Seite 1 von 1

Fragen rund um Reha-Entlassung, AU und Einverständnis MDK

Verfasst: 06.04.2014, 22:01
von JoeMac
Ich werde in Kürze aus meiner medizinischen Reha entlassen und mir sind noch ein paar Dinge unklar. Ich soll arbeitsunfähig entlassen werden, die AU soll aber aus Sicht der Klinik nur kurze Zeit andauern. Ich soll spätestens am Tag nach der Entlassung einen Arztkontakt haben.

- Die eigentliche AU wird also wohl mein ambulanter Arzt ausstellen und im Entlassungsbericht nur eine Empfehlung der Klinik stehen?

- Wie verbindlich ist eine solche Einschätzung/Empfehlung der Klinik? Was ist wenn mein Arzt und ich die Arbeitsfähigkeit anders einschätzen? Entscheiden dann die Krankenkasse und der MDK über die AU und damit die Krankengeldzahlung?

- Die Krankenkasse bittet mich um eine Einverständniserklärung, dass die Klinik ihren Abschlussbericht an den MDK weiterleitet (damit dieser meine Arbeitsunfähigkeit prüfen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen beurteilen kann). Macht diese Einverständniserklärung Sinn? Was würde passieren, wenn ich Sie nicht abgebe? Müsste ich dann persönlich zum MDK, damit man mich dort begutachtet?

Gruß und Danke für Eure Hilfe

Re: Fragen rund um Reha-Entlassung, AU und Einverständnis MD

Verfasst: 07.04.2014, 04:02
von Czauderna
JoeMac hat geschrieben:Ich werde in Kürze aus meiner medizinischen Reha entlassen und mir sind noch ein paar Dinge unklar. Ich soll arbeitsunfähig entlassen werden, die AU soll aber aus Sicht der Klinik nur kurze Zeit andauern. Ich soll spätestens am Tag nach der Entlassung einen Arztkontakt haben.

- Die eigentliche AU wird also wohl mein ambulanter Arzt ausstellen und im Entlassungsbericht nur eine Empfehlung der Klinik stehen?
----Ja, du wirst zwar Arbeitsunfähig entlassen aber die Klinik wird die Dauer von sich aus nicht konkretisieren sondern das dem behandelnden Arzt überlassen.
Ganz früher nannte man diese Zeit nach einer Kur auch Schonzeit.-----
- Wie verbindlich ist eine solche Einschätzung/Empfehlung der Klinik? Was ist wenn mein Arzt und ich die Arbeitsfähigkeit anders einschätzen? Entscheiden dann die Krankenkasse und der MDK über die AU und damit die Krankengeldzahlung?
----das kann passieren----
- Die Krankenkasse bittet mich um eine Einverständniserklärung, dass die Klinik ihren Abschlussbericht an den MDK weiterleitet (damit dieser meine Arbeitsunfähigkeit prüfen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen beurteilen kann). Macht diese Einverständniserklärung Sinn? Was würde passieren, wenn ich Sie nicht abgebe? Müsste ich dann persönlich zum MDK, damit man mich dort begutachtet?
----auch das ist durchaus möglich, aber auch dann, wenn du die Einverständnis gibst---
Gruß und Danke für Eure Hilfe

Gruss
czauderna