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Nachzahlung
Verfasst: 04.04.2014, 11:58
von onlyme2014
Hallo zusammen!
Ich bin seit Mai 2012 nicht mehr krankenversichert. War ne schwere Zeit für mich: Mutter gepflegt, Mutter gestorben, das Haus verkauft, da ich es nicht halten konnte... Bis dahin bekam ich ALG II - das fiel dann natürlich weg. Da es mir persönlich beschissen ging, hab ich an eine Fortsetzung der KV nicht mehr gedacht. Bis heute lebe ich vom Verkaufserlös - das waren ca. € 54.000,-
Nun möchte ich mich aber aufgrund meines fortgeschrittenen Alters freiwillig versichern. Wie sollte ich da am besten vorgehen und was kommt da an Nachzahlungen voraussichtlich auf mich zu?
Mir ist schon klar, dass mein Verhalten nicht unbedingt für jeden nachvollziehbar sein dürfte, für Hilfe wäre ich aber trotzdem sehr dankbar!
P.S.: Die KV hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet, obwohl ich ein Formular zugeschickt bekam (August 2012), auf dem anzukreuzen war, ob ich weiterhin versichert sein möchte oder nicht. Auch meine neue Anschrift habe ich ihnen mitgeteilt.
Verfasst: 04.04.2014, 12:49
von Czauderna
Hallo,
nein, die Kasse meldet sich nicht automatisch, denn du hast offenbar entweder den Fragebogen nicht zurückgeschickt oder damals die freiwillige Weiterversicherung nicht beantragt. Du wirst wahrscheinlich ab 2012 nachzahlen müssen - mindestens ca. 43,00 € mtl. - bei welcher Kasse warst du zuletzt versichert - da musst du auch wieder hin.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.04.2014, 17:34
von onlyme2014
Hallo Czauderna!
Erst einmal "Danke" für die schnelle Antwort. Ich habe den erwähnten Fragebogen damals zurück geschickt und auch das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht
nämlich, dass ich auch weiterhin versichert sein möchte. Daraufhin habe ich eigentlich eine Reaktion seitens der KV erwartet, die allerdings ausblieb.
Könnte man diese Tatsache als Teilschuld der KV werten und eventuell einen Vorteil beim Thema "Nachzahlung" daraus ziehen?
Verfasst: 04.04.2014, 21:14
von Czauderna
Hallo,
Ja, kann man - der Fragebogen muss ja noch vorhanden sein.
Da hast du gute Chancen was die Nachzahlungsmodalitäten betrifft.
Ob du vollkommen um eine Nachzahlunh herum kommst, das bleibt allerdings fraglich.
Gruss
Czaudetna
Verfasst: 05.04.2014, 11:51
von Bully
onlyme2014 hat geschrieben:
Ich habe den erwähnten Fragebogen damals zurück geschickt und auch das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht
nämlich, dass ich auch weiterhin versichert sein möchte.
Hallo,
ja, und das mußt einzig und allein
DU nachweisen
kannst Du das ????
Gruß Bully
Verfasst: 05.04.2014, 11:54
von onlyme2014
Hallo Czauderna!
Gibt es da möglicherweise irgendeine bekannte Formel, mit der die Höhe der Nachzahlung berechnet wird? Oder geht die KV einfach nur her und teilt die beim Hausverkauf erzielte Summe durch die Anzahl der beitragspflichtigen Monate, um den jeweiligen Betrag zu errechnen? Du schreibst da etwas von mindestens € 43,- je Monat.
Gruß, Onlyme2014
Verfasst: 05.04.2014, 12:01
von onlyme2014
Hallo Bully!
Erst einmal Danke für Deinen Beitrag.
Ja, den ausgefüllten Fragebogen hab ich zurück geschickt. Allerdings hab ich keine Kopie davon gemacht... wenn die KV nicht schludert, müsste er aber dort vorliegen.
Gruß, Onlyme2014.
Verfasst: 05.04.2014, 12:35
von Bully
Hallo onlyme2014,
tja,
gretchenfrage, warum hat die KK nicht reagiert,
a)lag es daran, weil Dein Schreiben nie angekommen ist,
oder
b)wurde es tatsächlich einem anderen Vorgang bei der KK zugeordnet
wenn es einem anderen Vorgang zugeordnet wäre ( kann passieren ist alles menschlich ) dann würde es ja nur wieder auftauchen, wenn die betreffende Akte wieder auf den Tisch kommt.
zieht Deine KK diese Möglichkeit in Betracht, sieht es gut aus
sagt Sie aber " solche Fehler passieren bei uns nicht " dann hast Du schlechte Karten.
Gruß Bully
Gruß Bully
Verfasst: 05.04.2014, 14:11
von Czauderna
onlyme2014 hat geschrieben:Hallo Czauderna!
Gibt es da möglicherweise irgendeine bekannte Formel, mit der die Höhe der Nachzahlung berechnet wird? Oder geht die KV einfach nur her und teilt die beim Hausverkauf erzielte Summe durch die Anzahl der beitragspflichtigen Monate, um den jeweiligen Betrag zu errechnen? Du schreibst da etwas von mindestens € 43,- je Monat.
Gruß, Onlyme2014
Hallo,
"
Zur Berechnung wird eine fiktive beitragspflichtige Einnahme in Höhe von zehn Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV für den Kalendermonat zugrunde gelegt."
Gruss
Czauderna