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Schwierigkeiten bei dänischer KV wieder in die deutsche GKV

Verfasst: 09.04.2014, 09:40
von NiklasDK
Hallo,
folgender Sachverhalt.

Ich bin deutsch, 26 Jahre alt und mache seit letztem September in Dänemark einen Masterstudiengang über insgesamt vier Semester.

Ich habe aufgrund der gesetzlichen kostenlosen KV in Dänemark nach Rücksprache mit der alten Kasse den Versicherungsschutz in Deutschland gekündigt. Mir wurde zugesichert, dass ich problemlos wieder in die deutsche GKV wechseln könne.

Nun ist ein Teil meines Masters ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum im dritten Semester welches mit 1050 € vergütet wird. Dieses werde ich in Deutschland absolvieren. Ich plane danach nicht wieder nach Dänemark zurückzukehren sondern in Deutschland meine Masterthesis zu schreiben.

Die Kasse in Deutschland sagt nun, dass ich nicht wieder in meinen Versicherungsschutz zurückkommen kann, weil ich in Dänemark über den gesamten Zeitraum eingeschrieben bin. Mein Lebensmittelpunkt ist zu dem Zeitpunkt aber wieder in Deutschland. Ich werde in Dänemark auch keine Meldeadresse mehr haben. Ich denke mal, dass damit auch der Versicherungsschutz über den dänischen Staat erlischt dazu konnte ich noch nichts genaues finden.

Ich verstehe die Argumentation der Kasse einfach nicht, zudem habe ich folgendes gefunden:
Das RS 2010/240 vom 11.05.2010 der GKV und DVKA besagt, dass:
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V unterliegen Studenten der Versicherungspflicht, die – neben anderen Voraussetzungen – an einer staatlichen oder staatlich anerkannten (deutschen) Hochschule eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Hier stellt sich die Frage, ob die neue Verordnung Änderungen in der versicherungsrechtlichen Beurteilung zur Folge haben kann.
Dies trifft insbesondere zu, wenn ein Student mit Wohnort in Deutschland ein Studium im Ausland aufnimmt.
a) Wohnort in Deutschland und Studium in einem anderen EU-Staat
Zunächst ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung von Artikel 11 VO (EG) 987/09 bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat zum Zwecke des Studiums in der Regel nicht von einem Wohnort in dem betreffenden Staat auszugehen sein dürfte. Unter dieser Prämisse ist Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe e) VO (EG) 883/04 zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass Studenten – „unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihnen Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zustehen - den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats“ unterliegen.
Damit kommt künftig eine Pflichtversicherung in der KVdS auch in Betracht, wenn ein in Deutschland wohnender Student zum Studium bei einer ausländischen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist. Das Studium im Ausland ist in diesem Fall bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V einem Studium in Deutschland gleichzustellen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die ausländischen Hochschulen Meldungen an die Krankenkassen entsprechend § 200 Abs. 2 SGB V vornehmen. Deshalb ist hier zur Beurteilung der Versicherungspflicht als Student auf die vom Studenten selbst vorzulegende Einschreibebestätigung zurückzugreifen. Inwieweit mit einzelnen Staaten zukunftsorientiert bilaterale Absprachen im Hinblick auf ein Meldeverfahren getroffen werden können, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Meiner Meinung nach ist die Sachlage recht eindeutig, die Kasse muss mich wieder versichern.

Oder übersehe ich hier etwas?

Verfasst: 09.04.2014, 14:54
von Poet
@Nicklas: Die dänische KV setzt glaube ich vorraus, dass ein Wohnsitz in DK besteht oder dort Steuern gezahlt werden. Diese Absicherung geht dann mit Umzug nach D nicht mehr. Aus meiner Sicht muss die Krankenversicherung nach SGB V §5.1.9 bei Deiner alten dt. Krankenkasse durchgeführt werden. Eventuell fehlte denen die Info, dass der Wohnort auch wieder in D ist?

Mal sehen was die anderen sagen...

Verfasst: 09.04.2014, 19:11
von Lady Butterfly
Gegenfrage: hast du tatsächlich gekündigt oder hast du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt?
Die Kasse in Deutschland sagt nun, dass ich nicht wieder in meinen Versicherungsschutz zurückkommen kann, weil ich in Dänemark über den gesamten Zeitraum eingeschrieben bin
das deutet so ein bissel in die Richtung Befreiung....