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Übergangsgeld - Krankengeld

Verfasst: 05.04.2014, 12:06
von afr
Hallo,

ich habe bis August 2013 78 Wochen Krankengeld aufgrund einer Problematik an der Halswirbelsäule erhalten. Im Anschluß bezog ich bis Anfang Januar 2014 ALG I. Am 6. Januar 2014 habe ich eine berufliche Rehamaßnahme begonnen, welche bis Anfang Oktober 2014 genehmigt ist und ich erhalte von der DRV Übergangsgeld. Jetzt wurde bei mir eine Erkrankung am Darm festgestellt und es wird aufgrund der langwierigen Diagnostik der 6-Wochen-Zeitraum überschritten werden. Ich habe gelesen, dass die DRV auch nur 6 Wochen Krankengeld zahlt. Meine Frage ist, habe ich nach den 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld? Es wird mit Sicherheit keine erneute Dauererkrankung werden, aber die 6 Wochen Krankschreibung werden wohl überschritten werden. Die Blockfrist für die HWS-Sache läuft noch bis Februar 2015.

Gruß und danke

afr

Verfasst: 06.04.2014, 17:12
von Krankenkassenfee
Hallo,

erst einmal wird die Kasse klären, ob Du überhaupt einen Anspruch auf Krankengeld hast. Du musst nämlich 6 Monate arbeitsfähig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Sonst sagen die nämlich, dass Du mit der Wirbelsäule nie arbeitsfähig warst ...

Wenn Du Anspruch auf Krankengeld hast, dann orientiert sich die Berechnung nach derer, die in Deinem ausführlichen Übergangsgeldbescheides steht.

LG, Fee

Verfasst: 06.04.2014, 18:14
von afr
Danke für die Antwort. Als ich Anfang August 2013 ALG I beziehen musste, wurde mir seitens des Jobcenters ausdrücklich nahe gelegt, mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Dafür musste ich unterschreiben. Es machte ja auch anders keinen Sinn, da ich sowieso in der Teilhabe am Arbeitsleben landen werde. Ich konnte nur meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Da das Jobcenter wie auch die Rentenversicherung während der Maßnahme Krankenkassenbeiträge entrichtet, denke ich schon, das ich 6 Monate dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Verfasst: 07.04.2014, 17:24
von Krankenkassenfee
Hallo,
besorg Dir vorsorglich mal die Unterlagen, dass Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standest. Und Deine Argumentation ist schlüssig, genauso solltest Du es schreiben, wenn die Kasse fragt.
Es ist ja auch ein Unterschied, ob man für die letzte Tätigkeit au ist oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leicht und mittelschwere Tätigkeiten zur Verfügung steht.

LG, Fee