefrau selbständig (20 bis 30 Stunden in der Woche)
Moderator: Czauderna
Ehefrau selbständig (20 bis 30 Stunden in der Woche)
Hallo miteinander!
Ich habe folgenden Fall:
Der Ehemann ist hauptberuflich angestellt, 40 Stunden in der Woche und hat zusätzlich noch ein Nebengewerbe. Als Angestellter verdient er 2700 brutto. Sein Gewerbe bringt ihm monatlich nach Abzug der Betriebskosten einen Gewinn in Höhe von ca. 500 EUR. Der Ehemann investiert ca. 5 stunden wöchentlich in sein Gewerbe. Seine Ehefrau hat ein Gewerbe als Kleinunternehmerin. Sie arbeitet zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche, mehr nicht - das Ehepaar hat 3 Kinder, um die sich die Ehefrau noch kümmern muss. Das Gewerbe von der Ehefrau bringt ihr nach Abzug der Betriebskosten, Mietkosten, Werbekosten usw. einen Gewinn in Höhe von ca. 600.- EUR monatlich. Welche Beiträge müsste die Ehefrau an GKV abführen?
Ich habe folgenden Fall:
Der Ehemann ist hauptberuflich angestellt, 40 Stunden in der Woche und hat zusätzlich noch ein Nebengewerbe. Als Angestellter verdient er 2700 brutto. Sein Gewerbe bringt ihm monatlich nach Abzug der Betriebskosten einen Gewinn in Höhe von ca. 500 EUR. Der Ehemann investiert ca. 5 stunden wöchentlich in sein Gewerbe. Seine Ehefrau hat ein Gewerbe als Kleinunternehmerin. Sie arbeitet zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche, mehr nicht - das Ehepaar hat 3 Kinder, um die sich die Ehefrau noch kümmern muss. Das Gewerbe von der Ehefrau bringt ihr nach Abzug der Betriebskosten, Mietkosten, Werbekosten usw. einen Gewinn in Höhe von ca. 600.- EUR monatlich. Welche Beiträge müsste die Ehefrau an GKV abführen?
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das ist abhängig davon, ob die Frau als "nebeberuflich selbstständig" oder "hauptberuflich selbstständig" eingestuft wird - bei einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit (ist nach meiner Meinung begründbar) wären die monatlichen Beiträge ca. 150-160 €
den Tip vom KVProfi sehe ich kritisch, da es dann passieren kann, dass der Mann als hauptberuflich selbstständig eingestuft wird - und dann muss er von allen Einkommen Beiträge zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4050 € in Kranken- und Pflegeversicherung). Mit der Variante kann es also passieren, dass das Ehepaar insgesamt mehr zahlt...
Alternativen: versuchen den Gewinn zu senken (hier kann ggf. ein Steuerberater helfen - fragen!)
den Tip vom KVProfi sehe ich kritisch, da es dann passieren kann, dass der Mann als hauptberuflich selbstständig eingestuft wird - und dann muss er von allen Einkommen Beiträge zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4050 € in Kranken- und Pflegeversicherung). Mit der Variante kann es also passieren, dass das Ehepaar insgesamt mehr zahlt...
Alternativen: versuchen den Gewinn zu senken (hier kann ggf. ein Steuerberater helfen - fragen!)
Warum kann der Ehemann hauptberuflich selbständig eingestuft?
Ein Beispiel:
Der Mann verdient als Angestellter 2700 brutto und hat zusätzlich Gewerbe. Er Macht monatlich ca. 3000 EUR Umsatz und investiert ca.10 Stunden in das Gewerbe. Nach Abzug der Betriebskosten, der Miete, des Minijob-Lohnes für seine Ehefrau etc. verbleibt ihm aus diesem Gewerbe ein Gewinn in Höhe von 1000 EUR. Warum soll er als hauptberuflich Selbständiger eingestuft werden?
Ein Beispiel:
Der Mann verdient als Angestellter 2700 brutto und hat zusätzlich Gewerbe. Er Macht monatlich ca. 3000 EUR Umsatz und investiert ca.10 Stunden in das Gewerbe. Nach Abzug der Betriebskosten, der Miete, des Minijob-Lohnes für seine Ehefrau etc. verbleibt ihm aus diesem Gewerbe ein Gewinn in Höhe von 1000 EUR. Warum soll er als hauptberuflich Selbständiger eingestuft werden?
Musst Du nicht ernst nehmen - es soll Menschen geben, die meine Beiträge grundsätzlich kritisch sehen.
Lady B. irrt in Ihrer Aussage. Die Gefahr, dass die Kasse es so sieht ist nicht gegeben oder eben eine rechtswidrige Einschätzung.
http://www.aok-business.de/bremenbremer ... tstaendig/
Mein Tipp ist und war richtig - ob und wie umsetzbar hängt von vielen Faktoren ab.
z. B. gibt es genehmigungsplichtige Tätigkeiten, die eine bestimmte Qualifikation voraussetzen?
Und ab dem Punkt sollte man sich Beratung suchen.
P.S.: Die Beschäftigung eines Mitarbeiters kann zwar ein indizi sein, ist aber nach neuster Entscheidungslage des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr alleine ausschlaggebend. dazu kommt, dass es keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist (12,2 Std p.W., 450 Euro p. M.) und es auch die Pflicht zur unentgeltlichen Mitarbeit des Ehegatten gibt. (und hier ist ganz viel Beratung sinnvoll).
Lady B. irrt in Ihrer Aussage. Die Gefahr, dass die Kasse es so sieht ist nicht gegeben oder eben eine rechtswidrige Einschätzung.
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[b]Übersicht: Abgrenzung Beschäftigung zur selbstständigen Tätigkeit[/b]
[u]Arbeitnehmer ist in Vollzeit tätig[/u]
grundsätzlich keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit
[u]Arbeitnehmer > 20 Wochenstunden und Entgelt mehr als halbe Bezugsgröße (2014 = voraussichtlich 1.382,50 EUR)[/u]
grundsätzlich keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit
Lady B. irrt auch, wenn Sie in Betracht zieht, dass die Tätigkeit der Frau nebenberuflich sein könnte. Sie ist hauptberuflich (basierend auf den sehr exakten Angaben des Fragestellers!)!Übersicht: Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ohne Beschäftigung
Selbstständige Tätigkeit > 30 Wochenstunden; Einkommen ist Haupteinnahmequelle
grundsätzlich hauptberuflich selbstständige Tätigkeit
Selbstständige Tätigkeit > 20, aber < 30 Wochenstunden; Einkommen ist Haupteinnahmequelle und mehr als halbe Bezugsgröße (2014 = voraussichtlich 1.382,50 EUR)
grundsätzlich hauptberuflich selbstständige Tätigkeit
Mein Tipp ist und war richtig - ob und wie umsetzbar hängt von vielen Faktoren ab.
z. B. gibt es genehmigungsplichtige Tätigkeiten, die eine bestimmte Qualifikation voraussetzen?
Und ab dem Punkt sollte man sich Beratung suchen.
P.S.: Die Beschäftigung eines Mitarbeiters kann zwar ein indizi sein, ist aber nach neuster Entscheidungslage des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr alleine ausschlaggebend. dazu kommt, dass es keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist (12,2 Std p.W., 450 Euro p. M.) und es auch die Pflicht zur unentgeltlichen Mitarbeit des Ehegatten gibt. (und hier ist ganz viel Beratung sinnvoll).
Zuletzt geändert von derKVProfi am 12.04.2014, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich glaube, der KV-Profi macht es sich (mal wieder) etwas zu einfach..... du musst nicht wirklich ernst nehmenderKVProfi hat geschrieben:Musst Du nicht ernst nehmen - es soll Menschen geben, die meine Beiträge grundsätzlich kritisch sehen.
Lady B. irrt in Ihrer Aussage. Die Gefahr, dass die Kasse es so sieht ist nicht gegeben oder eben eine rechtswidrige Einschätzung.
eine versicherungsrechtliche Beurteilung ist nach ständiger Rechtssprechung immer eine Beurteilung im Einzelfall, die alle relevanten Aspekte berücksichtigen muss.
Im Gegensatz zu unserem Profi würde ich mir nie anmaßen auf einen Mehrzeiler in einem Forum eine endgültige Einschätzung zu treffen - weil ich eben weiß, dass alle Aspekte zu berücksichtigen sind und die in einem Forum häufig nicht bekannt sind.
ich bleibe bei meiner Meinung: ich würde hier die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen - der kann eine genaue Bedarfsanalyse machen und für verschiedene Varianten die Vor- und Nachteile aufzeigen.
Wenn die Frau tatsächlich zwischen 20 und 30 Stunden arbeitet, wird es schwer werden, das als Minijob zu deklarieren - und wenn das schief geht, steht die hauptberuflich selbstständige Tätigkeit im Raum. Andererseit könnte es sein, dass die Beschäftigung der Frau als familienhafte Mitarbeit eingestuft wird - dann wärst du so schlau wie am Anfang.
wenn jemand Arbeitgeber wird, kommen noch einige Pflichten - z. B. Verwaltungskram - dazu, die es vorher nicht gab. Für den Minijob wären ebenfalls Beiträge und Pauschal-Steuern an die Minijobzentrale abzuführen. Ich bin mir also auch nicht sicher, ob das - wenn man die Gesamtsituation betrachtet - die günstigere Alternative wäre.
ich frage mich auch, wie der KV-Profi kommt, dass die Frau momentan hauptberuflich selbstständig tätig ist. Sie arbeitet zwar mehr als 20 Stunden die Woche - aber ich gehe davon aus, dass nach wie vor die Tätigkeit als Mutter von 3 Kindern und Hausfrau im Vordergrund steht. Dort arbeitet sie ganz sicher mehr als 30 Stunden wöchentlich. Auch das Einkommen stellt nicht die Haupterwerbsquelle dar, sondern eher einen Nebenverdienst. Das sind Hinweise auf eine nebenberufliche Tätigkeit. Aber wie gesagt - eine abschließende Beurteilung wird hier nicht möglich sein.
das Einkommen der Ehefrau beträgt derzeit 600 €/Monat - wenn man die Mindestbeiträge für nebenberuflich Selbstständige abzieht, bleiben noch etwa 400-450 €/Monat. Wenn man dann versucht, den Gewinn so zu steuern, dass er unter die Fami-Grenze sinkt (395 €/Monat), wäre das nach meiner Meinung die bessere Alternative.
aber wie gesagt: ein Steuerberater kann und sollte hier helfen, damit alles so funktioniert, wie es gewünscht wird.
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sag ich doch.... wie oben genau beschrieben: es gibt einiges, was für eine nebenberufliche Selbstständigkeit spricht - wenn die Kasse es auch so sieht, heißt das: Anspruch auf Familienversicherung, kostenlosromo138 hat geschrieben:Was wäre, wenn die Frau bei 20 bis 30 stunden bleibt, aber ihr monatlicher Gewinn bei nicht mehr als 350,- EUR liegen würde? Gewinn lässt sich steuertechnisch beeinflussen.
Es gibt Grundsätze - das sollten andere Diskutanten auch wissen - der Einzelfall ist immer unter Berücksichtigung der Grundsätze zu beurteilen.
Ich sage ja immer, dass man eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen muss - auch hier - und wer bietet sich da an? Eine Team aus einem Versicherungs-, einem Renten- und einem Steuerberater! Bekommt man auch nicht überall und ist nicht billig!
Die Panikmache bestimmter Diskutranten kann man getroßt außer acht lassen, da es Grundsätze gibt und die vorhandenen Informationen Grundlage der Bewertung sind (sagen Sie nicht alles oder etwas, was nicht Wahr ist, ist das Ergebnis nie richtig und Sie auch verantwortlich!)!
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... aendig.pdf
Diskutanten, die nur verunsichern und andere diffamieren und diskreditieren sowie annonym Rat erteilen, sind das, was sie sind!
Quelle: http://www.aok-business.de/bremenbremer ... tstaendig/Neue Grundsätze zur Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit liegen vor.
Neue „Grundsätzliche Hinweise“ vom GKV Spitzenverband helfen bei der Beurteilung, ob eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt oder nicht. Seitdem ist jemand nicht automatisch hauptberuflich erwerbstätig, nur weil er einen Mitarbeiter mehr als geringfügig beschäftigt. Dieses Alleinstellungsmerkmal ist weggefallen. Allerdings stellt die Beschäftigung eines Mitarbeiters weiterhin ein Indiz für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit dar.
Letztlich sind aber immer die Gesamtverhältnisse entscheidend. Die Beurteilung nehmen die Krankenkassen vor.
Ich sage ja immer, dass man eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen muss - auch hier - und wer bietet sich da an? Eine Team aus einem Versicherungs-, einem Renten- und einem Steuerberater! Bekommt man auch nicht überall und ist nicht billig!
Die Panikmache bestimmter Diskutranten kann man getroßt außer acht lassen, da es Grundsätze gibt und die vorhandenen Informationen Grundlage der Bewertung sind (sagen Sie nicht alles oder etwas, was nicht Wahr ist, ist das Ergebnis nie richtig und Sie auch verantwortlich!)!
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... aendig.pdf
Diskutanten, die nur verunsichern und andere diffamieren und diskreditieren sowie annonym Rat erteilen, sind das, was sie sind!
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die Grundsätze sind durchaus bekannt....man sollte sie genau lesen
ich bin der Meinung, dass die Beratung eines Steuerberaters ausreichend ist - ist auch günstiger.
und ja, jeder bleibt was er ist - was auch gut so ist.
lieber KV-Profi, wäre es Ihnen vielleicht möglich, zumindest einen Thread mit Ihren Beschimpfungen zu verschonen? wäre schön, wenn es hier wieder sachlich zugehen würde
und dem Thread-Ersteller wurde ja wohl zwischenzeitlich geholfen... also: alles ist gut
ich sehe hier nicht wirkliche, welchen Vorteil ein Versicherungsberater bringen würde.... diese haben bekanntlich Wissen im Bereich der privaten Versicherung. Hier geht es aber um Sozialversicherungsrecht.Ich sage ja immer, dass man eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen muss - auch hier - und wer bietet sich da an? Eine Team aus einem Versicherungs-, einem Renten- und einem Steuerberater! Bekommt man auch nicht überall und ist nicht billig!
ich bin der Meinung, dass die Beratung eines Steuerberaters ausreichend ist - ist auch günstiger.
bei Diskutanten, die verunsichern, fallen Sie mir ein.... diffamieren und diskreditieren... nun ja, die x-te Wiederholung, so langsam wird es langweilig. Und ich befürchte, die meisten hier geben anonym Rat - und das ist auch gut so.Diskutanten, die nur verunsichern und andere diffamieren und diskreditieren sowie annonym Rat erteilen, sind das, was sie sind!
und ja, jeder bleibt was er ist - was auch gut so ist.
lieber KV-Profi, wäre es Ihnen vielleicht möglich, zumindest einen Thread mit Ihren Beschimpfungen zu verschonen? wäre schön, wenn es hier wieder sachlich zugehen würde
und dem Thread-Ersteller wurde ja wohl zwischenzeitlich geholfen... also: alles ist gut
Das ist ein Fremdbild/Selbstbild Problem Ihrer Persönlichkeit! Drehen Sie es um! Jeder kann es hier lesen und erkennen, wer wen beschimpft!Lady Butterfly hat geschrieben: lieber KV-Profi, wäre es Ihnen vielleicht möglich, zumindest einen Thread mit Ihren Beschimpfungen zu verschonen? wäre schön, wenn es hier wieder sachlich zugehen würde
Ich gebe Ihnen also Ihren gut gemeinten Rat zurück, denn "Gut gemeint" ist die hässliche Schwester von "gut gemacht"!